BKK Akzo Nobel Bayern
Beitrag, Leistungen und Service
Profil der BKK Akzo Nobel Bayern
- BKK Akzo Nobel Bayern auf einen Blick
- Beitragsrechner
- Selbstdarstellung
- Service und Beratung
- Allgemeine Mehrleistungen
- Alternative Heilmethoden
- Schwangerschaft, Geburt und Kinder: Mehrleistungen
- Vorsorge beim Arzt
- Vorteile bei der Zahnbehandlung
- Apps zur Gesundheitsförderung oder Therapiebegleitung
- Bonusprogramme
- Gesundheitskurse
- Reisemedizinische Angebote
- Dokumentation: Satzung und Finanzen
BKK Akzo Nobel Bayern auf einen Blick
Die BKK Akzo Nobel Bayern ist eine gesetzliche Krankenkasse, die sich auf die Betreuung von Beschäftigten und Familienmitgliedern von Unternehmen aus der chemischen und pharmazeutischen Industrie spezialisiert hat. Sie bietet ihren Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung und zahlreiche Zusatzleistungen.
BKK Akzo Nobel BayernGlanzstoffstraße 1
63906 Erlenbach
Zahl der Versicherten: 52.503
(01.07.2024)
Mitgliedschaft möglich in:
Bayern
Beitragssatz: 16,25 %
Arbeitnehmeranteil am Beitrag: 8,12 %
Ermäßigter Beitragssatz: 15,65 %
Zusatzbeitrag: 1,65 %
Selbstdarstellung der BKK Akzo Nobel Bayern
Ihr starker Partner für Ihre Gesundheit. Die BKK wurde 1924 gegründet, 2024 feiern wir somit bereits unser 100-jähriges Bestehen, und ist zwischenzeitlich geöffnet für alle, die in Bayern wohnen oder arbeiten. Als zweitgrößter gesetzlicher Krankenversicherer am bayerischen Untermain sind Sie Mitglied in einer starken Versichertengemeinschaft. Mit Geschäftsstellen in Erlenbach und Aschaffenburg sind wir persönlich für Sie da!
Die BKK Akzo Nobel Bayern betreut über 40.500 Mitglieder, inkl. Familienangehörige sind es knapp 53.500 Versicherte. Für die Betreuung der Versicherten sorgen über 100 Mitarbeiter und mehrere Auszubildende.
Profitieren Sie von unserem großen Leistungsangebot (wie z.B. BKK Gesundheitskonto, Zuschuss zu Sehhilfen, professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, attraktives Bonusprogramm) und dem fairen, unterdurchschnittlichen Beitragssatz von 16,25 % (in 2024)!
Service und Beratung
Zahl der Geschäftsstellen: 2
Kundentelefon: 06022-7069400
Arbeitgebertelefon: 06022- 7069200
Website: http://www.bkk-akzo.de
E-Mail: info@bkk-akzo.de
Tel: 06022 - 7069260
Fax: 06022 - 70698260
E-Mail zentrale Beschwerdestelle: https://www.bkk-akzo.de/ueber-uns/lob-und-tadel
Leistungsspektrum
- Persönliche Beratung zuhause
- Unterstützung bei der Wahl eines Krankenhauses
- Zentrale Beschwerdestelle
- Online-Geschäftsstelle
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern
- Elektronische Gesundheitsakte
- Service-App
- Gesundheitskonto
Leistungsumfang
Gesundheitskonto
Verfügbarer Betrag: 300,00 € / Jahr
Die BKK Akzo Nobel Bayern unterteilt nach Leistungsarten: Sie stellt bis zu 150 Euro für eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zur Verfügung, bis zu 60 Euro für die Professionelle Zahnreinigung, 90 Euro für Osteopathie und einen Zuschuss in Höhe von 40 Euro für Sehhilfen alle vier Jahre.
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
- Medizinische Beratung durch Sozialmediziner
- Arzneimittelberatung
(jeweils während der regulären Öffnungszeiten)
Online-Geschäftsstelle: meine.bkk-akzo.de. In der Online-Geschäftsstelle lassen sich persönliche Daten ändern, Anträge bearbeiten und hochladen, AU-Bescheinigungen uploaden und einiges mehr.Herzlich Willkommen bei "Meine BKK Akzo Nobel", der Online-Geschäftsstelle der BKK Akzo Nobel!
