Hausarztmodell: Der Lotse im Gesundheitswesen
Wer immer zuerst zum Hausarzt geht, zahlt weniger
Die gesetzlich Krankenversicherten haben freie Arztwahl, es gibt keine Verpflichtung, zunächst einen Hausarzt aufzusuchen. Die Krankenkassen sind allerdings verpflichtet, ihren Versicherten im Rahmen von Hausarztmodellen auch spezielle Hausarzttarife anzubieten. Wer sich in ein Hausarztmodell einschreibt oder einen entsprechenden Tarif wählt, verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Im Gegenzug kann die Krankenkasse ihre Versicherten von Zuzahlungen befreien, ihnen einen anderen Bonus gewähren oder ihnen - beim Hausarzttarif - Geld zurück erstatten. Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte und Ärzte freiwillig.
Seit 2004 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, neben der normalen hausärztlichen Versorgung ihren Versicherten eine qualitativ besonders hoch stehende hausärztliche Versorgung anzubieten. Patienten können sich im Rahmen dieses Hausarztsystems für einen Hausarzt als ständigen Partner entscheiden, den sie regelmäßig zuerst konsultieren. Teilnehmer an diesem Programm erhalten bei ihrer Krankenkasse einen speziellen Wahltarif.
Die Versicherten sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, ist ein Wechsel jedoch möglich. Für die Teilnahme am Hausarztsystem können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus gewähren. Dieser kann in Form einer Befreiung von Zuzahlungen, einer Sachprämie, einer Geldprämie oder einer Beitragssatzsenkung gewährt werden.