Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Vorsorgeuntersuchungen begleiten Kinder in ihrer Entwicklung
Vorsorgeuntersuchungen begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, die gerade in den ersten Lebensjahren rasant verläuft. Deshalb gibt es für diese Lebensphase dichtes Netz von Vorsorgeuntersuchungen. Gleich nach der Geburt des Kindes erhalten die Eltern im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder-Vorsorgeuntersuchungen.
U1, nach der Geburt: Unmittelbar nach der Geburt findet die Neugeborenen-Erstuntersuchung statt. Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Erkennung von lebensbedrohlichen Krankheiten und Fehlbildungen, die sofort behandelt werden müssen. Die Atmung, der Herzschlag, Reifezeichen und die Hautfarbe werden kontrolliert. Am 2.-3. Lebenstag erfolgt ein erweitertes Neugeborenen-Screening zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen. Bis zum 3. Lebenstag ergänzt das Neugeborenen-Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen die Vorsorgeuntersuchungen nach der Geburt.
U2, 3.-10. Lebenstag: Die U2-Vorsorgeuntersuchung dient der Erkennung von angeborenen Erkrankungen und erheblichen Gesundheitsrisiken des Neugeborenen. Sie findet zwischen dem 3. und 10. Lebenstag statt und umfasst eine eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen.
U3, 4.-5. Lebenswoche: In der 4.-5. Lebenswoche prüft der Arzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U3, ob Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen des Säuglings altersgemäß sind. Dabei untersucht er die Organe und Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation. In der Untersuchung fragt der Arzt das Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten ab.
U4, 3.-4. Lebensmonat: Um festzustellen, ob der Säugling sich altersgerecht entwickelt und bewegt findet im 3.-4. Lebensmonat eine Untersuchung der Organe, der Sinnesorgane, der Geschlechtsorgane und der Haut statt. Der Arzt untersucht das Wachstum, die Motorik und das Nervensystem.
U5, 6.-7. Lebensmonat: Im 6.-7. Lebensmonat prüft der Arzt, ob der Säugling sich dem Alter entsprechend bewegt und entwickelt. Er untersucht die Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, die Haut das Wachstum, die Motorik und das Nervensystem.
U6, 10.-12. Lebensmonat: Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat erfolgt die Untersuchung der Organe und Sinnesorgane, besonders der Augen. Der Arzt kontrolliert die Motorik, das Sprachverhalten und die Interaktion sowie den Bewegungsapparat.
U7, 21.-24. Lebensmonat: Bei der Untersuchung im 21.-24. Lebensmonat erkennt der Arzt Sehstörungen, testet die sprachliche Entwicklung sowie die Feinmotorik und die Körperbeherrschung des Kleinkinds.
U7a, gegen Ende des 3. Lebensjahres: Ob eine Sehstörung vorliegt und die Sprachentwicklung altersgerecht ist, untersucht der Arzt bei einer Untersuchung zwischen dem 34. und dem 36. Lebensmonat.
U8, gegen Ende des 4. Lebensjahres: Der Zahnstatus, die Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten und die Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit erfolgt im 46. - 48. Lebensmonat. Der Arzt untersucht die Reflexe und die Muskelkraft des Kindes.
U9, gegen Ende des 5. Lebensjahres: Damit etwaige Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schulbeginn erkannt werden untersucht der Arzt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat die Motorik, das Hör- und Sehvermögen und die Sprachentwicklung.
U10, im Alter von 7 bis 8 Jahren: Die U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die die Lücke zwischen der U9 und der U11 schließen soll. Sie ist damit die Vorsorgeuntersuchung für Grundschul-Kinder. Hier finden Sie weitere Informationen und Krankenkassen, die die Kosten für die U10-Vorsorgeuntersuchung übernehmen.
U11, im Alter von 9 bis 10 Jahren: Die U11 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten werden nicht von allen Krankenkassen übernommen. Schwerpunkte: Schulleistungs- und Sozialisationstörungen, Zahn- und Kieferanomalien, Sportförderung, gesundheitsschädigendes Medienverhalten. Hier finden Sie weitere Informationen und Krankenkassen, die die Kosten für die U11-Vorsorgeuntersuchung übernehmen.
J1, 13. oder 14. Lebensjahr: Im 13. oder 14. Lebensjahr untersucht der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand und die Wachstumsentwicklung von Organen und Skelett. Er prüft den Status der Impfungen, den Stand der Pubertätsentwicklung, die seelische Entwicklung und das Auftreten von psychischen Auffälligkeiten. Die Jugendlichen beantworten Fragen bezüglich Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten wie Rauchen oder dem Konsum von Alkohol und Drogen. Der Arzt berät den Jugendlichen auf Grundlage des individuellen Risikoprofils darüber, wie gesundheitsgefährdendes Verhalten vermieden werden kann.
J2, im Alter von 16 bis 17 Jahren: Die J2 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten werden nicht von allen Krankenkassen übernommen. Schwerpunkte: Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Berufswahl und Sozialisation, vertrauensvolles Gespräch mit dem Arzt über Gesundheitsprobleme - auch ohne Eltern. Hier finden Sie weitere Informationen und Krankenkassen, die die Kosten für die J2-Vorsorgeuntersuchung übernehmen.
Zahnärztliche Vorsorge für Kinder und Jugendliche
Neu ab Juli 2019:
6.-34. Lebensmonat: Drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, in deren Rahmen die Eltern über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufgeklärt werden. Das Auftragen von Fluorid zur Zahnschmelzhärtung für Kinder in diesem Alter wird in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.
3.-6. Lebensjahr: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten mit eingehender Untersuchung der Mundhöhle, Beurteilung des Kariesrisikos, Beratung des Kindes und der Eltern zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Vorsorge und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel.
6. – 18. Lebensjahr, Vorsorge-Leistungen: Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und der Eltern über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen.