AOK Rheinland/Hamburg
Beitrag, Leistungen und Service
Profil der AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland/Hamburg auf einen Blick
- In die AOK Rheinland/Hamburg online wechseln
- Beitragsrechner
- Selbstdarstellung
- Service und Beratung
- Allgemeine Mehrleistungen
- Alternative Heilmethoden
- Schwangerschaft, Geburt und Kinder: Mehrleistungen
- Vorsorge beim Arzt
- Vorteile bei der Zahnbehandlung
- Apps zur Gesundheitsförderung oder Therapiebegleitung
- Bonusprogramme
- Gesundheitskurse
- Reisemedizinische Angebote
- Dokumentation: Satzung und Finanzen
AOK Rheinland/Hamburg auf einen Blick
Wer in Hamburg oder in der Region Nordrhein in Nordrhein-Westfalen lebt oder arbeitet, kann Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden. Mit 2.999.000 Versicherten gehört sie zu den großen Krankenkassen im Norden Deutschlands.
Stärke der AOK Rheinland/Hamburg ist ihre Nähe zu den Versicherten. Keine andere Krankenkasse unterhält in Hamburg und in der Region Nordrhein in Nordrhein-Westfalen so viele Geschäftsstellen. Wer seine Krankenkassen-Angelegenheiten lieber von zuhaus aus regelt, kann das Onlineportal „Meine AOK“ nutzen.
AOK Rheinland/HamburgKasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
Zahl der Versicherten: 2.999.282
(01.01.2025)
Mitgliedschaft möglich in:
Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Nordrhein)
Beitragssatz: 17,59 %
Arbeitnehmeranteil am Beitrag: 8,80 %
Ermäßigter Beitragssatz: 16,99 %
Zusatzbeitrag: 2,99 %
In die AOK Rheinland/Hamburg online wechseln
AOK Rheinland/Hamburg: Informieren und online wechseln
Hier können Sie schnell, sicher und bequem der AOK Rheinland/Hamburg beitreten. Wenn Sie möchten, in einem Schritt: Formular ausfüllen, elektronisch unterschreiben und Begrüßungsschreiben abwarten. Gerne schicken wir Ihnen die Beitrittsunterlagen auch per Mail oder Post.
Selbstdarstellung der AOK Rheinland/Hamburg
Mit über 3,0 Millionen Versicherten ist die AOK Rheinland/Hamburg die größte Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen und Hamburg und ein starker Partner in Sachen Gesundheit. Mit innovativen Produkten gestaltet sie seit Jahrzehnten das Gesundheitswesen entscheidend mit: strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, Arztterminservice, Hilfe bei Behandlungsfehlern, individuelle Verträge mit Krankenhäusern im Ausland, Zweitmeinungsservice, individuelle Pflege in der Häuslichkeit, kostenlose medizinische Informationen durch Ärzte und Gesundheitspersonal im ServiceCenter 24 Stunden an 7 Tagen! – dies sind nur einige Beispiele für die Leistungsfähigkeit der AOK Rheinland/Hamburg. Das dichte Geschäftsstellennetz garantiert zudem Kundennähe mit persönlicher Beratung.
Service und Beratung
Zahl der Geschäftsstellen: 71
Liste Geschäftsstellen:
Die Geschäftsstellen der AOK Rheinland/Hamburg
Kundentelefon: 0211 819 50000
Hotline medizinische Beratung: 0800 1 265 265
Arbeitgebertelefon: 0800-0326111
Für Anrufe aus dem Ausland: +49 30 856 142 93
Website: https://www.aok.de/pk/rh/
Facebook: https://www.facebook.com/AOKRH
Instagram: https://www.instagram.com/accounts/login/?next=https%3A%2F%2Fwww.instagram.com%2Faok.rheinland.hamburg%2F&is_from_rle
E-Mail: aok@rh.aok.de
Tel: 0211 819 50000
Leistungsspektrum
- Hotline zu Beiträgen und Leistungen an 7 Tagen pro Woche
- Ärztehotline an 7 Tagen pro Woche
- Persönliche Beratung zuhause
- Pflegeberatungshotline
- Vermittlung von Facharztterminen
- Spezialistenempfehlungen
- Unterstützung bei der Wahl eines Krankenhauses
- Zentrale Beschwerdestelle
- Online-Geschäftsstelle
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern
- Elektronische Patientenquittung
- Elektronische Gesundheitsakte
- Service-App
- Videosprechstunde - Telemedizinische Beratung
- Auslands-Notrufservice
- Jährlicher Transparenzbericht
- Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht
- Antrag auch auf Englisch
Erläuterungen der AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet ihren Versicherten eine umfassende Auswahl an Services, um sie in allen Belangen rund um die Gesundheitsversorgung bestmöglich zu unterstützen:
Onlineportal und App „Meine AOK“: Einfach und bequem Dokumente hochladen, Mitgliedsbescheinigungen herunterladen oder die elektronische Patientenakte beantragen – rund um die Uhr verfügbar.
