Ebling: Cannabisgesetz ermöglicht viele Rauschzustände
Hat die Teillegalisierung von Cannabis vor rund einem Jahr ihre Ziele
erreicht? Innenminister Ebling und LKA-Chef Germano ziehen eine
gemischte Bilanz.
Mainz (dpa/lrs) - Die gesetzlich erlaubte Menge von Cannabis muss
nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Innenministers Michael Ebling
bei der geplanten Evaluation des vor rund einem Jahr in Kraft
getretenen Gesetzes auf den Prüfstand. «50 Gramm Cannabisblüten - die
Menge also, die ein Erwachsener legal besitzen darf - können bis zu
333 berauschende Konsumeinheiten im Monat oder 11 Rauschzustände pro
Tag ergeben», sagte der SPD-Politiker. «Das ist sehr viel.»
Menge und Abgabe sollen Teil der Gesetzes-Evaluation sein
Eine Diskussion über eine kontrollierte Abgabe sei im Rahmen der
Evaluation der Universität Tübingen ebenfalls sinnvoll, sagten Ebling
und der Chef des Landeskriminalamts, Mario Germano, in Mainz. «Ist
der Weg über Anbauvereine stabil genug, damit der Schwarzmarkt
bedeutungslos wird?», formulierte der Innenminister die Frage.
Vermutlich sei dafür aber mehr als ein Jahr Praxis notwendig.
Geerntet wird das in den Clubs gemeinschaftlich angebaute Cannabis in
Rheinland-Pfalz erst seit Dezember 2024.
Ebling: «Schritt zur verantwortungsvolleren Drogenpolitik»
Der Innenminister sieht dennoch einen Schritt zu einer
verantwortungsvolleren Drogenpolitik und keine Notwendigkeit, das
Gesetz abzuschaffen. «Rheinland-Pfalz ist nicht unsicherer geworden»,
sagte Ebling. Rund 5.400 Cannabisverstöße seien 2024 registriert
worden, 54 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Polizei könne sich
jetzt mehr auf die Bekämpfung schwerer Rauschgiftkriminalität
konzentrieren. Das Gesetz habe zu einer Entlastung geführt.
Dass bei Kontrollen die Herkunft des Cannabis nicht nachgewiesen
werden müsse, sollte nach Ansicht Germanos auch Teil der Evaluation
sein. Andernfalls werde die effektive Bekämpfung des Schwarzmarkts
erschwert. Gruppen der organisierten Kriminalität böten Cannabis
derzeit weiterhin in nicht geringen Mengen an.
Die Evaluation «eines der am kontroversesten diskutierten
Bundesgesetze der letzten Jahrzehnte» solle bis zum Herbst vorliegen,
sagte Ebling. Die Länder würden beteiligt.
Polizei hat Bedenken wegen Verkehrsunfällen
Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss sei 2024 im
Vergleich zum Vorjahr von 384 auf 407 gestiegen, die Zahl der Unfälle
unter Cannabis-Einfluss aber um mehr als ein Viertel auf 173
gesunken, berichtete der Inspekteur der Polizei, Friedel Durben.
Die Polizei sehe die Teillegalisierung mit Blick auf das Ziel «Null
Verkehrstote bis 2050» aber kritisch. «Die Teillegalisierung ist kein
Freibrief für bekifftes Autofahren», mahnte er. Und es gebe viele
Wissenslücken bei dem Thema in allen Altersgruppen.
Mit einer Kampagne unter dem Titel «Was ist dein Schlüsselmoment?»
sollten junge Fahrer für die Gefahren von Alkohol und Cannabis im
Verkehr sensibilisiert werden. Die Präventionsarbeit im Verkehr und
für Kinder und Jugendliche müsse hoch gehalten werden, betonte
Ebling.
LKA-Chef warnt vor Risiken für Kinder und Jugendliche
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werde nach seiner Einschätzung
«eher mehr als weniger Cannabis konsumiert», sagte LKA-Chef Germano.
Er warnte vor den Risiken des Cannabiskonsums für Kinder und
Jugendliche. Auch das «teillegalisierte Cannabis» könne eine
Einstiegsdroge sein. Die Risiken dürften nicht verharmlost werden,
der Konsum mache süchtig.
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