Entscheidung über Corona-Klage von Handelsketten erwartet
Woolworth und Tedi durften während der Pandemie lange nicht öffnen -
anders als andere Händler. Vom Land Baden-Württemberg wollen sie
Schadenersatz in Millionenhöhe. Nun entscheidet ein Gericht.
Stuttgart (dpa) - Wurden die Handelsketten Woolworth und Tedi während
der Corona-Pandemie bei Ladenschließungen ungerecht behandelt?
Darüber streiten sich die Muttergesellschaft der Unternehmen und das
Land Baden-Württemberg. Insgesamt fordert die B.H. Holding GmbH
Schadenersatz in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro. Am Dienstag
(11.00 Uhr) wird in dem Verfahren am Stuttgarter Landgericht eine
Entscheidung erwartet.
Die Tedi- und Woolworth-Mutter sieht sich durch die teilweise
mehrmonatigen Geschäftsschließungen unter anderem in ihren
Eigentumsrechten verletzt. Sie will sich den Gewinnausfall
zurückholen. Außerdem sieht sich die Gesellschaft nach Angaben des
Landgerichts benachteiligt: Sie argumentiert, dass reine sogenannte
Non-Food-Händler den Betrieb wegen der Lockdowns in den Jahren 2020
und 2021 einstellen mussten. Supermärkte und einige andere
privilegierte Händler hätten aber weiterhin öffnen und ihr gesamtes
Sortiment ohne Beschränkung verkaufen dürfen - also auch
Non-Food-Artikel.
Ähnliche Klagen gibt es auch in anderen Bundesländern.
Non-Food-Discounter wie Woolworth und Tedi sind auf den Handel mit
Gütern spezialisiert, die man nicht verzehren kann. Sie führen
Haushalts- und Schreibwaren, Heimtextilien, Mode und Deko, Spielzeug
und Multimedia, Freizeit- und Sportartikel.
Geht es bis nach Karlsruhe?
Der Streit dürfte auch nach der Entscheidung nicht beendet sein.
Beobachter gehen davon aus, dass in letzter Instanz der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden muss. In Fällen von
Friseuren und Gastronomen hatte der BGH bereits geurteilt, dass die
Lockdowns rechtmäßig waren.
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