1. Juli 2005: Mehr Beitrag für Zahnersatz
Gesundheitsmodernisierungsgesetz: Gesetzlicher Sonderbeitrag soll Lohnnebenkosten senken
Um die Lohnnebenkosten zu senken, veränderte der Gesetzgeber die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alle Versicherten zahlen seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Als Ausgleich wurden alle Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte abzusenken. Vom sinkenden Krankenkassenbeitrag profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Den Sonderbeitrag bezahlen dagegen nur die Versicherten. Unterm Strich bleibt für sie eine Mehrbelastung von 0,45 Beitragssatzpunkten. Auf diese Weise entlastet der Gesetzgeber Arbeitgeber und Rentenkassen um jährlich rund 4,5 Milliarden Euro.