KKH Kaufmännische Krankenkasse

Beitrag, Leistungen und Service

Profil der KKH Kaufmännische Krankenkasse

KKH Kaufmännische Krankenkasse auf einen Blick

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse setzt auf Kundenorientierung, innovative Zusatzleistungen und umfangreiche Präventionsprogramme. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist bundesweit geöffnet und gehört zu den größten Krankenkassen Deutschlands. Die Mitarbeiter in über 100 Servicestellen beraten und betreuen die Versicherten flächendeckend in allen 16 Bundesländern.

KKH Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

Zahl der Versicherten: 1.556.055 (01.08.2024)
Mitgliedschaft bundesweit möglich.

Beitragssatz: 18,38 %
Arbeitnehmeranteil am Beitrag: 9,19 %
Ermäßigter Beitragssatz: 17,78 %
Zusatzbeitrag: 3,78 %

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KKH Kaufmännische Krankenkasse: Informieren und online wechseln

Hier können Sie schnell, sicher und bequem der KKH Kaufmännische Krankenkasse beitreten. Wenn Sie möchten, in einem Schritt: Formular ausfüllen, elektronisch unterschreiben und Begrüßungsschreiben abwarten. Gerne schicken wir Ihnen die Beitrittsunterlagen auch per Mail oder Post.

Selbstdarstellung der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Mit rund 1,6 Millionen Versicherten ist die KKH Kaufmännische Krankenkasse eine der größten bundesweiten Krankenkassen und zählt zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit unseren zukunftsweisenden Gesundheitsprogrammen unterstützen wir unsere Versicherten konsequent bei der Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils und gehen dabei auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus.

Im Sommer 2024 kommen weitere Leistungserweiterungen hinzu. So erhöhen wir deutlich unsere Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung und osteopathischen Behandlungen. Gesundheitskurse – egal ob online oder in Präsenz – können wir zu 100 Prozent bezuschussen, und für die Hautkrebsvorsorge übernehmen wir ebenfalls einen größeren Betrag. Junge und werdende Familien profitieren gleich von einem Bündel zielgerichteter Leistungen. Das beginnt bei Kostenübernahmen für die künstliche Befruchtung, geht über die Schwangerschaftsleistungen und reicht bis zu Extra-Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche.

Mit innovativen Behandlungsmodellen, etwa für Migräne, Rheuma und Vorhof­flimmern, garantieren wir unseren Versicherten seit Jahren eine qualitätsgesicherte, wirksame und leitliniengerechte Versorgung. Beispielhaft ist das erfolgreiche Behandlungsmodell „Hilfe bei chronischen Kopfschmerzen und Migräne“ in München. Das Konzept wurde vom Bundesverband Managed Care als „Leuchtturmprojekt“ ausgezeichnet und ist als eines der drei weltweit besten Versorgungskonzepte fester Bestandteil im Lehrplan der Harvard Business School (USA).

Zudem haben wir als erste Krankenkasse das individuelle telefonische Gesundheitscoaching von Patienten zur Unterstützung therapeutischer Maßnahmen und zur Förderung einer gesunden Lebensweise eingeführt.

Unabhängige Testinstitute, die die Services und Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen untersuchen, bestätigen uns unser hohes Qualitätsniveau in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel das FOCUS-MONEY Magazin (Ausgabe 07/2024).

Die Mitarbeitenden der mehr als 100 Servicestellen beraten und betreuen unsere Versicherten flächendeckend in allen 16 Bundesländern vor Ort. Insgesamt sind bei der KKH rund 4.000 Mitarbeitende beschäftigt. Sitz des Unternehmens ist Hannover.

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Service und Beratung

Zahl der Geschäftsstellen: 106
Liste Geschäftsstellen: Die Geschäftsstellen der KKH Kaufmännische Krankenkasse
Kundentelefon: 0800 5548640554 24 Stunden, 365 Tage
Hotline medizinische Beratung: 089 95 00 84 188 24 Stunden, 365 Tage
Arbeitgebertelefon: 0511 39059100
Für Anrufe aus dem Ausland: 0049 (0) 511 2356 7396 24 Stunden, 365 Tage

Website: http://www.kkh.de
Facebook: https://www.facebook.com/KaufmaennischeKrankenkasse/
Instagram: https://www.instagram.com/kaufmaennischekrankenkasse/?hl=de

E-Mail: service@kkh.de
Tel: 0511.28 02-0
Fax: 0511.28 02-99 99

E-Mail zentrale Beschwerdestelle: service@kkh.de
Telefon zentrale Beschwerdestelle: 0800 5548640222 24 Stunden, 365 Tage

Leistungsspektrum

  • Hotline zu Beiträgen und Leistungen an 7 Tagen pro Woche
  • Ärztehotline an 7 Tagen pro Woche
  • Persönliche Beratung zuhause
  • Pflegeberatungshotline
  • Vermittlung von Facharztterminen
  • Spezialistenempfehlungen
  • Unterstützung bei der Wahl eines Krankenhauses
  • Zentrale Beschwerdestelle
  • Online-Geschäftsstelle
  • Unterstützung bei Behandlungsfehlern
  • Elektronische Patientenquittung
  • Elektronische Gesundheitsakte
  • Service-App
  • Gesundheitskonto
  • Videosprechstunde - Telemedizinische Beratung
  • Auslands-Notrufservice
  • Jährlicher Transparenzbericht
  • Antrag auch auf Englisch

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Sie möchten ausgezeichnete Serviceleistungen genießen? – Bei der KKH sind Sie genau richtig!

Über unsere kostenfreie Service-Hotline 0800 5548640554 können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. English speaking hotline: +49 511 80684 9303 (We are at your service! Available weekdays from 9 am to 3 pm.)

Wir bieten Ihnen qualifizierte medizinische Beratung am Telefon und per E-Mail zu Krankheiten, Medikamenten und anderen Gesundheitsthemen. Sie erreichen die Hotline rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter folgender Rufnummer: 089 950084188. Als besonderer Service steht Ihnen eine Videoberatung für den Austausch mit unseren Experten zur Verfügung. Nutzen Sie diese Rufnummer auch zur Vereinbarung von schnelleren Facharztterminen

Auch weltweit unterstützen wir Sie in Notfällen mit einer kostenfreien Beratung und Übersetzern. Unter dieser Telefonnummer +49 (0) 511 2356 7396 erreichen Sie uns.

In Meine KKH haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten – wie z. B. Ihre Adresse – zu ändern. Zudem können Sie Ihr Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte hochladen, den Stand Ihres Wahltarifkontos einsehen oder eine neue Versichertenkarte bestellen. Außerdem stehen Ihnen noch viele andere Services zur Verfügung. Selbstverständlich sind Ihre Daten in Ihrem persönlichen Bereich jederzeit geschützt. Reichen Sie Ihre Rechnungen, Nachweise, Anträge, AU-Bescheinigung oder andere Dokumente ganz einfach und bequem online über "Meine KKH" ein.

Sie erreichen uns aber auch per Brief und in über 100 KKH Servicestellen vor Ort. Sie entscheiden, welchen Kontaktkanal Sie wählen möchten.

KKH App (iPhone und Android): Anliegen mit Ihrer Krankenkasse einfach digital erledigen, egal wo und egal wann - das ist über die KKH-App möglich. Mit wenigen Klicks können Sie zum Beispiel Bescheinigungen herunterladen, Dokumente verschicken oder persönliche Daten ändern. Außerdem finden Sie interessante Tipps rund um Ihre Gesundheit. Mit jedem Update der App kommen neue Funktionen dazu, die es Ihnen leichter machen, Ihre Anliegen mit uns zu klären.

Im Download-Center finden Sie online Vordrucke, Formulare und Broschüren rund um unsere Produkte und Serviceleistungen als PDF zum Herunterladen.

Sie suchen einen Arzt oder einen Zahnarzt? Über den KKH Arztlotsen können Sie schnell und unkompliziert einen Experten für Ihre Beschwerden finden – rund um die Uhr. Das Verzeichnis umfasst alle Ärzte und Zahnärzte mit kassenärztlicher Zulassung sowie Notfallambulanzen in Deutschland. Außerdem können Sie nach Ärzten suchen, die Online-Terminvereinbarung anbieten. Die Terminvereinbarung kann direkt über den Arztlotsen erfolgen.

