Was bedeutet "Gesundheitsprämie"?
Neues Finanzierungsmodell in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesundheitsprämie bedeutet die Umstellung der gesetzlichen Krankenversicherung auf einkommensunabhängige Beiträge. Anstatt einen gewissen Anteil des Arbeitslohns als Krankenkassenbeitrag zu zahlen, wird von den Versicherten eine Pauschale verlangt. Der Anteil des Arbeitgebers wird mit Einführung der Gesundheitsprämie eingefroren.
Durch die Gesundheitsprämie wird das „paritätische" Finanzierungs-Modell der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft. „Paritätisch" heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich den Krankenkassen-Beitrag teilen und somit gleichermaßen von Beitragssteigerungen betroffen sind. Durch die Gesundheitsprämie würde der Arbeitgeber-Anteil jedoch eingefroren. Beitragssteigerungen müssten dann alleine von den Versicherten getragen werden.
Die zweite große Veränderung durch die Gesundheitsprämie ist die Einführung eines einkommensunabhängigen Beitrages. Bisher wurde zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge ein bestimmter Prozentsatz des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitgliedes herangezogen. Mit der Gesundheitsprämie würde dieser Beitrag zu einer Pauschale umgewandelt: Vom Manager bis zur Krankenschwester müssten innerhalb derselben Krankenkasse alle denselben Beitrag bezahlen.
Wer sich den pauschalen Beitrag nicht leisten kann, erhält in Form eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs einen Zuschuss vom Staat. Für jetzt beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder würde sich voraussichtlich durch die Gesundheitsprämie nichts ändern: Sie müssten weiterhin keinen Krankenkassen-Beitrag bezahlen.
Auch für Privatversicherte bliebe zunächst alles beim Alten, denn die Gesundheitsprämie betrifft nur die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings wären an einem steuerfinanzierten Sozialausgleich der Gesundheitsprämie alle Steuerzahler beteiligt; mögliche Steuererhöhungen könnten also auch Privatversicherte betreffen.