Formulare und Anträge: Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen online oder in Ihrer Geschäftsstelle.
Elektronische Gesundheitskarte: Enthält alle relevanten Daten zu Ihrer Krankenversicherung und erleichtert die Abwicklung medizinischer Leistungen.
Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung: Detaillierte Informationen zu gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen und den Möglichkeiten zur Befreiung.
AOK-Gesundheitsnavigator: Finden Sie Ärzte, Krankenhäuser, Hebammen und Notfalldienste sowie verständliche Informationen zu Erkrankungen und Behandlungen.
Namens- und Adressänderungen: Teilen Sie neue Daten schnell und sicher mit.
Elektronische Patientenakte: Seit 2021 können Versicherte ihre persönliche Patientenakte digital verwalten.
Kostenerstattung: Eine flexible Alternative zur Abrechnung über die Versichertenkarte.
Einmal-PIN: Sichere und schnelle Datenübermittlung an die AOK.
Sozialversicherungsausweis: Alles Wissenswerte zu Ihrem Versicherungsnummernachweis.
Unfallfragebogen: Unterstützung bei der Kostenübernahme nach Unfällen.
Service-Telefon: 24/7 persönliche Beratung unter 0211 8195 0000 – an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Zusätzliche Services:Terminvereinbarung: Buchen Sie bequem Ihren Wunschtermin.
Rückrufservice: Lassen Sie sich unkompliziert von der AOK zurückrufen.
Videosprechstunde: Direkter Kontakt zu Ärztinnen und Beraterinnen.
Medizinisches Info-Telefon: Kompetente Beratung zu gesundheitlichen Fragen.
Zweitmeinung: Holen Sie sich eine unabhängige Expertenmeinung.
Arztterminservice: Unterstützung bei der schnellen Terminfindung.Die AOK Rheinland/Hamburg ist Ihr verlässlicher Partner für Gesundheit – jederzeit und überall!
Allgemeine Mehrleistungen
Leistungsspektrum
- Haushaltshilfe: Leistungen über gesetzlichem Anspruch
- Häusliche Krankenpflege über gesetzlichem Anspruch
- Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten
- Vergünstigte Medikamente
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
• § 6 Art und Umfang der Leistungen: Die AOK garantiert umfassende Leistungen, darunter Prävention, Krankenbehandlung, Mutterschaftsleistungen und Beratung. Ergänzend werden Wahltarife, wie Selbstbehalte oder Krankengeldtarife, angeboten. • § 7 Prävention und Gesundheitsförderung: Fokus auf Prävention in Lebenswelten und Betrieben, besonders für Kinder und Jugendliche. Förderung von Selbsthilfegruppen und Kostenerstattung für Schutzimpfungen. • § 7a Bonus betriebliche Gesundheitsförderung: Arbeitgeber und Versicherte, die an Gesundheitsmaßnahmen teilnehmen, können Boni erhalten. Die Qualität der Maßnahmen wird geprüft und dokumentiert. • § 7b Digitale Gesundheitskompetenz: Förderung der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen und Vermittlung von Wissen zu Datenschutz und Datensicherheit. • § 8 Neue Behandlungsmethoden: Unterstützung von nicht standardisierten Therapien bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, sofern Heilungschancen bestehen. • § 9 Ärztliche Zweitmeinung: Möglichkeit zur Einholung einer Zweitmeinung bei schwerwiegenden Erkrankungen. • § 9a Strukturierte Behandlungsprogramme (DMP): Teilnahme an Programmen zur gezielten Behandlung chronischer Krankheiten. Einschreibung und regelmäßige Teilnahme sind verpflichtend. • § 9b Besondere Versorgung: Teilnahme an innovativen Versorgungsformen nach schriftlicher Anmeldung. • § 9c Hausarztzentrierte Versorgung: Patienten verpflichten sich, fachärztliche Leistungen nur nach Überweisung ihres Hausarztes in Anspruch zu nehmen. • § 9d Modellvorhaben: Ziel ist die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung durch innovative Projekte, begleitet von wissenschaftlicher Evaluation. • § 10 Zuschuss zu Vorsorgeleistungen: Zuschüsse für ambulante Kuren in anerkannten Kurorten, besonders für chronisch kranke Kinder. • § 11 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter/Väter: Kostenübernahme für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren bei medizinischer Notwendigkeit. • § 12 Mehrleistungen zur Haushaltshilfe: Übernahme von Haushaltshilfe bei Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitation, wenn ein Kind im Haushalt lebt. • § 12a Baby-Bonus: Budget von 250 EUR für Schwangere zur Kostenerstattung bestimmter Leistungen. • § 12b Arznei- und Heilmittel: Erstattung bestimmter nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel und alternativer Heilmethoden. • § 12c Hebammenhilfe: Erstattung von Rufbereitschaftskosten und Leistungen zur Geburtsvorbereitung für den Vater oder eine Begleitperson. • § 12d Künstliche Befruchtung: Zuschuss von bis zu 75 % für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. • § 12e Häusliche Krankenpflege: Kostenerstattung für einfache pflegerische Maßnahmen, die von Laien erbracht werden. • § 12f Zahnvorsorge: Erstattung zusätzlicher Zahnvorsorgeleistungen bis 35 EUR pro Jahr. • § 12g Zahnärztliche Behandlung: Kostenübernahme für hochwertige Kunststofffüllungen. • § 12h Sportmedizinische Untersuchung: Erstattung von bis zu 70 EUR für sportmedizinische Untersuchungen. • § 13 Hospize: Förderung ambulanter Hospizdienste für Sterbebegleitung. • § 14 Krankengeld: Regelung der Berechnung des Krankengeldes bei unregelmäßiger Arbeit oder Vergütung. • § 15 Kostenerstattung: Möglichkeit, Leistungen als Kostenerstattung statt Sachleistungen zu wählen. • § 16 Teilkostenerstattung: Teilweise Erstattung von Behandlungskosten, wenn Leistungen privat in Anspruch genommen werden. • § 16a Leistungsausschluss: Regelung, wann bestimmte Leistungen nicht erbracht werden. • § 17 Empfangsberechtigung: Bestimmung, wer berechtigt ist, Leistungen der AOK zu empfangen. • § 17a Auskünfte an Versicherte: Versicherten wird ein elektronischer Zugang zu Informationen über in Anspruch genommene Leistungen ermöglicht.Leistungsumfang
Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente
Budget für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente: 200,00 € / Jahr
Versicherte haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für Arznei- und Heilmittel nach Abs. 2, wenn sie in dem der Leistungsinanspruchnahme vorangegangenen Kalenderjahr überwiegend am Kostenerstattungsverfahren nach § 15 für die ambulante ärztliche Versorgung teilgenommen und maximal in einem Quartal ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen haben (§ 11 Abs. 6 SGB V). Satzung der AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse in der Fassung des 13. Nachtrages vom 08.10.2024 - Inkrafttreten: 09.10.2024 19 Bei der Anwendung von Satz 1 bleiben ärztliche Vorsorge, Früherkennungsleistungen und ärztliche Behandlungen, die zum Zwecke einer Leistung nach Abs. 2 notwendig sind, sowie unfallbedingte Leistungen unberücksichtigt. (2) Erstattungsfähig sind die Kosten für die nachstehenden Leistungen, sofern diese von einem Vertragsarzt verordnet wurden: a) nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die aus der Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurden. Ausgenommen sind Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dies sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen, und die vom Gemeinsamen Bundeszuschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen sind,
Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und Hospiz- und Palliativmedizin
Außer in den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen stellt die AOK Rheinland/Hamburg Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, wenn a) nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, oder b) wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 SGB V die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen. Liegen zugleich die Voraussetzungen für Leistungen nach § 38 Abs.1 SGB V vor, gehen diese Leistungen den Leistungen nach Buchstaben a und b vor und sind bei der Anspruchshöchstdauer nach Buchstaben a und b zu berücksichtigen. Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach §§ 36, 45 b SGB XI gehen den Leistungen nach Satz 1 vor.
Erläuterungen der AOK Rheinland/Hamburg
§ 12 a Baby-Bonus Die AOK Rheinland/Hamburg gewährt ihren schwangeren Versicherten einmal je Schwangerschaft ein Budget in Höhe von 250,00 EUR. Im Rahmen dieses Budgets werden nachgewiesene Kosten für die Inanspruchnahme folgender Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V in Höhe von 80 % erstattet: a) Zusätzliche ärztliche Leistungen zur medizinischen Vorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung und Aufklärung bei einem Vertragsarzt ▪ zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (z.B. Dopplersonografie). Hiervon ausgeschlossen sind 3D/4D-Ultraschall-Untersuchungen ▪ zusätzliche folgende Blutuntersuchungen: Antikörperbestimmung gegen Ringelröten, Windpocken, Zytomegalie und Toxoplasmose ▪ B-Streptokokken Untersuchung ▪ Ersttrimesterscreening, Triple-Test, Nackenfaltenmessung Die Leistungen dürfen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sein.
b) Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel Schwangere Versicherte können die Erstattung von Kosten für die Selbstbeschaffung von allen nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate beanspruchen. Die Erstattung erfolgt, sofern das Arzneimittel von einem Vertragsarzt auf einem Rezept verordnet wurde. Erstattungen von Nahrungsergänzungsmitteln auch mit diesen Wirkstoffen sind nicht möglich. Von der Erstattung sind Kosten für solche Arzneimittel nicht erfasst, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß §34 Abs. 1 Sätze 7 bis 9 SGB V ausgeschlossen sind. c) Zusätzliche Leistungen für Neugeborene Versicherte können eine Erstattung, ab der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, für folgende Leistungen beanspruchen: ▪ Osteopathische Leistungen, die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, - die eine ordentliche Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e. V. oder - der Deutschen Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie e. V oder - dem Dachverband BDOÄ bzw. der ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände (ÄSOM, DAAO, DÄGO, DGOM) nachweisen können oder - eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz oder - ein Zertifikat der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e. V. besitzen. ▪ Folgende Säuglingskurse: - Babymassage, die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, die eine ordentliche Mitgliedschaft beim Deutschen Verband für Physiotherapie oder im Verband Physikalische Therapie nachweisen können oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen sowie Hebammen oder Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpfleger mit entsprechender Fortbildung. - Babyschwimmen, welches durch Personen erbracht wird, die die Ausbildung zum "zertifizierten Kursleiter Säuglings- und Kleinkinderschwimmen“ (SKS) des Deutschen Schwimm Verband e.V. (DSV), des Bundesverbandes für Aquapädagogik oder eine mindestens vergleichbare Qualifikation besitzen. Abweichend von Satz 2 werden nachgewiesene Kosten für die Inanspruchnahme der dort genannten Leistungen im Rahmen des Budgets in Höhe von 250,00 EUR in Höhe von 100 % erstattet, wenn der Versicherte im Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Leistungen nach Satz 2 die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V erreicht hat.