Die KKH Krankenhaussuche umfasst bundesweit 2.000 Krankenhäuser mit über 900.000 Patientenbewertungen. Hier finden Sie schnell das passende Krankenhaus. 

Zweitmeinung: Die Sicherstellung Ihrer optimalen Behandlung ist uns wichtig. Daher übernehmen wir die Kosten einer Zweitmeinung in diesen Fällen:

  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Mandeloperation (Tonsillektomie / Tonsillotomie)
  • Schulterarthroskopie (Gelenkspiegelung)
  • Kniegelenksersatz
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Operationen an der Wirbelsäule
  • Herzkatheteruntersuchung
  • Verödung von Herzgewebe (Ablation)

Oder Sie möchten zu einer der folgenden Indikationen eine ärztliche Zweitmeinung einholen:

  • Hüft-OP
  • Herz-OP 
  • HNO-OP
  • Urologische OP
  • Krebstherapie

Diese Angebote stellt die KKH ihren Versicherten über den gesetzlichen Anspruch hinaus zur Verfügung.

Sie sind chronisch krank? Lassen Sie sich für die Gesundheitsprogramme unserer gesetzlichen Krankenkasse vormerken! Rufen Sie dazu Ihre KKH-Gesundheitsberatung unter 0345 685880-5055 an.

Lassen Sie sich von uns beraten, erfahren Sie mehr über die KKH und werden Sie ein zufriedenes Mitglied.

Allgemeine Mehrleistungen

Leistungsspektrum

  • Haushaltshilfe: Leistungen über gesetzlichem Anspruch
  • Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten
  • Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern
  • Zuschuss für Sehhilfen über gesetzlichem Anspruch
  • Vergünstigte Medikamente
  • Laserbehandlung / Radiofrequenztherapie bei Krampfadern

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Unsere Vertragspartner für die Laserbehandlung bei Krampfadern in ganz Deutschland finden Sie unter kkh.de/krampfadern Unter "Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern" sind Anbieter wie Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktiker gemeint, die keine Kassenzulassung haben, aber mit einem entsprechenden Qualifikationsnachweis osteopathische Behandlungen durchführen. Weitere Details zur Osteopathie finden Sie unten.

Leistungsumfang

Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente

- Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. - Für die folgenden apothekenpflichtigen Arzneimittel (als Mono- oder Kombinationspräparat) übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro: Präparate mit Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes und Präparate mit Folsäure, Jodid, Eisen, Magnesium und Zink

Brillen und andere Sehhilfen

Zuschuss für Brillen und andere Sehhilfen: 120,00 €

- Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro (z. B. für Brillengläser und Kontaktlinsen). Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. - Erwachsenen ab 18 Jahren mit einer schweren Sehbeeinträchtigung erstattet die KKH einmalig 50 € für eine Sportbrille.

Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und Hospiz- und Palliativmedizin

Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dieser zusätzliche Anspruch besteht für 10 Tage im Kalenderjahr, jeweils für 4 Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Wir bieten unseren Versicherten umfangreiche Versorgungsangebote auf höchstem Niveau und ein breit angelegtes Leistungsspektrum mit exklusiven Mehrwerten:

Leistungen für alle: 

Professionelle Zahnreinigung: Ab dem 01.07.2024 erstatten wir zweimal pro Kalenderjahr bis zu 60 Euro für eine Professionelle Zahnreinigung. Und zwar ganz unkompliziert: Sie laden einfach die Originalrechnung unter Meine KKH hoch oder schicken sie der KKH per Post. Die KKH überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.

Auslandsreiseschutzimpfungen: Ab dem 01.01.2024 übernimmt die KKH die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Grippeschutzimfpung: Im Sinne unserer Mehrleistung haben alle KKH Versicherten Anspruch auf die Impfung gegen Grippe.

Osteopathie: Die KKH erhöht den Zuschuss zur Osteopathie ab dem 01.07.2024 auf maximal 60 € pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 €). Seit dem 01.05.2023 können Sie sich auch von Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktikern behandeln lassen, wenn diese ihre Qualifikation nachweisen können. Wichtig ist, dass Sie der KKH die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung einreichen.

Bundesweit freie Krankenhauswahl: Bei der KKH wählen Sie Ihr Vertragskrankenhaus im Behandlungsfall selbst aus – ohne Mehrkosten bei der Behandlung.

Arzneimittel auf dem "Grünen Rezept" und Fahrradhelm werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. Arzneimittel und/oder den Fahrradhelm eingesetzt werden.

Sie erhalten von uns einen Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfe eingesetzt werden.

Obwohl Sportbrillen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören, beteiligen wir uns an den Kosten. Erwachsenen ab 18 Jahren erstatten wir einmalig 50 Euro, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen (schwere Sehbeeinträchtigung).

Darmkrebsvorsorge: Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen an der Darmkrebsfrüherkennung teilnehmen. Im Rahmen unserer Mehrleistungen übernehmen wir jedoch schon vorher (bis einschließlich 49 Jahre) alle zwei Jahre Kosten für einen Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge. Wird die Untersuchung in einer ärztlichen oder fachärztlichen Praxis vorgenommen, so erstatten wir 75 Euro des Rechnungsbetrags nach Vorlage der Rechnung. Seit dem 01.11.2023 beteiligen wir uns außerdem einmalig mit 100 Euro an einer Darmspiegelung (Koloskopie) für weibliche Versicherte im Alter von 30 bis 54 Jahren und männliche Versicherte im Alter von 30 bis 49 Jahren. Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind.

Check-up: Bislang gibt es für unsere Versicherten von 18 bis 34 Jahren bereits die Möglichkeit, sich in diesem Zeitraum einmal kostenlos ärztlich untersuchen zu lassen (reguläre gesetzliche Leistung, die über die eGK abgerechnet wird). Nun erweitern wir in der Altersgruppe unser Angebot und übernehmen alle zwei Jahre bis zu 40 Euro für diese allgemeine Gesundheitsuntersuchung. Ab 35 Jahren können Sie die Check-up Untersuchung alle drei Jahre über Ihre Versichertenkarte in Anspruch nehmen.

Sportmedizinische Untersuchung: Für sportlich aktive Menschen ist es wichtig zu wissen, dass ihr Körper die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür mitbringt. Wir zahlen Ihnen 60 Euro Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung – eine Leistung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Insgesamt 120 Euro bezahlen wir sogar, wenn zur weiteren Abklärung eine Zusatzuntersuchung nötig ist. Das kann zum Beispiel ein Belastungs-EKG sein, eine Lungenfunktionsuntersuchung oder eine Laktatbestimmung.

Hautkrebs-Screening: Über die gesetzliche Regelleistung hinaus bezuschusst die KKH ein Hautkrebs-Screening auch für unter 35-Jährige. Der Zuschuss von bis zu 50 Euro gilt für KKH Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

Hautcheck OnlineDoctor: Mit unserem neuen Online-Angebot können Sie jederzeit innerhalb weniger Stunden eine erste medizinische Einschätzung erhalten – einfach durch Hochladen eines Fotos. So sparen Sie sich das lange Warten auf einen Termin und wissen, ob Sie dringend weitere Schritte unternehmen müssen. Und das Beste: Die Kosten für diese Online-Untersuchung übernehmen wir in vollem Umfang.

PhysioPlus ist der kostenfreie Gesundheits-Check exklusiv für alle KKH Versicherten mit einer individuellen Untersuchungs- und Beratungsleistung durch qualifizierte Physiotherapeuten. Diese führen einen gezielten Funktions-Check des Bewegungsapparates durch und geben auf den individuellen Bedarf abgestimmte Verhaltens- und Bewegungstipps.

Kostengünstiger Zahnersatz: Wir bieten Ihnen hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen über die biodentis GmbH an.
Ihre Vorteile sind:
- Zahnersatz "Made in Germany"
- 6 Jahre Garantie
- 25 Euro Dankeschön-Prämie (bei jedem Auftrag)

Innovative medizinische Versorgungsverträge: Neben der integrierten Versorgung und der Gesundheitsprogramme bietet die KKH eine besondere ambulante ärztliche Versorgung an. Für die Teilnehmer an den entsprechenden Verträgen bedeutet dies ein Mehr an Leistung und Qualität im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung. Beispiele: Besondere Versorgung von Kopfschmerzen und Migräne in MünchenCyberKnife (Robotergesteuertes Radiochirurgie-System zur Behandlung von soliden Tumoren), Vorhofflimmern (Früherkennung durch eine neuartige Untersuchungsmethode)

Leistungen für Schwangere und Paare mit Kinderwunsch:

Künstliche Befruchtung: Ab dem 01.01.2024 erhöht die KKH Ihren Zuschuss auf 1.000 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch (bis zu drei Versuche), wenn Sie bei der KKH versichert sind und ein Anspruch auf die Regelleistung besteht.

Tests in der Schwangerschaft: Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes steht jetzt an erster Stelle. Deshalb übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 01.01.2024 die vollständigen Kosten für die folgenden Tests:

- Streptokokken-Test
- Antikörpertest auf Toxoplasmose
- Antikörpertest auf Windpocken
- Antikörpertest auf Ringelröteln

Hebammenrufbereitschaft: Ab dem 01.01.2024 übernehmen wir die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis zu einer Höhe von 250 Euro.

Geburtsvorbereitungskurs für Partner/innen der Schwangeren: Ab dem 01.01.2024 erstatten wir bei uns versicherten Partnern oder Partnerinnen bis zu 100 Euro für den Kurs, wenn er von einer freiberuflich tätigen Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitet wird.

Präventionskurse: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Gesundheit ist wichtig. Um diesen zu fördern, bieten wir zahlreiche Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Schwangeren ausgerichtet sind. Wir beteiligen uns mit bis zu 150 Euro je zertifiziertem Kurs (max. zwei Kurse pro Jahr)!

BabyCare: In der BabyCare-App finden Sie Informationen zu jeder Schwangerschaftswoche und können mögliche Schwangerschaftsbeschwerden dokumentieren. Hören Sie außerdem Entspannungsmusik und schauen sich Gymnastikvideos an. Als KKH Versicherte erhalten Sie die App kostenlos.

Leistungen für Familien mit Kindern und Jugendlichen:

Amblyopie-Screening: Damit Sie Sehstörungen bei Säuglingen & Kleinkindern frühzeitig erkennen, können Sie Ihr Kind zweimal untersuchen lassen: zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat.

Meningokokken B Impfung: Die Impfung gegen Meningokokken B gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Doch Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb übernehmen wir seit dem 04.11.2022 die Kosten für die Impfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als zusätzliche Leistung.

Osteopathie: Wir erhöhen den Zuschuss zur Osteopathie ab dem 01.07.2024 auf maximal 60 € pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 €). Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung einreichen.

Nia-App: Leidet Ihr Kind an Neurodermitis? Damit Sie Ihrem Kind noch besser helfen können, gibt es die Nia-App – die Kosten für die Premiumversion „Digitale Begleitung“ übernehmen wir!

Aumio-App: Aumio ist eine kindgerechte App die Übungen für den richtigen Umgang mit Stress, Schlafproblemen und starken Emotionen bietet.

Artikulations-App: Die Kosten solcher Apps (bspw. neolexon) übernehmen wir für drei oder sechs Monate nach folgendem Prinzip: Es besteht ein einmaliger Anspruch auf maximal 199 Euro, jedoch nicht mehr als der eigentliche Rechnungsbetrag (bei Inanspruchnahme von drei Monaten 129 Euro).

Haushaltshilfe: Sie erhalten zusätzlich Haushaltshilfe, sofern Ihnen wegen einer akuten Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die KKH erstattet Eltern (mit Kindern bis 14 Jahre) im Krankheitsfall die Kosten für eine selbst organisierte Haushaltshilfe in angemessener Höhe oder einen anlässlich der Haushaltshilfe entstehenden Verdienstausfall. Dieser Anspruch besteht für 10 Tage im Kalenderjahr, jeweils für 4 Stunden täglich.

HPV-Impfung: Die KKH übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Versicherte Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und Männer im Alter von 9 bis 26 Jahren können die HPV-Impfung nach einer ärztlichen Beratung erhalten.

Die Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (Molaren) ist bereits eine GKV-Leistung, die komplett über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Durch unsere Zusatzleistung "Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne" erhalten unsere Versicherten einen Zuschuss von 160 Euro (d. h. zwei Mal 80 Euro). Anspruch darauf haben Kinder vom Beginn des Durchbruchs der kleinen Backenzähne (etwa im Alter von neun oder zehn Jahren) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Lasertonsillotomie bei Kindern ist eine besonders schonende Operationsmethode. Die vergrößerten Gaumenmandeln werden dabei mit
einem Laser verkleinert. Dadurch werden weniger Blutgefäße verletzt, Ihr Kind hat weniger Schmerzen und kann oftmals schon am Tag der
Operation wieder mit nach Hause. Wir übernehmen die Kosten für diese Methode.

Zusätzliche Kinder-Vorsorgeuntersuchungen: Von Geburt an hat Ihr bei der KKH versichertes Kind einen Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die KKH bietet zusammen mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen U1 - U9 und J1 die Untersuchungen U10, U11 sowie J2 an.

Dentale Früherkennung: Bei diesen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat sollen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich frühzeitig erkannt und behandelt werden, um den Grundstein für die spätere Zahngesundheit zu legen. Die dentale Frühprävention zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat ist eine Mehrleistung Ihrer KKH. Die gesetzliche Regelleistung sieht diese Untersuchungen erst bei Kleinkindern ab dem 30. Lebensmonat vor.

Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung: Wir gewähren Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro und 50 Euro für Reparaturleistungen

KKH Bonus: Mit dem Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche können Sie durch drei gesunde Maßnahmen schon eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget erhalten. Einsetzen können Sie Ihr Gesundheitsbudget z. B. für diverse Elter-Kind-Kurse.

PädExpert - ein telemedizinisches Angebot, bei dem sich die behandelnde kinder- und jugendärztliche Praxis über ein Netzwerk von Spezialisten schnell eine Expertenmeinung bei unklaren Befunden hinzuziehen kann. Das hat den Vorteil, dass Sie für Ihr Kind womöglich früher eine Diagnose und gegebenenfalls eine Therapieempfehlung erhalten. Durch den digitalen Austausch von Spezialisten müssen Sie mit Ihrem Kind keine weitere Praxis aufsuchen und können weiterhin vor Ort behandelt werden.
Zu den chronischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gehören zum Beispiel Gelenkschmerzen, instabiles oder schweres Asthma oder eine Schilddrüsenunterfunktion. Hier sind oft Mediziner mit Fachqualifikationen gefragt, wie zum Beispiel Kinderrheumatologen. Durch den medizinischen Austausch des ärztlichen Personals kann Ihr Kind dann aber weiterhin in der ihm bekannten Praxis betreut werden und erhält trotzdem eine spezialisierte Behandlung.

PädAssist - eine Langzeitüberwachung per App, um den Krankheitsverlauf Ihres Kindes digital zu dokumentieren, beispielsweise in Form eines Schmerztagebuchs. Die Werte werden automatisch an die kinder- und jugendärztliche Praxis übermittelt, sodass der Krankheitsverlauf auch außerhalb der ärztlichen Kontrolltermine regelmäßig überwacht werden kann.

PädHome ermöglicht Ihnen von zu Hause aus eine Online-Videosprechstunde mit der kinder- und jugendärztlichen Praxis. So können Sie Ergebnisse der Langzeitüberwachung direkt besprechen und sparen sich den Anfahrtsweg und mögliche Wartezeiten.

Lassen Sie sich von uns beraten, erfahren Sie mehr über die KKH und werden Sie ein zufriedenes Mitglied.

Alternative Heilmethoden

Leistungsspektrum

  • Alternative Krebstherapie
  • Anthroposophische Medizin
  • Atemtherapie
  • Autogenes Training
  • Ayurveda
  • Balneotherapie
  • Chelattherapie
  • Eigenbluttherapie
  • Eigenharntherapie
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Elektrotherapie
  • Feldenkrais
  • Heliotherapie
  • Hydrotherapie
  • Kryotherapie
  • Phototherapie
  • Phytotherapie
  • Progressive Muskelentspannung
  • QiGong
  • Reflexzonenmassage
  • Shiatsu
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Yoga / Meditation
  • Akupunktur über gesetzlichem Standard
  • Alternative Arzneimittel, Globuli
  • Bachblütentherapie
  • Chiropraktik, Chirotherapie
  • Eutonie
  • Heileurythmie
  • Misteltherapie
  • Neuraltherapie
  • Tanztherapie
  • Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden nur über Bonusprogramm
  • Einige Methoden werden als Gesundheitskurse angeboten

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Einige Leistungen werden im Rahmen des KKH Bonus bezuschusst. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Maximaler Zuschuss zu Alternativen Heilmethoden

Maximaler Zuschuss für Alternative Heilmethoden pro: 120,00 € / Jahr

Alternative Heilmethoden: Finanzierung über Bonusprogramm

Höhe des Zuschusses: 120,00 € / Jahr

Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Leistungsumfang

Osteopathie

Maximaler Zuschuss: 240,00 € / Jahr

Wir erhöhen den Zuschuss zur Osteopathie ab dem 01.07.2024 auf maximal 60 Euro pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 Euro). Wichtig ist, dass Sie der KKH die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung einreichen.

Chiropraktik

Chiropraktische Verfahren können von Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht und über die eGK direkt mit uns abgerechnet werden.

Alternative Heilmittel

Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus haben Sie Anspruch auf Kostenbeteiligung bei Naturheilverfahren. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dies kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Osteopathie, Akupunktur u.v.m. eingesetzt werden. 

Osteopathie: Wir erhöhen den Zuschuss zur Osteopathie ab dem 01.07.2024 auf maximal 60 Euro pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 Euro). Wichtig ist, dass Sie der KKH die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung einreichen.

Schwangerschaft, Geburt und Kinder: Mehrleistungen

Leistungsspektrum

  • Grundschulcheck U10
  • Schülercheck U11
  • Jugendvorsorge J2
  • Toxoplasmose-Screening
  • B-Streptokokken-Test
  • PH-Selbsttest für Schwangere
  • Frühgeburtenprävention durch zus. Untersuchungen
  • Rooming-in bei Kindern
  • Künstliche Befruchtung über gesetzlichem Anspruch
  • Hebammenrufbereitschaft
  • Geburt im Geburtshaus
  • Baby-Bonus
  • Geburtsvorbereitungskurse für Väter
  • Zahnvorsorge in der Schwangerschaft
  • Amblyopie-Screening
  • PEKiP: Programm zur frühkindlichen Entwicklungsförderung
  • Babyschwimmen
  • Triple-Test
  • Babymassage
  • DELFI: Programm zur frühkindlichen Entwicklungsförderung
  • Nackenfaltenmessung
  • Osteopathie für Babys und Kleinkinder

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Einige Leistungen werden im Rahmen des KKH Bonus bezuschusst. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Leistungsumfang

Künstliche Befruchtung

Maximaler Betrag der Kostenübernahme: 1.000,00 €
Kostenübernahme in Prozent der Gesamtkosten: 50,00 %

1.000 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten.

Hebammenrufbereitschaft

Maximaler Zuschuss: 250,00 €

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Leistungen für Schwangere und Paare mit Kinderwunsch:

Künstliche Befruchtung: Ab dem 01.01.2024 erhöht die KKH Ihren Zuschuss auf 1.000 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch (bis zu drei Versuche), wenn Sie bei der KKH versichert sind und ein Anspruch auf die Regelleistung besteht.

Tests in der Schwangerschaft: Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes steht jetzt an erster Stelle. Deshalb übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 01.01.2024 die vollständigen Kosten für die folgenden Tests:

- Streptokokken-Test
- Antikörpertest auf Toxoplasmose
- Antikörpertest auf Windpocken
- Antikörpertest auf Ringelröteln

Hebammenrufbereitschaft: Ab dem 01.01.2024 übernehmen wir die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis zu einer Höhe von 250 Euro.

Geburtsvorbereitungskurs für Partner/innen der Schwangeren: Ab dem 01.01.2024 erstatten wir bei uns versicherten Partnern oder Partnerinnen bis zu 100 Euro für den Kurs, wenn er von einer freiberuflich tätigen Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitet wird.

Präventionskurse: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Gesundheit ist wichtig. Um diesen zu fördern, bieten wir zahlreiche Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Schwangeren ausgerichtet sind. Wir beteiligen uns mit bis zu 150 Euro je zertifiziertem Kurs (max. zwei Kurse pro Jahr)!

BabyCare: In der BabyCare-App finden Sie Informationen zu jeder Schwangerschaftswoche und können mögliche Schwangerschaftsbeschwerden dokumentieren. Hören Sie außerdem Entspannungsmusik und schauen sich Gymnastikvideos an. Als KKH Versicherte erhalten Sie die App kostenlos.

Professionelle Zahnreinigung: Ab dem 01.07.2024 erstatten wir zweimal pro Kalenderjahr bis zu 60 Euro für eine Professionelle Zahnreinigung. Und zwar ganz unkompliziert: Sie laden einfach die Originalrechnung unter Meine KKH hoch oder schicken sie der KKH per Post. Die KKH überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.

Leistungen für Familien mit Kindern und Jugendlichen:

Amblyopie-Screening: Damit Sie Sehstörungen bei Säuglingen & Kleinkindern frühzeitig erkennen, können Sie Ihr Kind zweimal untersuchen lassen: zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat.

Meningokokken B Impfung: Die Impfung gegen Meningokokken B gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Doch Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb übernehmen wir seit dem 04.11.2022 die Kosten für die Impfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als zusätzliche Leistung.

Osteopathie: Wir erhöhen den Zuschuss zur Osteopathie ab dem 01.07.2024 auf maximal 60 Euro pro Sitzung für bis zu vier Behandlungen pro Kalenderjahr (insgesamt 240 Euro). Wichtig ist, dass Sie der KKH die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung einreichen.

Nia-App: Leidet Ihr Kind an Neurodermitis? Damit Sie Ihrem Kind noch besser helfen können, gibt es die Nia-App – die Kosten für die Premiumversion „Digitale Begleitung“ übernehmen wir!

Aumio-App: Aumio ist eine kindgerechte App die Übungen für den richtigen Umgang mit Stress, Schlafproblemen und starken Emotionen bietet.

Artikulations-App: Die Kosten solcher Apps (bspw. neolexon) übernehmen wir für drei oder sechs Monate nach folgendem Prinzip: Es besteht ein einmaliger Anspruch auf maximal 199 Euro, jedoch nicht mehr als der eigentliche Rechnungsbetrag (bei Inanspruchnahme von drei Monaten 129 Euro).

Haushaltshilfe: Sie erhalten zusätzlich Haushaltshilfe, sofern Ihnen wegen einer akuten Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die KKH erstattet Eltern (mit Kindern bis 14 Jahre) im Krankheitsfall die Kosten für eine selbst organisierte Haushaltshilfe in angemessener Höhe oder einen anlässlich der Haushaltshilfe entstehenden Verdienstausfall. Dieser Anspruch besteht für 10 Tage im Kalenderjahr, jeweils für 4 Stunden täglich.

HPV-Impfung: Die KKH übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Versicherte Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und Männer im Alter von 9 bis 26 Jahren können die HPV-Impfung nach einer ärztlichen Beratung erhalten.

Die Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (Molaren) ist bereits eine GKV-Leistung, die komplett über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Durch unsere Zusatzleistung "Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne" erhalten unsere Versicherten einen Zuschuss von 160 Euro (d. h. zwei Mal 80 Euro). Anspruch darauf haben Kinder vom Beginn des Durchbruchs der kleinen Backenzähne (etwa im Alter von neun oder zehn Jahren) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Lasertonsillotomie bei Kindern ist eine besonders schonende Operationsmethode. Die vergrößerten Gaumenmandeln werden dabei mit
einem Laser verkleinert. Dadurch werden weniger Blutgefäße verletzt, Ihr Kind hat weniger Schmerzen und kann oftmals schon am Tag der
Operation wieder mit nach Hause. Wir übernehmen die Kosten für diese Methode.

Zusätzliche Kinder-Vorsorgeuntersuchungen: Von Geburt an hat Ihr bei der KKH versichertes Kind einen Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die KKH bietet zusammen mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen U1 - U9 und J1 die Untersuchungen U10, U11 sowie J2 an.

