Was ist die "Kopfpauschale"?
Reformkonzept zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen
Die „Kopfpauschale" ist Teil eines Reformkonzepts der Bundesregierung zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Das Konzept der „Kopfpauschale" setzt auf eine Neuordnung der Krankenkassenbeiträge. Geplant ist ein Beitragssystem, das sich aus einem pauschalen, einkommensunabhängigen Beitrag für Arbeitnehmer (Kopfpauschale) und einem weiterhin einkommensabhängigen Beitrag für Arbeitgeber zusammensetzt. Der Arbeitsgeberanteil soll dauerhaft festgesetzt werden.
Für die Versicherten bedeutet die „Kopfpauschale" zunächst, dass jeder Beitragszahler den gleichen Krankenkassenbeitrag zahlt, unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Der gleiche Pauschalbetrag gilt also für die Chefärztin wie für den Krankenpfleger. Für Geringverdiener ist ein Sozialausgleich geplant. Der Sozialausgleich soll über Steuern finanziert werden. Die Möglichkeit Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern bleibt erhalten. Eine Kopfpauschale für tatsächlich „jeden Kopf" ist also nicht geplant.
Die „Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens" arbeitet derzeit an den Eckpunkten der Reform. Eine Pauschale um die 150 Euro erscheint dabei denkbar. Mit der Kopfpauschale sollen die bisherigen 7,9 Prozent des Arbeitseinkommens, die ein Arbeitnehmer für seine gesetzliche Krankenversicherung aufbringen muss, ersetzt werden.
Die Kopfpauschale soll - wenn überhaupt - nicht schlagartig eingeführt werden. Das bestehende Finanzierungssystem soll vielmehr schrittweise umgewandelt werden. Als „Spekulation" hat Bundesgesundheitsminister Rösler einen Bericht genannt, nachdem der im Jahr 2005 eingeführte Krankenkassen-Sonderbeitrag für Arbeitnehmer von 0,9 Prozent durch einen pauschalen Betrag ersetzt werden soll. Als mögliche „kleine Kopfpauschale" wurde in diesem Bericht ein Pauschalbetrag von 29 Euro genannt.
Weitere Informationen zur Kopfpauschale: www.die-kopfpauschale.de