Neue Regelung für homöopathische Mittel
Bestimmte Medikamente erstattungsfähig
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Patienten weiterhin die Kosten für bestimmte rezeptfreie und auch homöopathische Medikamente. Dazu zählen etwa Aspirin zur Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall bei Herzerkrankungen sowie Iodid bei Schilddrüsenerkrankungen. Auch einige pflanzliche Heilmittel wie Johanniskraut bei Depressionen, Mistel bei Krebs und Ginkgo-Bilobablätter-Extrakt bei Demenz sollen den Patienten gezahlt werden. Außerdem werden Mittel aus der Homöopathie und Anthroposophie insoweit zur ärztlichen Verordnung zugelassen, wie sie andere Mittel aus der Sonderregelung bei der Behandlung ersetzen.
Im Zuge der Gesundheitsreform werden nicht verschreibungspflichtige Präparate in der Regel nicht mehr erstattet, sondern müssen von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Patienten verständigte sich auf eine Ausnahmeliste von 36 Wirkstoffen mit daran gekoppelten schwer wiegenden Erkrankungen. Die jeweiligen Mittel müssen bei solchen Erkrankungen zur Standardtherapie gehören.
Aus rechtlichen Gründen der «Therapievielfalt» sah sich der Ausschuss dazu veranlasst, auch die wegen fraglicher Wirksamkeit umstrittenen Mittel der Homöopathie und Anthroposophie zur ärztlichen Verordnung zuzulassen. «Das war keine Entscheidung aus fachlich-wissenschaftlichen Gründen.» Die Entscheidung bedeute aber auch «keinen Freibrief für die Homöopathie». Das Reformsparziel von rund einer Milliarde Euro bei Arzneimitteln werde ungeachtet der Ausnahmeregelungen erreicht, sagte Hess.