Dentale Früherkennung: Bei diesen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat sollen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich frühzeitig erkannt und behandelt werden, um den Grundstein für die spätere Zahngesundheit zu legen. Die dentale Frühprävention zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat ist eine Mehrleistung Ihrer KKH. Die gesetzliche Regelleistung sieht diese Untersuchungen erst bei Kleinkindern ab dem 30. Lebensmonat vor.

Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung: Wir gewähren Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro und 50 Euro für Reparaturleistungen

KKH Bonus: Mit dem Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche können Sie durch drei gesunde Maßnahmen schon eine Geldprämie oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget erhalten. Einsetzen können Sie Ihr Gesundheitsbudget z. B. für diverse Elter-Kind-Kurse.

PädExpert - ein telemedizinisches Angebot, bei dem sich die behandelnde kinder- und jugendärztliche Praxis über ein Netzwerk von Spezialisten schnell eine Expertenmeinung bei unklaren Befunden hinzuziehen kann. Das hat den Vorteil, dass Sie für Ihr Kind womöglich früher eine Diagnose und gegebenenfalls eine Therapieempfehlung erhalten. Durch den digitalen Austausch von Spezialisten müssen Sie mit Ihrem Kind keine weitere Praxis aufsuchen und können weiterhin vor Ort behandelt werden.
Zu den chronischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gehören zum Beispiel Gelenkschmerzen, instabiles oder schweres Asthma oder eine Schilddrüsenunterfunktion. Hier sind oft Mediziner mit Fachqualifikationen gefragt, wie zum Beispiel Kinderrheumatologen. Durch den medizinischen Austausch des ärztlichen Personals kann Ihr Kind dann aber weiterhin in der ihm bekannten Praxis betreut werden und erhält trotzdem eine spezialisierte Behandlung.

PädAssist - eine Langzeitüberwachung per App, um den Krankheitsverlauf Ihres Kindes digital zu dokumentieren, beispielsweise in Form eines Schmerztagebuchs. Die Werte werden automatisch an die kinder- und jugendärztliche Praxis übermittelt, sodass der Krankheitsverlauf auch außerhalb der ärztlichen Kontrolltermine regelmäßig überwacht werden kann.

PädHome ermöglicht Ihnen von zu Hause aus eine Online-Videosprechstunde mit der kinder- und jugendärztlichen Praxis. So können Sie Ergebnisse der Langzeitüberwachung direkt besprechen und sparen sich den Anfahrtsweg und mögliche Wartezeiten.

Lassen Sie sich von uns beraten, erfahren Sie mehr über die KKH und werden Sie ein zufriedenes Mitglied.

Vorsorge beim Arzt

Leistungsspektrum

  • Krebsvorsorge: Brustultraschall
  • Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch
  • Magen- und Darmkrebsvorsorge
  • Grippeimpfung für alle Versicherten
  • Früherkennung von Schlaganfallrisiken
  • Erinnerungsservice (Vorsorge)
  • HPV-Impfung für Frauen wenigstens bis zum 25.Lebensjahr
  • Check-up für Versicherte unter 35
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • HPV-Impfung für Männer wenigstens bis zum 25. Lebensjahr
  • Brustkrebsvorsorge: Discovering Hands
  • Haut-Check online

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Einige Leistungen nur im Rahmen des KKH Bonus: Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Leistungsumfang

Sportmedizinische Untersuchungen

Kostenübernahme - Maximaler Betrag: 120,00 €
Maximaler Prozentsatz der Gesamtkosten: 120,00 %

Wir zahlen Ihnen 60 Euro Zuschuss für eine sportmedizinische Untersuchung. Insgesamt 120 Euro bezahlen wir sogar, wenn zur weiteren Abklärung eine Zusatzuntersuchung nötig ist. Das kann zum Beispiel ein Belastungs-EKG sein, eine Lungenfunktionsuntersuchung oder eine Laktatbestimmung. Die sportmedizinische Untersuchung können Sie regelmäßig alle zwei Jahre durchführen lassen und unseren Zuschuss in Anspruch nehmen! Die Untersuchung muss von einer Arztpraxis mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Ansonsten können Sie keinen Zuschuss erhalten. Rechnungen von z. B. physiotherapeutischen Praxen, Heilpraktikern, Fitnessstudios o. ä. können wir nicht bezuschussen.

Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch

Über die gesetzliche Regelleistung hinaus bezuschusst die KKH ein Hautkrebsscreening auch für unter 35-Jährige. Der Zuschuss von bis zu 50 Euro gilt für KKH Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

Magen- und Darmkrebsvorsorge

Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen an der Darmkrebsfrüherkennung teilnehmen. Im Rahmen unserer Mehrleistungen übernehmen wir jedoch schon vorher (bis einschließlich 49 Jahre) alle zwei Jahre Kosten für einen Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge. Wird die Untersuchung in einer ärztlichen oder fachärztlichen Praxis vorgenommen, so erstatten wir 75 Euro des Rechnungsbetrags nach Vorlage der Rechnung. Seit dem 01.11.2023 beteiligen wir uns außerdem einmalig mit 100 Euro an einer Darmspiegelung (Koloskopie) für weibliche Versicherte im Alter von 30 bis 54 Jahren und männliche Versicherte im Alter von 30 bis 49 Jahren. Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind.

Früherkennung von Schlaganfallrisiken

Vorhofflimmern ist die häufigste bedeutsame Herzrhythmusstörung und ein wichtiger Risikofaktor für den Schlaganfall. Die KKH bietet Ihnen mittels einer neuartigen Untersuchungsmethode die Möglichkeit, frühzeitig zu erkennen, ob bei Ihnen Vorhofflimmern schon einmal aufgetreten ist.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Auslandsreiseschutzimpfungen: Ab dem 01.01.2024 übernehmen wir die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Grippeschutzimfpung: Im Sinne unserer Mehrleistung haben alle KKH Versicherten Anspruch auf die Impfung gegen Grippe.

PhysioPlus ist ein kostenfreie Gesundheits-Check exklusiv für alle KKH Versicherten mit einer individuellen Untersuchungs- und Beratungsleistung durch qualifizierte Physiotherapeuten. Diese führen einen gezielten Funktions-Check des Bewegungsapparates durch und geben auf den individuellen Bedarf abgestimmte Verhaltens- und Bewegungstipps.

Hautkrebsscreening: Über die gesetzliche Regelleistung hinaus bezuschusst die KKH ein Hautkrebsscreening auch für unter 35-Jährige. Der Zuschuss von bis zu 50 Euro gilt für KKH Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden

Check-up: Bislang gibt es für unsere Versicherten von 18 bis 34 Jahren bereits die Möglichkeit, sich in diesem Zeitraum einmal kostenlos ärztlich untersuchen zu lassen (reguläre gesetzliche Leistung, die über die eGK abgerechnet wird). Nun erweitern wir in der Altersgruppe unser Angebot und übernehmen alle zwei Jahre bis zu 40 Euro für diese allgemeine Gesundheitsuntersuchung

Sportmedizinische Untersuchung: Für sportlich aktive Menschen ist es wichtig zu wissen, dass ihr Körper die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür mitbringt. Wir bezahlen daher einen Zuschuss von 60 Euro für eine sportmedizinische Untersuchung, wenn sie dazu dient, kardiale oder orthopädische Krankheiten zu verhindern, frühzeitig zu erkennen oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.

Darmkrebsvorsorge: Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen an der Darmkrebsfrüherkennung teilnehmen. Im Rahmen unserer Mehrleistungen übernehmen wir jedoch schon vorher (bis einschließlich 49 Jahre) alle zwei Jahre Kosten für einen Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge. Wird die Untersuchung in einer ärztlichen oder fachärztlichen Praxis vorgenommen, so erstatten wir 75 Euro des Rechnungsbetrags nach Vorlage der Rechnung. Seit dem 01.11.2023 beteiligen wir uns außerdem einmalig mit 100 Euro an einer Darmspiegelung (Koloskopie) für weibliche Versicherte im Alter von 30 bis 54 Jahren und männliche Versicherte im Alter von 30 bis 49 Jahren. Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind.