Unser neues Kundenportal bietet Ihnen jede Menge nützliche Funktionen - kostenlos, rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche. Sie können hier viele attraktive und hilfreiche Services nutzen, Bescheinigungen anfordern bzw. downloaden, Anträge stellen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen und Ihre persönlichen Daten ändern.
Ob von zuhause oder unterwegs: Über „Meine BKK Akzo Nobel“ lassen sich viele Angelegenheiten schnell, sicher und bequem erledigen.
Zur Nutzung der Online-Geschäftsstelle ist eine einmalige Registrierung vorab erforderlich. Für jeden Versicherten, also auch für jeden Familienangehörigen, ist eine eigene Registrierung nötig. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Für mitversicherte Kinder bis 15 Jahre können Anträge über den entsprechenden Reiter gestellt werden. Nach Erhalt Ihres persönlichen Passwortes per Post können Sie sich jederzeit einloggen und alle Services nutzen.
Je nach Anliegen ist aus Sicherheitsgründen ggf. eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) erforderlich. Hierfür steht Ihnen wahlweise unsere BKK Akzo Nobel-2FA-Security-App für Android bzw. iOS oder alternativ für PCs die Microsoft Windows-Variante zur Verfügung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Registrierung von uns automatisch per Post bzw. können Sie - ebenfalls nach erfolgreicher Registrierung - im geschützten Bereich dem Reiter "Zwei-Faktor-Authentisierung" unter "Meine Daten" entnehmen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Allgemeine Mehrleistungen
Leistungsspektrum
- Haushaltshilfe: Leistungen über gesetzlichem Anspruch
- Häusliche Krankenpflege über gesetzlichem Anspruch
- Hospiz- und Palliativmedizin über gesetzlichem Anspruch
- Zuschuss für Sehhilfen über gesetzlichem Anspruch
Leistungsumfang
Brillen und andere Sehhilfen
Zuschuss für Brillen und andere Sehhilfen: 40,00 €
40 Euro alle vier Jahre
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
BKK Gesundheitskonto
Das Gesundheitskonto der BKK Akzo Nobel Bayern ist eine Investition in Ihre Gesundheit. Profitieren Sie von einem Betrag in Höhe von bis zu 340 € pro Kalenderjahr.
Folgende Leistungsbereiche stehen zur Verfügung:
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, 50 % einer Arztrechnung, bis zu 150 €
- Professionelle Zahnreinigung, 50 % einer Arztrechnung, bis zu 60 €
- Osteopathie bis zu 90 € (max. drei Behandlungen à 30 €)
- Zuschuss zu Sehhilfen bis zu 40 € (alle vier Jahre)Alle genannten Leistungen und Beträge stehen jedem Versicherten pro Kalenderjahr zur Verfügung (bis auf Zuschuss zu Sehhilfe).
Alternative Heilmethoden
Leistungsspektrum
- Anthroposophische Medizin
- Autogenes Training
- Homöopathie
- Osteopathie
- Kryotherapie
- Progressive Muskelentspannung
- QiGong
- Yoga / Meditation
- Alternative Arzneimittel, Globuli
- Einige Methoden werden als Gesundheitskurse angeboten
- Teilnahme am Selektivvertrag Klassische Homöopathie
- Irisdiagnostik
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Homöopathie: Die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen, sofern diese von einem Arzt durchgeführt werden, der an dem Vertrag der BKK Akzo Nobel Bayern und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte teilnimmt.Maximaler Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden
Maximaler Zuschuss für Alternative Heilmethoden pro: 90,00 € / Jahr
Wer auf die Wirksamkeit von alternativen oder ergänzenden Heilmethoden vertraut, der kann auch im Bereich der ganzheitlichen, manuellen Behandlungsmethode mit einer Kostenerstattung durch uns rechnen. Wir erstatten jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 €, insgesamt somit bis zu 90 € kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen. Die Vorlage der Originalrechnung(en) sowie des Erstattungsantrags ist erforderlich bzw. der Upload über unsere Online-Geschäftsstelle. Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist bzw. eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.
Leistungsumfang
Osteopathie
Maximaler Zuschuss: 90,00 € / Jahr
Die BKK Akzo Nobel Bayern zahlt im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 90 Euro für osteopathische Behandlungen.
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
Osteopathie: Die BKK Akzo Nobel übernimmt die Kosten für jährlich maximal drei Behandlungen à maximal 30 €, insgesamt bis zu 90 €. Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung ärztlich verordnet wurde und dass der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.
Schwangerschaft, Geburt und Kinder: Mehrleistungen
Leistungsspektrum
- Grundschulcheck U10
- Schülercheck U11
- Jugendvorsorge J2
- Toxoplasmose-Screening
- B-Streptokokken-Test
- Frühgeburtenprävention durch zus. Untersuchungen
- Rooming-in bei Kindern
- Künstliche Befruchtung über gesetzlichem Anspruch
- Hebammenrufbereitschaft
- Geburt im Geburtshaus
- Geburtsvorbereitungskurse für Väter
- Zahnvorsorge in der Schwangerschaft
- Triple-Test
- Nackenfaltenmessung
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Pro Kalenderjahr erstattet die BKK Akzo Nobel Bayern (gegen Vorlage der Originalrechnung) eine individuelle, ärztliche Vorsorgeuntersuchung zu 50 %, bis maximal 150 €. BKK HalloBaby, BabyCare, Hebammenrufbereitschaft, Kinderheldin, BKK Starke KidsLeistungsumfang
Künstliche Befruchtung
Maximaler Betrag der Kostenübernahme: 700,00
€
Kostenübernahme in Prozent der Gesamtkosten: 100,00
%
Welche Leistungen beinhaltet das Angebot BKK Kinderwunsch? Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen: Die einmalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 € (nach erfolgtem Embryotransfer) Die einmalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 € (nach erfolgtem Embryotransfer) Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 € und bei ICSI 700 € (nach erfolgtem Embryotransfer) Einen Zuschuss von 100 € für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Behandlung erfolgt in einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum Die Teilnahme am Programm „BKK Kinderwunsch“ muss schriftlich erklärt werden Die BKK Akzo Nobel hat den Behandlungsplan vorab genehmigt Sie sind verheiratet Für den Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung müssen beide Ehepartner bei uns versichert sein Es muss ein Embryotransfer stattgefunden haben
Hebammenrufbereitschaft
Maximaler Zuschuss: 299,00 €
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
Künstliche Befruchtung
siehe oben
Zusätzliche Vorsorgeleistungen
Pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen (gegen Vorlage der Originalrechnung) verschiedene Vorsorgeuntersuchungen bis maximal 150 €.
BKK Starke Kids
eine erweiterte, maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge speziell für Babys, Kinder und Jugendliche
Hallo Baby
Programm zur Frühgeburtenprävention
Baby Care
Gesund durch die Schwangerschaft
Vorsorge beim Arzt
Leistungsspektrum
- Krebsvorsorge: Brustultraschall
- Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch
- Magen- und Darmkrebsvorsorge
- Grippeimpfung für alle Versicherten
- Zeckenimpfungen (FSME-Impfung) für alle Versicherten
- Früherkennung von Schlaganfallrisiken
- Erinnerungsservice (Vorsorge)
- HPV-Impfung für Frauen wenigstens bis zum 25.Lebensjahr
- Check-up für Versicherte unter 35
- Sportmedizinische Untersuchung
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Zusätzliche Vorsorgeleistungen Pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen (gegen Vorlage der Originalrechnung) 50 % einer Arztrechnung über eine individuelle, ärztliche Vorsorgeuntersuchung (IGeL-Leistung), bis maximal 150 €.Leistungsumfang
Sportmedizinische Untersuchungen
Kostenübernahme - Maximaler Betrag: 150,00 €
Über ein Gesundheitskonto: Pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen (gegen Vorlage der Originalrechnung) 50 % einer Arztrechnung über eine individuelle, ärztliche Vorsorgeuntersuchung (IGeL-Leistung), bis maximal 150 €.
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
Pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen (gegen Vorlage der Originalrechnung) 50 % einer Arztrechnung über eine individuelle, ärztliche Vorsorgeuntersuchung (IGeL-Leistung), bis maximal 150 €.
Vorteile bei der Zahnbehandlung
Leistungsspektrum
- Vergünstigte Leistungen bei Zahnersatz
- Zuschuss zur prof. Zahnreinigung über Gesundheitskonto
- Preisvergleiche für Behandlung und Zahnersatz
- Zahnmedizinische Beratung
- Zuschuss zur prof. Zahnreinigung beim Vertragszahnarzt - unabhängig von Bonusprogramm oder Gesundheitskonto
- Zahnersatz zum Nulltarif über die Härtefallregelung hinaus
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Im Rahmen des BKK Gesundheitskontos erhalten Versicherte der BKK Akzo Nobel Bayern einen Zuschuss in Höhe von 50 % einer Arztrechnung, maximal 60 Euro im Kalenderjahr für eine Professionelle Zahnreinigung durch geschultes Fachpersonal bei einem Vertragszahnarzt.Leistungsumfang
Professionelle Zahnreinigung
Maximaler Zuschuss: 60,00 € / Jahr
Im Rahmen des BKK Gesundheitskontos erhalten Versicherte der BKK Akzo Nobel Bayern einen Zuschuss in Höhe von 50 % einer Arztrechnung, maximal 60 Euro im Kalenderjahr für eine Professionelle Zahnreinigung durch geschultes Fachpersonal bei einem Kassen-Zahnarzt.
Apps zur Gesundheitsförderung oder Therapiebegleitung
Leistungsspektrum
- Tinnitus-App (therapiebegleitend)
Bonusprogramme
Leistungsspektrum
- Bonus als Geldbetrag
- Bonusprogramm-Teilnahme für Familienversicherte
- Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
BKK Vorsorgebonus für Kinder/Jugendliche BKK Vorsorgebonus für Erwachsene Der BKK Akzo Nobel liegt Ihr Wohlergehen sehr am Herzen, weshalb wir gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Unser Vorsorge-Bonusprogramm setzt, wie der Name schon sagt, auf die Inanspruchname der gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Für jede durchgeführte Maßnahme steht Ihnen ein jeweiliger Bonus zu. Bonusprogramm für Erwachsene Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt: a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €. b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €. c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €. d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt. Bonusmaßnahmen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt: a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt. b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.Leistungsumfang
Bonusprogramm Erwachsene
Maximaler Bonus: 75,00
€
Anzahl Maßnahmen für maximalen Bonus: 6
Geldbonus für eine Einzelmaßnahme der Vorsorge oder Früherkennung: 10,00
€
BKK Vorsorgebonus für Kinder/Jugendliche BKK Vorsorgebonus für Erwachsene Der BKK Akzo Nobel liegt Ihr Wohlergehen sehr am Herzen, weshalb wir gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Unser Vorsorge-Bonusprogramm setzt, wie der Name schon sagt, auf die Inanspruchname der gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Für jede durchgeführte Maßnahme steht Ihnen ein jeweiliger Bonus zu. Bonusprogramm für Erwachsene Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt: a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €. b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €. c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €. d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt. Bonusmaßnahmen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt: a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt. b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.
Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche
Maximale Höhe des Bonus: 65,00
€
Anzahl notwendiger Maßnahmen für maximalen Bonus: 5
BKK Vorsorgebonus für Kinder/Jugendliche BKK Vorsorgebonus für Erwachsene Der BKK Akzo Nobel liegt Ihr Wohlergehen sehr am Herzen, weshalb wir gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Unser Vorsorge-Bonusprogramm setzt, wie der Name schon sagt, auf die Inanspruchname der gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Für jede durchgeführte Maßnahme steht Ihnen ein jeweiliger Bonus zu. Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche Für den Kinder- und Jugendbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt: a) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“) einen Bonus von 15 €. b) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2 einen Bonus von 15 €. c) Für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Bonus von 10 €. d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt. Bonusmaßnahmen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt: a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt. b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
BKK Vorsorgebonus
Wer kann am BKK Vorsorgebonus teilnehmen?
Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Akzo Nobel - egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind - mit einem jeweils eigenen Bonusheft.
Wie funktioniert das Bonusprogramm?
Ganz einfach!
Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie die folgenden Maßnahmen durchführen, steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt auch jeweils separat für Ihre mitversicherten Familienangehörigen.
Wir bieten zwei Bonusprogramme an, die individuell auf die Altersgruppen zugeschnitten sind. Es gibt ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) sowie ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche mit jeweils verschiedenen Vorsorge- bzw. Präventionsangeboten.
Bonusprogramm für Erwachsene
Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:
a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €.
b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €.
c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €.
d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche
Für den Kinder- und Jugendbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:
a) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“) einen Bonus von 15 €.
b) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2 einen Bonus von 15 €.
c) Für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Bonus von 10 €.
d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €.
Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.
Maßnahmen im Überblick
Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:
zu a) Ärztliche Gesundheitsuntersuchung - Check-Up
- Check-Up: zwischen 18 und 35 Jahren (einmalig), ab 35 Jahren (alle 3 Jahre)
zu b) Krebsfrüherkennung
- Hautkrebsscreening: ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)
- Gebärmutterhalskrebs und Genital: ab 20 Jahren (jährlich)
- Brustkrebs: ab 30 Jahren (jährlich)
- Prostata: ab 45 Jahren (jährlich)
- Mammographie-Screening/Brustkrebs: zwischen 50 und 70 Jahren (alle 2 Jahre)
- Darmkrebsvorsorge Frau: zwischen 50 und 54 Jahren: Stuhltest (jährlich), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)
- Darmkrebsvorsorge Mann: zwischen 50 und 54 Jahren: wahlweise Stuhltest (jährlich) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)
- Bauchaortenaneurysma Mann: ab 65 Jahren (einmalig)
zu d) Schutzimpfungen
Hierunter fallen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz-Nachweise. Ein Impfzyklus über 2-4 Impfungen über einen Zeitraum von ca. 1 Jahr ist für eine Grundimmunisierung bei zahlreichen Impfungen notwendig.
So sichern Sie sich Ihren Bonus
Ihr persönliches Bonusformular senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu. Tragen Sie die persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein. Nehmen Sie das entsprechende Bonusformular zu Ihren Arztterminen für Gesundheitsuntersuchungen („Check-Up“), Krebsfrüherkennung, Kinderuntersuchungen, Impfungen und zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Kind) mit. Die durchgeführten Untersuchungen und Impfungen werden in der Praxis im jeweils dafür vorgesehenen Feld abgestempelt bzw. eingetragen.
Wenn ein Nachweis nicht erfüllt werden kann, weil zum Beispiel das Alter zur Teilnahmeberechtigung noch nicht erreicht ist oder eine Untersuchung nur alle paar Jahre stattfindet, kann hierfür in dem Jahr kein Bonus erworben werden.
Bei Vorsorgeuntersuchungen sind Ärzte grundsätzlich dazu verpflichtet, das Bonusformular kostenlos abzustempeln, sofern die Untersuchung im gleichen Quartal erfolgt ist.
Wie löse ich meinen Bonus ein?
Haben Sie „Ihre“ Maßnahmen alle durchgeführt?
Dann senden Sie uns Ihr unterschriebenes Bonusformular am besten umgehend zur Erstattung zu oder laden Sie es über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hoch. Diese bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere nützliche Funktionen, wie z.B. Adressänderung, Stellen diverser Anträge (z.B. Erstattung aus Gesundheitskonto), Upload Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr.
Bitte beachten Sie, dass das Bonusformular immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden muss. Später eingereichte Bonusformulare können leider nicht mehr angerechnet werden. Nachdem wir zum Jahreswechsel deutlich mehr Bonusformulare zur Erstattung erhalten, empfehlen wir, diesen Zeitraum zu meiden und - wenn möglich - bereits im Laufe des Jahres das Formular einzureichen.
Der Bonusanspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Mitgliedschaft besteht. Wechseln Sie vorher in eine andere Krankenkasse oder sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei uns familienversichert (statt zuvor als eigenes Mitglied versichert), erlischt der Anspruch.
Gesundheitskurse
Leistungsspektrum
- Zuschuss zu Vorsorgekuren
- Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
- Gesundheitskurse im Urlaub
- Eigene Reiseangebote
- Online-Gesundheitskurse
Leistungsumfang
Gesundheitskurse
Anzahl der geförderten Gesundheitskurse: 2,00
/ Jahr
Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung: 300,00
€ / Jahr
Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung in Prozent: 90,00
%
Erläuterungen der BKK Akzo Nobel Bayern
Gesundheitskurse
Gezielt werden von uns Gesundheitskurse aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
- Bewegung
- Ernährung
- Entspannung / Stressreduktion
- Genuss und Suchtmittelprävention
Wir fördern Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem Zuschuss von 90% der Kursgebühr, insofern er gewisse Kriterien erfüllt. Pro Kalenderjahr erstatten wir für Ihre Gesundheitskurse bis zu 300,00 €.
BKK Aktivwoche
Gesundheit ist ein Stück Lebensqualität aber auch ein unschätzbares Gut, mit dem verantwortungsbewusst umgegangen werden sollte.
Wir von der BKK Akzo Nobel Bayern wollen Sie dabei tatkräftig mit unserem einzigartigen Angebot der "BKK Aktivwoche" unterstützen.
Die "BKK Aktivwoche" können Sie in ausgewählten Kurorten in ganz Deutschland durchführen. Sie ist eine qualifizierte Maßnahme zur Gesundheitsförderung mit einem vielfältigen Gesundheitsprogramm, welches mit unterschiedlichen Schwerpunkten, wie z.B.
- Stressbewältigung
- Ernährungsberatung
- Wirbelsäulengymnastik oder
- Schwimmen
darauf zielt, Krankheitsrisiken und Belastungen einzudämmen, damit gesundheitsfördernde Verhaltensänderungen von Ihnen auch zu Hause umgesetzt werden können.
Der Zuschuss der BKK Akzo Nobel beträgt 160,00 € pro Person, bzw. 110,00 € für Kinder ab 6 Jahren.
BKK Well-Aktiv
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen ein Gesundheitsvorsorge-Kompaktprogramm, das in ausgewählten Kurhotels der gehobenen Klasse in vier Tagen durchgeführt wird.
Viele der Kursbausteine, die Sie auch aus unserem ambulanten Kurprogramm oder bereits von der erfolgreichen BKK-Aktivwoche kennen, werden angeboten:
- Autogenes Training
- Wirbelsäulengymnastik
- Richtige Ernährung
- Präventive Rückenschule
Wenn Sie an diesem Programm teilnehmen möchten, ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Sie suchen sich Ihr Hotel und den Termin frei aus.
Unser Leistungsangebot enthält eine 3-tägige Unterbringung in einem der ausgewählten Kurhäuser inklusive Vollpension. Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf eigene Kosten ist grundsätzlich möglich.
Wir bezuschussen das Programm zur Gesundheitsförderung einmal im Kalenderjahr mit 150,00 € ab 14 Jahren.
Reisemedizinische Angebote
Leistungsspektrum
- FSME (Reiseimpfung)
- Hepatitis A (Reiseimpfung)
- Hepatitis B (Reiseimpfung)
- Poliomyelitis (Reiseimpfung)
- Tollwut (Reiseimpfung)
- Cholera (Reiseimpfung)
- Gelbfieber (Reiseimpfung)
- Japanische Enzephalitis (Reiseimpfung)
- Meningokokken (Reiseimpfung)
- Pneumokokken (Reiseimpfung oder gefährdete Personengruppen)
- Typhus (Reiseimpfung)
- Malariaprophylaxe (bei Reise in Risikogebiete)
Leistungsumfang
Kostenübernahme Reiseschutzimpfungen
Anteil der Kostenübernahme für die ärztliche Behandlung: 90 %
Anteil der Kostenübernahme für den Impfstoff: 90 %
Kostenübernahme zu 90 Prozent für (Reise-) Schutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigen Amts. Vor der Impfung bitte bei der BKK Akzo Nobel informieren.
Dokumentation: Satzung und Finanzen
- Satzung (Stand: 01.09.2022)
- Rechnungslegung nach §305b SBG V