Alternative Heilmethoden
Leistungsspektrum
- Shiatsu
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
d) Shiatsu-Massagen, auch durch nicht zugelassene Leistungserbringer, die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht werden, die von der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland anerkannt sind oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen.Maximaler Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden
Maximaler Zuschuss für Alternative Heilmethoden pro: 200,00 € / Jahr
Schwangerschaft, Geburt und Kinder: Mehrleistungen
Leistungsspektrum
- Toxoplasmose-Screening
- B-Streptokokken-Test
- Künstliche Befruchtung über gesetzlichem Anspruch
- Hebammenrufbereitschaft
- Geburt im Geburtshaus
- Baby-Bonus
- Geburtsvorbereitungskurse für Väter
- Babyschwimmen
- Triple-Test
- Babymassage
- Nackenfaltenmessung
- Osteopathie für Babys und Kleinkinder
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Bei der AOK Rheinland/Hamburg ist die Familie im Vorteil Die AOK erweitert ihre Leistungen für Schwangerschaft und Familie und bietet werdenden Eltern mit dem Baby-Bonus eine ganz besondere Sicherheit. Schwangere und Mütter können sich aus diesen Leistungen ein individuelles Paket zusammenstellen, das wir bezuschussen. Besondere Leistungen beim Baby-Bonus Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken Blutuntersuchung auf Toxoplasmose und Zytomegalie Untersuchung auf B-Streptokokken Ersttrimesterscreening Triple-Test Nackenfaltenmessung zusätzliche Ultraschalluntersuchung für Mutter und Kind Dopplersonographie Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure (apothekenpflichtige und vom Arzt verordnete Arzneimittel; keine Nahrungsergänzungsmittel) Osteopathie für Säuglinge (durch einen zertifizierten Anbieter) Baby-Schwimmen (durch einen zertifizierten Anbieter) Baby-Massage (durch einen zertifizierten Anbieter) Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer AOK unter der Telefonnummer 0211 8195 0000 , ob ihr Anbieter zertifiziert ist. So profitieren Sie von unserem Baby-Bonus Wir beteiligen uns mit 80 Prozent an den Kosten, insgesamt bis zu einem Wert von 250 Euro. Ihre Rechnung können Sie ganz bequem über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen. Hierzu müssen Sie lediglich die Rechnung abfotografieren und hochladen. Natürlich können Sie die Rechnung auch in jeder Geschäftsstelle oder per Post einreichen. Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, erstatten wir 100 Prozent Ihrer Rechnung.Leistungsumfang
Künstliche Befruchtung
Kostenübernahme in Prozent der Gesamtkosten: 75,00 %
Mehrleistungen zur künstlichen Befruchtung (1) Versicherte haben über den Leistungsanspruch gemäß § 27 a SGB V hinaus Anspruch auf einen Zuschuss zu den Leistungen der künstlichen Befruchtung durch Vertragsärzte. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt in diesem Rahmen insgesamt 75 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan gemäß § 27 a Abs. 3 SGB V genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden. § 27 a gilt mit Ausnahme der in § 27 a Absatz 3 Satz 3 SGB V genannten betragsmäßigen Begrenzung auf 50% der Behandlungskosten. (2) Ansprüche auf gesetzliche Leistungen nach den Vorschriften des SGB V sowie Ansprüche auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sowie Leistungen aus privaten Krankenversicherungsverträgen sind als vorrangige Leistungen auf die Leistung nach Absatz 1 anzurechnen. (3) Der Kostenerstattung werden die für den Versicherten ausgestellten Rechnunge
Hebammenrufbereitschaft
Maximaler Zuschuss: 250,00 €
Baby-Bonus
Baby-Bonus: 250,00 €
Vorsorge beim Arzt
Leistungsspektrum
- Krebsvorsorge: Brustultraschall
- Magen- und Darmkrebsvorsorge
- Grippeimpfung für alle Versicherten
- Zeckenimpfungen (FSME-Impfung) für alle Versicherten
- Früherkennung von Schlaganfallrisiken
- Check-up für Versicherte unter 35
- Sportmedizinische Untersuchung
- Haut-Check online
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können folgende Leistungen mit bis zu 80 % bezuschusst werden: - Blutuntersuchungen zur Früherkennung häufiger Krankheiten - Chlamydientest ab 25 Jahren - Gesundheits-Check-Up ab 25 Jahren - HPV-Test - Glaukom-Untersuchung - Thin-Prep-Pap-Test - Sehscreening bei KleinkindernLeistungsumfang
Sportmedizinische Untersuchungen
Kostenübernahme - Maximaler Betrag: 70,00 €
Ein Zuschuss erfolgt für alle Versicherten in Höhe von 70 Euro je Kalenderjahr.
Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Hautscreening auch für Versicherte im Alter von 18-34 Jahren an. Darüber hinaus ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm AOK-Vital+ auch bei einer nicht med. Notwendigkeit möglich. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Auflichtungsmikroskopie in Rahmen des Hautkrebsscreenings mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Außerdem ist ein Online Hautcheck über unsere Kooperation mit der Tele-Clinic möglich.
Magen- und Darmkrebsvorsorge
Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ kann die Darmkrebsfrüherkennung ab 18 Jahren mit bis zu 80 % bezuschusst werden.
Vorteile bei der Zahnbehandlung
Leistungsspektrum
- Zuschuss zur prof. Zahnreinigung beim Vertragszahnarzt - unabhängig von Bonusprogramm oder Gesundheitskonto
Leistungsumfang
Professionelle Zahnreinigung
Maximaler Zuschuss: 35,00 € / Jahr
Apps zur Gesundheitsförderung oder Therapiebegleitung
Leistungsspektrum
- Telemedizinische App oder Online-Sprechstunde
- Abnehmen und Ernährung
- Entspannung und Stressabbau
- Rauchfrei-Apps: Digitale Raucherentwöhnung
- Rückenschule
- Herz-Kreislauf
- Psychische Erkrankungen (therapiebegleitend)
- App für Schwangere
- Bonusprogramm App
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
In Hamburg bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten eigene kostenfreie Präventionskurse an. Zusätzlich erhalten interessierte Kunden von uns einen "Aktiv und Entspannt"-Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an einem Präventionskurse bei einem unserer Partner. Die Teilnahme an Präventionskursen, die von der zentralen Prüfstelle Prävention auf ihre Qualität geprüft worden sind, bezuschusst die AOK Rheinland/Hamburg zu 100 %, maximal 200 Euro für zwei Gesundheitskurse je Kalenderjahr (100 Euro je Kurs).Bonusprogramme
Leistungsspektrum
- Bonus als Geldbetrag
- Bonus als Sachleistung
- Bonusprogramm-Teilnahme für Familienversicherte
- Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche
- Bonusprogramm-App
- Finanzierung von Zusatzversicherungen über Bonusprogramm
Erläuterungen zum Leistungsspektrum
Versicherte Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro. Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.Leistungsumfang
Bonusprogramm Erwachsene
Maximaler Bonus: 320,00
€
Anzahl Maßnahmen für maximalen Bonus: 18
Geldbonus für eine Einzelmaßnahme der Vorsorge oder Früherkennung: 30,00
€
Versicherte Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro. Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche
Maximale Höhe des Bonus: 210,00
€
Anzahl notwendiger Maßnahmen für maximalen Bonus: 13
Versicherte Bei AOK-Vital+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 Euro. Bei AOK-Fit+ wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die jederzeit in Geldprämien umgewandelt werden können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 oder 3.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einer Geldprämie von 10 Euro oder 30 Euro.
Gesundheitskurse
Leistungsspektrum
- Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
- Eigene Gesundheitskurse
- Gesundheitskurse im Urlaub
- Eigene Reiseangebote
Leistungsumfang
Gesundheitskurse
Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung: 99,00
€ / Jahr
Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung in Prozent: 100,00
%
Reisemedizinische Angebote
Leistungsspektrum
- Reiseschutzimpfung: Kostenübernahme Arzt (100 %)
- Reiseschutzimpfungen: Kostenübernahme Impfstoff (100 %)
- Auslandsnotfall-Service
- FSME (Reiseimpfung)
- Hepatitis A (Reiseimpfung)
- Hepatitis B (Reiseimpfung)
- Poliomyelitis (Reiseimpfung)
- Tollwut (Reiseimpfung)
- Cholera (Reiseimpfung)
- Gelbfieber (Reiseimpfung)
- Japanische Enzephalitis (Reiseimpfung)
- Meningokokken (Reiseimpfung)
- Pneumokokken (Reiseimpfung oder gefährdete Personengruppen)
- Typhus (Reiseimpfung)
- Malariaprophylaxe (bei Reise in Risikogebiete)
- Telemedizinische Beratung - auch aus dem Ausland
Leistungsumfang
Kostenübernahme Reiseschutzimpfungen
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Dokumentation: Satzung und Finanzen
- Satzung (Stand: 15.11.2024)
- Rechnungslegung nach §305b SBG V