Wir unterstützen Sie bei der Krebsfrüherkennung, in dem wir die Kosten für die Untersuchungen für Sie übernehmen. Zeigen dafür beim Arzt einfach Ihre KKH-Karte vor und dieser rechnet direkt mit uns ab. Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:

Frau:

  • Früherkennungsprogramm für familiäre Krebserkrankungen: Die KKH bietet diesen Hochrisikofamilien ein besonderes Früherkennungsprogramm, das die konkrete Feststellung des Erkrankungsrisikos, die Gendiagnostik sowie eine individuelle Beratung umfasst.
  • Ab 20 Jahren einmal jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane
  • Ab 30 Jahren einmal jährlich eine Brustuntersuchung
  • Ab 50. bis 69. Lebensjahr alle zwei Jahre Mammographie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust)

Mann:

  • Ab 45 Jahren einmal jährlich Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitale

Frau und Mann:

  • Ab 50 Jahren einmal jährlich eine digitale Rektumsuntersuchung
  • Ab 50 Jahren bis 54 Jahre einmal jährlich einen Hämoccult-Test
  • Ab 55 Jahren zweimal eine Früherkennungskoloskopie (im Abstand von 10 Jahren). Wenn Sie die Koloskopien nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, haben Sie die Alternative, den Hämoccult-Test alle zwei Jahre zu wählen.
  • Ab 18 Jahren alle zwei Jahre eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut (Hautkrebs-Screening)
  • Die Check-up - Untersuchung richtet sich an Versicherte ab 18 Jahren. Sie können die Vorsorgeuntersuchungen im Alter von 18-34 Jahren einmalig, ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre in Anspruch nehmen.

​Vorhofflimmern: Vorhofflimmern ist die häufigste bedeutsame Herzrhythmusstörung und ein wichtiger Risikofaktor für den Schlaganfall. Die KKH bietet Ihnen mittels einer neuartigen Untersuchungsmethode die Möglichkeit, frühzeitig zu erkennen, ob bei Ihnen Vorhofflimmern schon einmal aufgetreten ist.

Tests in der Schwangerschaft: Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes steht jetzt an erster Stelle. Deshalb übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 01.01.2024 die vollständigen Kosten für die folgenden Tests:

- Streptokokken-Test
- Antikörpertest auf Toxoplasmose
- Antikörpertest auf Windpocken
- Antikörpertest auf Ringelröteln

Amblyopie-Screening: Damit Sie Sehstörungen bei Säuglingen & Kleinkindern frühzeitig erkennen, können Sie Ihr Kind zweimal untersuchen lassen: zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat.

Zusätzliche Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11, J2): Von Geburt an hat Ihr bei der KKH versichertes Kind einen Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die Untersuchungen sind für Sie kostenfrei, wenn eine ärztliche Praxis, die am Vertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und uns teilnimmt, es durchführt. Ob die von Ihnen
gewünschte Praxis dazugehört, erfahren Sie
unter kkh.de/bvkj oder in Ihrer KKH Servicestelle.

Meningokokken B Impfung: Die Impfung gegen Meningokokken B gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Doch Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb übernehmen wir seit dem 04.11.2022 die Kosten für die Impfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als zusätzliche Leistung.

HPV-Impfung: Die KKH übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Versicherte Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und Männer im Alter von 9 bis 26 Jahren können die HPV-Impfung nach einer ärztlichen Beratung erhalten.

Diese Leistungen werden im Rahmen des KKH Bonus unterstützt:

  • Sportmedizinische Untersuchung/Beratung
  • Stoßwellentherapie (Schulter/Knöchel)
  • Vorsorge und Früherkennung (z. B. Darmkrebsfrüherkennung, Großes Blutbild, Knochendichtemessung, Meningokokken B-Impfung, Optische Kohärenztomografie (OCT), Sehtest, Ultraschall zur Krebsfrüherkennung (Brust, Eierstöcke), Glaukomvorsorge, Auflichtmikroskopie beim Hautarzt)
  • Erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z. B. Professionelle Zahnreinigung, alternative Zahnfüllungen wie Kunststoff oder Keramik, Fissurenversiegelung, Funktionsanalyse)
  • Erweiterte Hebammenleistungen
  • Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Rooming-In (bei Begleitung von Kindern ab dem 9. Lebensjahr ins Krankenhaus)
  • Baby-Schwimmkurs, Eltern-Kind-Kurs (z. B. PEKiP®, DELFI®, ElBa®)
  • Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur
  • Heilpraktikerleistungen
  • Grünes Rezept, Naturarzneimittel
  • Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis (z. B. Kinesiologie, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin)
  • Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Finanzierung des Test-Kits bei der Deutschen Knochenmarkspende (DKMS)
  • Gesundheitskurse ohne Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention
  • Fitness-Tracker
  • Sportausrüstung wie z. B. ein Fahrradhelm oder ein Fahrrad
  • Kranken- und Pflegezusatzversicherung nach § 194 Absatz 1a SGB V
  • Unfallversicherung, Absicherung der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeit),
  • Absicherung schwerer Krankheiten

Vorteile bei der Zahnbehandlung

Leistungsspektrum

  • Vergünstigte Leistungen bei Zahnersatz
  • Zahnmedizinische Beratung
  • Zuschuss zur prof. Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt - unabhängig von Bonusprogramm oder Gesundheitskonto
  • Zahnersatz: Niedrigerer Eigenanteil bei Nutzung bestimmter Hersteller
  • Zuschuss zur Zahnzusatzversicherung über Bonusprogramm

Leistungsumfang

Professionelle Zahnreinigung

Maximaler Zuschuss: 120,00 € / Jahr

Ab dem 01.07.2024 erstatten wir zweimal pro Kalenderjahr bis zu 60 Euro für eine Professionelle Zahnreinigung.  Und zwar ganz unkompliziert: Sie laden einfach die Originalrechnung unter Meine KKH hoch oder schicken sie der KKH per Post. Die KKH überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Dentale Früherkennung: Bei diesen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat sollen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich frühzeitig erkannt und behandelt werden, um den Grundstein für die spätere Zahngesundheit zu legen. Die dentale Frühprävention zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat ist eine Mehrleistung Ihrer KKH. Die gesetzliche Regelleistung sieht diese Untersuchungen erst bei Kleinkindern ab dem 30. Lebensmonat vor.

Die Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (Molaren) ist bereits eine GKV-Leistung, die komplett über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Durch unsere Zusatzleistung "Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne" erhalten unsere Versicherten einen Zuschuss von 160 Euro (d. h. zwei Mal 80 Euro). Anspruch darauf haben Kinder vom Beginn des Durchbruchs der kleinen Backenzähne (etwa im Alter von neun oder zehn Jahren) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Kostengünstiger Zahnersatz: Egal ob Krone, Teilkrone, Brücke oder Inlay – über unseren Kooperationspartner, die biodentis GmbH, erhalten Sie hochwertigen Zahnersatz zu Sonderkonditionen. Ihre Vorteile sind:
- Zahnersatz "Made in Germany"
- 6 Jahre Garantie
- 25 Euro Dankeschön-Prämie (bei jedem Auftrag)

Professionelle Zahnreinigung: Ab dem 01.07.2024 erstatten wir zweimal pro Kalenderjahr bis zu 60 Euro für eine Professionelle Zahnreinigung. Und zwar ganz unkompliziert: Sie laden einfach die Originalrechnung unter Meine KKH hoch oder schicken sie der KKH per Post. Die KKH überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.

Retainer bei kieferorthopädischer Behandlung: Wir gewähren Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro und 50 Euro für Reparaturleistungen.

KKH Bonus: Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses Budget kann für erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z. B. alternative Zahnfüllungen wie Kunststoff oder Keramik, Funktionsanalysen) im Rahmen des KKH Bonus eingesetzt werden.

Apps zur Gesundheitsförderung oder Therapiebegleitung

Leistungsspektrum

  • Zuschuss für Apple-Watch oder Fitness-Tracker
  • Telemedizinische App oder Online-Sprechstunde
  • Fitness-Apps
  • Abnehmen und Ernährung
  • Entspannung und Stressabbau
  • Rauchfrei-Apps: Digitale Raucherentwöhnung
  • Rückenschule
  • Herz-Kreislauf
  • Tinnitus-App (therapiebegleitend)
  • Migräne- und Koopfschmerzen (therapiebegleitend)
  • Herz- und Kreislauf (therapiebegleitend)
  • Psychische Erkrankungen (therapiebegleitend)
  • App für Schwangere
  • Diabetes-App therapiebegleitend)
  • Neurodermitis

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Einige Apps werden als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) angeboten, die der Arzt verschreiben muss.

