Pflegeversicherung: Beitrag berechnen
Rechner für den Pflegeversicherungsbeitrag
Hier können Sie Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung berechnen. Der Beitrag wird an die Krankenkasse abgeführt und ist für alle Krankenkassen gleich. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt den Beitrag an seine Krankenkasse. Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie hier.
Der Betrag zur Pflegeversicherung ist nach Zahl der Kinder abgestuft. Wer keine Kinder hat, zahlt 4 Prozent seines Brutto-Gehalts, seines Brutto-Einkommens oder seiner Rente. Versicherte mit Kindern zahlen 3,4 Prozent. Kinder in der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr senken den Beitrag weiter. Arbeitgeber zahlen immer einen Anteil von 1,7 Prozent des Beitrags zur Pflegeversicherung. Hier können Sie nachlesen, wie der Beitrag genau berechnet wird.
Pflegeversicherung: Beitragsrechner
Hinweise zur Nutzung des Rechners
Arbeitnehmer: Bei Arbeitnehmern wird der tatsächlich auf den Arbeitnehmer entfallende Beitragsanteil berechnet. Arbeitgeber zahlen zusätzlich einen Beitragsanteil von 1,7 Prozent. Wer den gesamten Pflegeversicherungs-Beitrag berechnen will, wählt im Kasten oben "Selbstständig".
Rentner: Die Beitragshöhe wird hier nach dem Verfahren zur Beitragsberechnung für die gesetzlichen Rente berechnet. Für andere Einkünfte wie Betriebsrenten gelten andere Berechnungsverfahren, die hier nicht berücksichtigt werden. Weiter Informationen hier: Krankenkassenbeitrag für Rentner.
Studenten: Angezeigt wird der Pflegeversicherungs-Beitrag für versicherungspflichtige Studenten. Dabei gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren. Weiter Informationen hier: Krankenkassenbeitrag für Studenten.
Pflegegrad berechnen: Hier finden Sie den Link zum Pflegegradrechner.
Private Pflegeversicherung
Die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um alle Kosten der Pflege abzudecken. Eine private Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke schließen.