Corona-Regeln: Verfassungsgerichtshof entscheidet im Juni

Anfang 2021 war Sachsen Hotspot in der Corona-Pandemie mit der
bundesweit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Staatsregierung
reagierte. Einige Maßnahmen stehen jetzt auf dem juristischen
Prüfstand.

Leipzig (dpa/sn) - Mit den umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie Anfang 2021 im Freistaat hat sich der sächsische
Verfassungsgerichtshof beschäftigt. In dem sogenannten
Normenkontrollverfahren wollen 38 Landtagsabgeordnete der AfD
erreichen, dass die Vorschriften der Corona-Schutzverordnungen vom
26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 für verfassungswidrig
erklärt werden. Das Gericht will seine Entscheidung am 12. Juni um
10.30 Uhr verkünden.

In der mündlichen Verhandlung betonten die Antragsteller, dass
zahlreiche Bestimmungen zu sehr in die Grundrechte der Menschen
eingegriffen hätten. Konkret ging es um Kontakt- und
Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sowie
Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen, Beerdigungen
und Versammlungen.

Vorwurf: Ohne wissenschaftliche Grundlagen agiert

Die Staatsregierung habe nach dem Prinzip «Trial & Error» (Versuch
und Irrtum) agiert, sagte der Prozessbevollmächtigte der Kläger,
Rechtsanwalt Joachim Keiler. Dabei habe man ohne wissenschaftlich
basierte Grundlagen einschneidende Regelungen für die Bevölkerung
getroffen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und deren
Zusammenhang mit dem damaligen Infektionsgeschehen nicht ersichtlich
gewesen.

Staatsregierung: Maßnahmen getroffen, um Leben zu schützen

Der Vertreter der Staatsregierung räumte ein, dass es unerfreuliche,
bisweilen auch harte Maßnahmen gewesen seien. «Bei allen Unschärfen
war es aber das Ziel, bestmöglich Leben und Unversehrtheit der
Menschen zu schonen», betonte Rechtsanwalt Jürgen Rühmann. Niemand
habe Anfang 2021 gewusst, wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln
würde. Zudem sei damals die Zeit für umfassende, wissenschaftlich
basierte Grundlagen nicht vorhanden gewesen. Später gewonnenes Wissen
könne man den Verordnungen nun nicht zum Vorwurf machen.

Sachsen war Anfang 2021 Corona-Hotspot

Anfang 2021 war Sachsen in der Corona-Pandemie der negative
Spitzenreiter in Deutschland und hatte die höchste
Sieben-Tage-Inzidenz aller Bundesländer. Tagelang lag nach Angaben
des Robert Koch-Instituts die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern innerhalb einer Woche über 300. Täglich starben laut
sächsischem Sozialministerium oftmals mehr als 100 Menschen an oder
mit dem Coronavirus im Freistaat. Dann traten die beiden verschärften
Verordnungen in Kraft.

AfD war im Eilverfahren gescheitert

Einen umgehend gestellten Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der sächsische
Verfassungsgerichtshof im Februar 2021 abgelehnt. Die Maßnahmen
hätten die Grundrechte der Menschen zwar gravierend eingeschränkt,
hieß es in der Begründung. Dem habe jedoch eine besorgniserregende
Entwicklung des Infektionsgeschehens mit erheblicher Gefahr für Leib
und Leben vieler Menschen und drohender Überforderung des
Gesundheitssystems zugrunde gelegen. Nun steht die Entscheidung im
Hauptverfahren an.

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