Die Gesundheitsreform 2007: Was hat sich geändert?
Fragen und Antworten
Am 1. April 2007 traten erste Teile der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen für gesetzlich Versicherte wurden ausgeweitet, Krankenkassen können neue Wahltarife anbieten. Nichtversicherte, die früher gesetzlich versichert waren, können sofort wieder in ihre alte Kasse zurück. Weitere bedeutende Teile der Reform wie der Gesundheitsfonds starten Anfang 2009.
Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?
Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Darüber hinaus können gesetzliche Kassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattung oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angeboten werden.
Steigen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen?
Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt. Der Beitragssatz für den Gesundheitsfonds liegt seit dem 1. Juni 2009 bei 14,9 Prozent.
Was ändert sich für Privatversicherte?
Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze liegen.
Was bedeutet die Reform für Nichtversicherte?
Künftig gibt es eine Versicherungspflicht: Die rund 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommen werden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereits vom 1. April 2007 an wieder aufgenommen werden. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz muss die PKV vom 1. Juli 2007 an im so genannten modifizierten Standardtarif aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Eine bestehende Versicherung kann nur noch dann gekündigt werden, wenn man eine neue Police nachweisen kann. Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Zudem müssen offene Beiträge (samt Strafzuschlägen) nachträglich bezahlt werden.
Was ändert sich für Ärzte und Apotheker?
2011 kommt eine neue Vergütungsordnung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in «unterversorgten» Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge. Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 auf 2,30 Euro. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert.