Hörgeräte: Was zahlt die Krankenkasse?
Manche Krankenkassen zahlen mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Festzuschuss
Krankenkassen leisten bei der Anschaffung eines Hörgerätes einen Festzuschuss. Die Höhe des Festbetrags hängt vom Grad der Schwerhörigkeit ab und kann bei hochgradiger Schwerhörigkeit bis rund 800 Euro betragen. Manche Krankenkassen gewähren erhöhte Zuschüsse als besondere Satzungsleistung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist immer die Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt.
Hörgeräte gleichen bei Schwerhörigkeit den Hörverlust so weit wie möglich aus. Ziel ist, das Schwerhörige wieder am alltäglichen Leben teilnehmen können. Die Preise von guten Hörgeräten beginnen bei 800 Euro und können bis zu 5000 Euro betragen. Deshalb sollte man sich vor der Anschaffung auf jeden Fall bei der eigenen Krankenkasse erkundigen, welche Geräte in welcher Höhe finanziert werden. Fragen sollte man auch, ob die Krankenkasse Zuschüsse über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus leistet.
Die Krankenkassen zahlen zusätzlich Service- und Reparaturpauschalen, die zwischen 100 und 200 Euro liegen können. Ist das Hörgerät nicht mehr zu reparieren, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ein neues Gerät nur, wenn die alte Hörhilfe älter als sechs Jahre war. Der Zeitraum verkürzt sich, wenn sich das Hörvermögen stark verschlechtert hat.
Die Krankenkasse wird immer nur die Kosten für ein medizinisch notwendiges Hörgerät übernehmen. Wer optisch ansprechendere oder höherwertige Geräte kaufen möchten, zahlt den Mehrpreis selbst. Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Festlegung der Höhe des Zuschusses immer den Einzelfall zu prüfen. Wer bei der Anschaffung eines günstigeren Hörgerätes beruflich Nachteile erleiden würde, kann unter Umständen einen höheren Zuschuss erhalten.
Neben der Beratung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt sollte man die Hilfe eines ausgebildeten Hörgeräteakustikers in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Beratung und Anpassung des Geräts sowie die Einweisung in die Bedienung durch den Hörgeräteakustiker. Bis zu einem Höchstbetrag von rund 30 bis 50 Euro werden auch die Kosten für individuell gefertigte Ohrstücke (Otoplastik) übernommen.
Die Hörgeräte der der "Basisklasse" werden in der Regel von der Krankenkasse voll finanziert und müssen Mindeststandards erfüllen:
- Digitaltechnik und mindestens sechs Kanäle,
- Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung,
- mindestens drei Hörprogramme.
Premium-Funktionen wie Richtungshören und Spracherkennung erfordern in der Regel die Zahlung eines Eigenanteils durch den Versicherten.
Wer mit der Entscheidung seiner Krankenkasse über die Art des Hörgerätes oder die Höhe des Zuschusses nicht einverstanden ist, kann Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Wer sich gegen hohe Zuzahlungen bei der Anschaffung eines Hörgerätes absichern möchte, kann eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Zusatzversicherungen übernehmen häufig auch die Kosten für Geräte über dem Krankenkassen-Standard.