Patientenquittung für mehr Transparenz
Quartalsquittung für einen Euro
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das so genannte Sachleistungsprinzip, das heißt die Versicherten erhalten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen. Die Abrechnung erfolgt jedoch entweder direkt mit den Krankenkassen oder in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Patientinnen und Patienten können also nicht automatisch nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten abgerechnet werden. Dieser Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen können, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird.
Damit Patientinnen und Patienten besser durchschauen können, welche Leistungen ein Arzt zu welchen Kosten erbracht hat, wurde die so genannte Patientenquittung eingeführt. Wer dies wünscht, kann vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine solche Quittung erhalten, das heißt, eine Kosten- und Leistungsinformation in einer auch für den medizinischen Laien verständlichen Form. Das stärkt den Dialog und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient - die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und ein Beitrag zu einer gleichberechtigten Partnerschaft.
Wahlweise kann sich der Patient vom behandelnden Arzt entweder direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen lassen, oder er bekommt mit der Quartalsquittung alle Leistungen und Kosten in dem jeweiligen Quartal auf einen Blick.
Wer sich für eine Quartalsquittung entscheidet, bezahlt dafür in der Regel eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro, zuzüglich Versandkosten.