Krankenkassenbeitrag für Beamte
Hamburger Modell: Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte
Beamte in Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen haben eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese Länder bieten statt individueller Beihilfen einen hälftigen Zuschuss des Arbeitgebers zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Bisher mussten gesetzlich versicherte Beamte den Krankenkassen-Beitrag alleine tragen.
Bislang entschied sich der Großteil der Beamten für eine Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe im Krankheitsfall. Der Dienstherr übernahm dabei mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten. Für die Restkosten sicherten sich Beamte durch einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung ab. Denn nur die private Krankenversicherung bietet Beihilfetarife an, die dass Risiko dieser Restkosten absichern.
Die Neuregelung zahlt sich in jedem Fall für Beamte aus, die bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und den Beitrag bislang alleine zahlen. Angehende Beamte in den genannten Ländern können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich absichern möchten. Sie entscheiden sich entweder für die individuelle Beihilfe zur Krankenbehandlung oder den pauschalen Zuschuss zum Krankenkassen-Beitrag.
Die Entscheidung fällt innerhalb der ersten drei Monate nach der Verbeamtung. Einmal getroffen, ist sie unwiderruflich. Das neue Modell nutzt Beamten mit vielen Kindern. Ehe- oder Lebenspartner ohne sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit profitieren von der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Keinen Anspruch auf die pauschale Beihilfe haben Bedienstete, die bereits einen privaten Beihilfetarif abgeschlossen und schon Beihilfe in Anspruch genommen haben.
Zum Problem kann die Regelung für Beamte werden, die in ein anderes Bundesland wechseln, das das neue Modell nicht anbietet. Dann entfallen die pauschalen Arbeitgeber-Zuschüsse und der Beamte ist selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich. Das heißt er muss entweder den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen oder die individuelle Beihilfe beantragen und sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat versichern. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann das teuer werden.
Die Zahlen aus Hamburg zeigen, dass die Neuregelung gut ankommt. Dort haben Beamte schon seit August 2018 im Rahmen des Das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ die Wahlfreiheit.
Hier können Sie den Krankenkassen-Beitrag für Beamte berechnen: Wenn Sie ihre Beamtenkarriere für die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen beginnen, können Sie sich für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Wählen Sie dann im Beitragsrechner unten statt "Beamte(r)" "Arbeitnehmer(in), pflichtversichert" aus.
KRANKENKASSEN-BEITRAGSRECHNER