Wahltarif besondere Therapierichtungen
Krankenkassen erstatten auch alternative Heilmethoden
Deutschland ist nach Angaben der Berliner Charité EU-Spitzenreiter bei der Nutzung von Alternativmedizin. Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland nehmen die bestehenden Angebote von Akupunktur bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin in Anspruch. Damit liegt die Akzeptanz in Deutschland vor Frankreich (50 Prozent), der Schweiz (40 Prozent) oder Großbritannien (20 Prozent).
Alternative Heilmethoden werden von manchen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Neben der Möglichkeit, diese Form der Behandlung als Zusatzleistung anzubieten, können Krankenkassen auch einen Wahltarif für "besondere Therapierichtungen" anbieten. Je nach Angebot sind dann Besuche bei Ärzten möglich, die Naturheilkundeverfahren oder andere alternative Behandlungen anbieten.
Dafür wird allerdings eine Prämie zusätzlich zum normalen Kassenbeitrag fällig. Denn der Gesetzgeber verlangt, dass sich diese Angebote selber rechnen. Die Mehrkosten alternativer Behandlungsformen sollen nicht als Quersubvention auf die normalen Beitragszahler zurück fallen.
Im Gegensatz zur integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie sind Wahltarife für besondere Therapierichtungen bislang eher spärlich gesät. Die meisten Angebote gibt es im Bereich der alternativen Heilmethoden. Mehrere Krankenkassen bieten Tarife, bei denen zum Beispiel die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Homöopathie und Anthroposophie übernommen werden.
Dabei erhält der Patient ein Privatrezept, das er später bei der Kasse einreichen kann. Versicherte sollten allerdings auf die Erstattungsgrenzen achten. Es macht zum Beispiel wenig Sinn, 140 Euro im Jahr für die Versicherung zu bezahlen, wenn die Höchsterstattung bei 180 Euro liegt. Der Versicherte kann dann im besten Fall 40 Euro sparen. Er ist in jedem Fall aber um den Jahresbeitrag ärmer - selbst, wenn er kein einziges Medikament aus diesem Bereich benötigt hat.
Die Wahltarife für besondere Therapierichtungen haben seit 2011 eine verkürzte Mindestlaufzeit. Mussten sich Versicherte früher für drei Jahre an eine Krankenkasse binden, dürfen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nur Mindestlaufzeiten von einem Jahr angeboten werden.