Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Patienten ohne Heilungschance haben Anspruch auf Pflege in der eigenen Wohnung
Viele Patientinnen und Patienten wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen. Den schwer kranken Patientinnen und Patienten soll ein würdiger Lebensraum geschaffen werden und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt werden. Dieses Ziel verfolgt die Palliativmedizin und die Palliativpflege (Palliative Care). Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sie unter der Bezeichnung „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Palliativmedizin ist ein vom Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden geprägter multidisziplinärer Behandlungs- und Betreuungsansatz. Ziel ist es, Leid zu lindern und eine möglichst gute Lebensqualität bis zum Tod zu gewährleisten. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung soll Versicherten ermöglichen, bis zum Tode in der vertrauten häuslichen Umgebung betreut zu werden. Hierbei handelt es sich um ärztliche und pflegerische Leistungen, die von so genannten Palliative Care Teams erbracht werden - bei Bedarf rund um die Uhr. Diese Leistungen sind primär medizinisch ausgerichtet und umfassen die Befreiung von Schmerzen und die Linderung anderer belastender Symptome wie Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen.
Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn Patienten an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist. Dabei kommt es auf die Begründung der behandelnden Ärzte an. Gehen sie davon aus, dass die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, können sie SAPV verordnen. Bei Kindern sind die Regeln weniger streng auszulegen: hier kann auch bei einer längeren Lebensprognose die weitere Behandlung zu Hause erfolgen. Allerdings muss die palliativmedizinische Versorgung möglich und notwendig sein. In manchen Fällen wird sich ein Krankenhausaufenthalt nicht vermeiden lassen, in anderen Fällen können die Leistungen eines Pflegedienstes genügen. Das Besondere an der speziellen ambulanten Versorgung ist die Kombination verschiedener Leistungen, die der Kranke in seiner gewohnten Umgebung erhalten kann. Die Palliative Care Teams bieten gleichzeitig medizinische und Pflegeleistungen, außerdem können sie durch ambulante Hospizdienste unterstützt werden. Diese ehrenamtlichen Helfer bieten Beratung und Unterstützung sowohl für den Patienten wie für seine Angehörigen.
Die ambulante Palliativversorgung muss vom betreuenden Arzt des Patienten verordnet werden. Zulässig sind auch Verordnungen von Krankenhausärzten, allerdings für längstens sieben Tage. In anderen Fällen gilt diese Begrenzung nicht. Denn das Ziel von SAPV ist es, den Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in seiner vertrauten Umgebung zu ermöglichen.