Leistungsumfang

Zuschuss zu Apple-Watch oder Fitness-Tracker

Höhe des Zuschusses: 120,00 €

Zuschuss im Rahmen des KKH-Bonus: Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Artikulations-Apps für Kinder
Die Kosten solcher Apps (z. B. neolexon) übernehmen wir seit dem 01. Mai 2022 für drei oder sechs Monate nach folgendem Prinzip: Es besteht ein einmaliger Anspruch auf maximal 199 €, jedoch nicht mehr als der eigentliche Rechnungsbetrag (bei Inanspruchnahme von drei Monaten 129 €).

Nia-App
Wir übernehmen die Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten die Premiumversion „Digitale Begleitung“ der Nia-App – eine Gesundheits-App für Menschen, die unter Neurodermitis leiden.

Tinnitracks
Beim tonalen Tinnitus sind bestimmte Nervenzellen überaktiv. Die Medizin-App „Tinnitracks“ filtert die persönliche Tinnitusfrequenz aus der Lieblingsmusik des Patienten heraus. Durch regelmäßiges Hören dieser frequenzbereinigten Songs, können die betroffenen Nervenzellen im Hörzentrum beruhigt und der Tinnitus nachhaltig gelindert werden.

Der neue digitaler Präventions-Partner Gymondo bietet für KKH-Versicherte zwei kostenfreie Präventionskurse zum Handlungsfeld Bewegung an. Die Kurse Rücken Fit & Gesund und Funktionelle Ganzkörperkräftigung sind genau das Richtige für Versicherte, die wenig Zeit, aber Spaß an der Bewegung haben.

Der neue digitale Präventions-Partner AIMO bietet mit der AIMO gesund bewegt-App einen für KKH-Versicherte kostenfreien Präventionskurs zum Handlungsfeld Bewegung an.

Der neue digitale Präventions-Partner ESG Institut für Ernährung, Sport und Gesundheitsmanagement bietet für KKH-Versicherte zwei kostenfreie Präventionskurse zum Handlungsfeld Ernährung an. Die Kurse myHEALTHcoach und myWEIGHTcoach richten sich an Versicherte, die sich gesünder ernähren und ihr Gewicht reduzieren möchten.

Der neue digitale Präventions-Partner 7Mind bietet vier verschiedene, davon zwei für KKH-Versicherte kostenfreie, Präventionskurse zum Handlungsfeld Stressbewältigung/ Entspannung innerhalb der App an. Sie richten sich an Versicherte, die ihre Gedanken zur Ruhe bringen, ihren Schlaf und ihre Stressresistenz verbessern möchten.

Elterncoach
Die KKH bietet ab Oktober im  Online-Servicezentrum und auf der KKH-Internetseite den Elterncoach für lebhafte Kinder an. Der Onlinecoach wurde mit Unterstützung der KKH von der Selbsthilfeorganisation ADHS Deutschland e.V. entwickelt und wird auf den Seiten von ADHS-Deutschland im geschlossenen Bereich bereitgestellt. Er bietet Eltern von Kindern im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ein Selbstlernprogramm, um mit stressigen Erziehungssituationen besser umgehen zu können.

Aumio-App - Entspannung und Meditation für Kinder: Viele Kinder leiden schon früh unter Stress, Schlafproblemen oder starken Emotionen. Damit dies nicht so bleibt, gibt es die Aumio-App, bekannt aus der VOX Gründershow „Die Höhle der Löwen“. Mit spielerischen Übungen und achtsamen Geschichten hilft die App. Wir bezahlen unseren Versicherten die Nutzung der Aumio-App im Jahresabo.

Nichtraucherhelden-App: Wenn Sie bei uns versichert sind, übernehmen wir die Kosten für Sie.

FitStep-App - Der KKH Online-MotivationsCoach bringt Bewegung in Ihren Alltag: FitStep ist exklusiv für KKH Versicherte und wir übernehmen die Kosten für Sie.

Bonusprogramme

Leistungsspektrum

  • Bonus als Geldbetrag
  • Bonus als Sachleistung
  • Erhöhter Bonus für Zusatzleistungen oder Gesundheitskonto
  • Bonusprogramm-Teilnahme für Familienversicherte
  • Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche
  • Bonus ins nächste Jahr übertragbar
  • Finanzierung von Zusatzversicherungen über Bonusprogramm

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Einen Bonus gibt es bereits ab der ersten Gesundheitsmaßnahme.

Leistungsumfang

Bonusprogramm Erwachsene

Anzahl Maßnahmen für maximalen Bonus: 6
Maximaler Bonus bei Finanzierung von Gesundheitsleistungen: 120,00 €
Geldbonus für eine Einzelmaßnahme der Vorsorge oder Früherkennung: 15,00 €

Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Einen Bonus gibt es bereits ab der ersten Gesundheitsmaßnahme.

Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche

Maximale Höhe des Bonus: 120,00 €
Anzahl notwendiger Maßnahmen für maximalen Bonus: 6

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Unser Bonusprogramm für alle 

Sie investieren in Ihre Gesundheit und wir unterstützen Sie dabei. Mit unserem KKH-Bonus geben wir Ihnen noch mehr Anreize für einen gesunden Lebensstil.

Schon ab der ersten Gesundheitsaktivität, wie einem Zahnarztbesuch, einer Schutzimpfung und einer Krebsvorsorge, belohnen wir jede bestätigte Maßnahme mit  Geldprämie oder doppelt so hohem Gesundheitsbudget. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Mit dem Budget bezuschussen wir Ihre durchgeführten Gesundheitsleistungen, für die Sie selbst die Kosten tragen. Dazu zählen zum Beispiel neue Brillengläser, Fahrradhelm oder ein Fitness-Tracker.

Gesundheitskurse

Leistungsspektrum

  • Zuschuss zu Vorsorgekuren
  • Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
  • Eigene Gesundheitskurse
  • Gesundheitskurse im Urlaub
  • Eigene Reiseangebote
  • Gesundheits-Apps für Smartphones
  • Online-Gesundheitskurse
  • Zuschuss zu Fitness-Studio

Leistungsumfang

Gesundheitskurse

Anzahl der geförderten Gesundheitskurse: 2,00 / Jahr
Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung: 300,00 € / Jahr
Fremdkurse: Maximale Höhe der Erstattung in Prozent: 100,00 %

Die KKH bezuschusst qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat Deutscher Standard Prävention. Sie übernimmt zwei Mal jährlich 100 Prozent (maximal 150 Euro) der Kosten von Präsenzkursen für Erwachsene. Für Kinder und Jugendliche übernimmt sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 100 Prozent (maximal 150 Euro) der Kosten von Präsenzkursen.

Fitnessstudio

Art der Kooperation: Zuschuss im Rahmen des KKH-Bonus: Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Halten Sie sich fit, bleiben Sie gesund! Wir unterstützen Sie dabei.

Die KKH wendet sich mit dem Angebot von qualitätsgeprüften Präventionskursen an alle gesunden Versicherten. Damit unterstützen wir Sie vorsorglich bei der Entwicklung und Beibehaltung eines gesunden Lebensstils.
Bei anerkannten Präventionskursen übernehmen wir 100 % der reinen Kurskosten bis max. 150 Euro (2 Kurse pro Jahr = 300 Euro), bei Kindern und Jugendlichen 100 % bis zu einer Höhe von max. 150 Euro. Der Zuschuss für Online-Präventionskurse wurde erhöht. Er beträgt jetzt 100%, bis zu 150 Euro je Kurs.

Unsere kostenfreien Online-Kurse:

  • Gymondo bietet KKH-Versicherten zwei kostenfreie Präventionskurse zum Handlungsfeld Bewegung an. Die Kurse Rücken Fit & Gesund und Funktionelle Ganzkörperkräftigung sind genau das Richtige für Versicherte, die wenig Zeit, aber Spaß an der Bewegung haben.

  • AIMO bietet mit der AIMO gesund bewegt-App einen für KKH-Versicherte kostenfreien Präventionskurs zum Handlungsfeld Bewegung an.

  • ESG Institut für Ernährung, Sport und Gesundheitsmanagement bietet für KKH-Versicherte zwei kostenfreie Präventionskurse zum Handlungsfeld Ernährung an. Die Kurse myHEALTHcoach und myWEIGHTcoach richten sich an Versicherte, die sich gesünder ernähren und ihr Gewicht reduzieren möchten.

