Akupunktur
Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie Kniegelenkarthrose
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie Kniegelenkarthrose, wenn die Schmerzen seit wenigstens sechs Monaten auftreten. Innerhalb von 6 Wochen haben betroffene Versicherte Anspruch auf 10 Akupunktursitzungen. Einige Krankenkassen bieten Akupunktur im Rahmen ihrer Mehrleistungen an, auch bestimmte ambulante Zusatzversicherungen springen ein.
Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Akupunktur ist weiter, dass die Nadeln mindestens 20 Minuten in der Haut bleiben. Nach der ersten 6 Wochen-Periode ist eine erneute Behandlung erst nach 12 Monaten möglich. Versicherte sollten beachten, dass nicht jede Arztpraxis Akupunktur-Leistungen abrechnen darf.
Die Ärztinnen und Ärzte, die Akupunktur abrechnen dürfen, müssen entsprechend ausgebildet sein und eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Gute Kenntnisse der Schmerztherapie sind eine weitere Voraussetzung. Die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker sind nicht Teil des gesetzlichen Leistungenkatalogs. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Hier finden Sie Akupunkur-Ärzte in ihrer Nähe.
Akupunktur als Satzungsleistung der Krankenkassen
Manche Krankenkassen zahlen mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt
Zusatzversicherungen
Einige ambulante Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten.