Der Patientenbeauftragte
Hilfe und Beratung für Patienten
Der Patientenbeauftragte (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten) ist auf Bundesebene für die Interessen der Patientinnen und Patienten da und erhöht deren Gewicht im politischen Entscheidungsprozess. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sind die Bundesministerien und Bundesbehörden verpflichtet, den Patientenbeauftragten zu unterstützen.
Das Ziel ist klar: Patientinnen und Patienten sollen stärker mitreden und zum aktiven, gleichberechtigten Partner aller Beteiligten im Gesundheitswesen werden. Der Patientenbeauftragte sorgt dafür, dass die Anliegen von Patientinnen und Patienten stärker beachtet werden, und setzt sich für eine verbesserte Kommunikation im Gesundheitswesen ein.
Im ständigen Dialog mit Patientenverbänden und Organisationen werden die Belange der Patientinnen und Patienten in die Öffentlichkeit gebracht. Die Patientenbeauftragte fördert die Weiterentwicklung der Patientenrechte und sorgt dafür, dass die Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten erweitert werden.
Der Patientenbeauftragte hat also nicht nur die Aufgabe, Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten zu sein. Es geht vor allem darum, die politischen Entscheidungen im Sinne der Patienten zu beeinflussen und auch konkrete Ergänzungen und Veränderungen vorzuschlagen.
Über die vielen Einzelfälle hinaus erhält der Patientenbeauftragte durch den intensiven Kontakt mit den unterschiedlichsten Organisationen im Gesundheitswesen eine große Fülle an Informationen und kann so als Seismograf für aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse fungieren.
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