  • 7Mind bietet vier verschiedene, davon zwei für KKH-Versicherte kostenfreie, Präventionskurse zum Handlungsfeld Stressbewältigung/ Entspannung innerhalb der App an. Sie richten sich an Versicherte, die ihre Gedanken zur Ruhe bringen, ihren Schlaf und ihre Stressresistenz verbessern möchten.

  • KKH Online-MotivationsCoach: ​FitStep ist eine interaktive App, die zu mehr Bewegung motiviert. 

Aumio-App - Entspannung und Meditation für Kinder: Viele Kinder leiden schon früh unter Stress, Schlafproblemen oder starken Emotionen. Damit dies nicht so bleibt, gibt es die Aumio-App, bekannt aus der VOX Gründershow „Die Höhle der Löwen“. Mit spielerischen Übungen und achtsamen Geschichten hilft die App. Wir bezahlen unseren Versicherten die Nutzung der Aumio-App im Jahresabo.

Nichtraucherhelden-App: Wenn Sie bei uns versichert sind, übernehmen wir die Kosten für Sie.

FitStep-App - Der KKH Online-MotivationsCoach bringt Bewegung in Ihren Alltag: FitStep ist exklusiv für KKH Versicherte und wir übernehmen die Kosten für Sie.

Gesundheitsförderung im Setting
Unter einem Setting versteht man Lebenswelten wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Stadtteile, Senioreneinrichtungen oder Migrantentreffpunkte. Ziel der Gesundheitsförderung im Setting ist es, direkt in den jeweiligen Lebenswelten der Menschen Präventionsprojekte umzusetzen.
Sie haben bereits ein Projekt geplant und suchen nach Förderern? Die KKH unterstützt die Gesundheitsförderung in Settings gezielt durch Know-how oder auch durch Fördergelder.

Präventionsreisen mit KKH-Zuschuss
Sie sind beruflich oder privat stark eingebunden und haben keine Möglichkeit, neben Ihrem Alltag zusätzlich einen Präventionskurs zu besuchen? Wie wäre es dann mit einer Präventionsreise, die zwei Kurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung oder Ernährung enthält? Die Angebote reichen von Aquafitness über Gesundheitswandern und Pilates bis hin zu Qigong und Yoga. Suchen Sie sich bei unserem Partner AKON Aktivkonzept einfach die Reise mit Ihrem Wunschangebot heraus. 
Ihr Vorteil: Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen und Sie Ihren Anspruch auf zwei bezuschusste Präventionskurse im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft haben, bezuschussen wir die qualitätsgeprüften Präventionskurse, die in Ihrer Präventionsreise enthalten sind, mit bis zu 300 Euro für 2 Kurse. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilnehmen und AKON uns dies bestätigt.

Betriebliche Gesundheitsförderung:  Der Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen sind gesunde und motivierte Mitarbeiter. Bauen Sie dieses Potenzial weiter aus. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept.

Die ambulante Vorsorge am Kurort – umgangssprachlich oft als „Badekur“ bezeichnet – ist eine zielgerichtete und komplexe medizinische Leistung, bei der ärztliche Beratungen sowie kurortspezifische Anwendungen zum Einsatz kommen. Sie wird ausschließlich in anerkannten Kurorten unter kurärztlicher Leitung erbracht.

An den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten beteiligt sich die KKH. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Leistung mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Bei chronisch kranken Kleinkindern beteiligen wir uns mit einem Betrag von 25 Euro täglich.

Die Kosten der kurärztlichen Behandlung sowie der verordneten Anwendungen übernimmt die KKH. Sie zahlen entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 Euro pro Verordnung sowie 10 Prozent der jeweiligen Anwendung. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Leistung zuzahlungsfrei.

Reisemedizinische Angebote

Leistungsspektrum

  • Reiseschutzimpfung: Kostenübernahme Arzt (100 %)
  • Reiseschutzimpfungen: Kostenübernahme Impfstoff (100 %)
  • Auslandsnotfall-Service
  • FSME (Reiseimpfung)
  • Hepatitis A (Reiseimpfung)
  • Hepatitis B (Reiseimpfung)
  • Poliomyelitis (Reiseimpfung)
  • Tollwut (Reiseimpfung)
  • Cholera (Reiseimpfung)
  • Gelbfieber (Reiseimpfung)
  • Japanische Enzephalitis (Reiseimpfung)
  • Meningokokken (Reiseimpfung)
  • Pneumokokken (Reiseimpfung oder gefährdete Personengruppen)
  • Typhus (Reiseimpfung)
  • Malariaprophylaxe (bei Reise in Risikogebiete)
  • Telemedizinische Beratung - auch aus dem Ausland

Erläuterungen zum Leistungsspektrum

Ab dem 01.01.2024 übernehmen wir die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Leistungsumfang

Kostenübernahme Reiseschutzimpfungen

Anteil der Kostenübernahme für die ärztliche Behandlung: 100 %
Anteil der Kostenübernahme für den Impfstoff: 100 %

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Ab dem 01.01.2024 übernehmen wir die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Diese Reiseschutzimpfungen bezuschussen wir:

  • Cholera
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken C
  • Tollwut
  • Typhus
  • Malariaprophylaxe (keine Imfpung!)

Unsere Empfehlung für einen sorgenfreien Urlaub: Schließen Sie eine private Auslandsreisekrankenversicherung ab! Diese kostet nur ein paar Euro im Jahr und sichert Sie umfassend ab, falls Sie im Reiseland krank werden oder einen Unfall haben.

Wahltarife

Leistungsspektrum

  • Wahltarif mit Selbstbehalt
  • Wahltarif mit Selbstbehalt ohne Kostenerstattung wählbar
  • Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit
  • Kombination mit Bonusprogramm möglich
  • Wahltarif mit Leistungsverzicht

Leistungsumfang

Wahltarif mit Selbstbehalt

Maximaler Selbstbehalt: 750,00 €
Maximale Beitrags-Ersparnis: 400,00 €
Untersuchungen, die ohne Vorteilverlust erlaubt sind: Vorsorgeuntersuchungen sowie Arzt- und Zahnarztbesuche ohne Folgeverordnungen werden nicht angerechnet.

Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit

Maximale Prämie Selbstständiger: 600,00 €
Maximale Prämie Arbeitnehmer: 600,00 €
Untersuchungen, die ohne Vorteilverlust erlaubt sind: Vorsorgeuntersuchungen sowie Arzt- und Zahnarztbesuche ohne Folgeverordnungen werden nicht angerechnet.

Erläuterungen der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Selbstbehalttarife
Plus Young:

  • Tarif Einkommen/Jahr:≥ 6.400 Euro 
  • Bonus: 100 €
  • Selbstbehalt: 120 €
  • Risiko: 20 €

Plus 200:

  • Tarif Einkommen/Jahr: ≥ 15.000 Euro 
  • Bonus: 200 € 
  • Selbstbehalt: 300 € 
  • Risiko: 100 €

Plus 400:

  • Tarif Einkommen/Jahr: ≥ 40.000 Euro 
  • Bonus: 400 € 
  • Selbstbehalt: 750 € 
  • Risiko: 350 €

Prämienzahlungstarif
1. leistungsfreie Jahr = 50 % des Monatsbeitrags (inkl. Arbeitgeberanteil) max. 300 Euro

2. leistungsfreie Jahr = 75 % max. 450 Euro
3. leistungsfreie Jahr = 100 % max. 600 Euro
Nur wenn die einzelnen Tarife nahtlos ineinander übergehen, erhöht sich die Beitragsrückzahlung auf 75 bzw. 100 % des gezahlten Monatsbeitrages!

Vital-Tarif 
100 € Prämie bei 160 € Selbstbehalt, wenn keine Krankenhausaufenthalte in einem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Dokumentation: Satzung und Finanzen

Weitere Links

Zusatzversicherungen

Wie ein Privatpatient

Zusatzversicherungen

Beim Zahnarzt oder im Krankenhaus lassen sich durch Zusatzversicherungen hohe Zuzahlungen vermeiden. Die KKH arbeitet hierfür mit der Deutschen Familienversicherung (DFV) zusammen. Sie bietet KKH-Versicherten besonders günstige Konditionen.