Wahltarif Integrierte Versorgung
Bessere Behandlung durch Vernetzung
Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten - sollen durch die Integrierte Versorgung (IV) besser vernetzt werden. Mediziner in Praxen und Krankenhäusern sollen nicht nur verstärkt miteinander, sondern auch mit nicht ärztlichen Leistungserbringern wie Apothekern, Krankengymnasten oder Psychologen kooperieren.
Krankenkassen sind verpflichtet, Wahltarife für die Integrierte Versorgung anzubieten. Dafür erhalten die Versicherten Prämien in Form von Geld- oder Sachleistung. So kann zum Beispiel die Zuzahlung für Medikamente oder die Praxisgebühr bei diesen Tarifen erstattet werden. Die Kündigungsmöglichkeiten für die Krankenkasse ändern sich durch einen Wahltarif integrierte Versorgung nicht.
Neben finanziellen Anreizen sprechen auch medizinische Gründe für die Integrierte Versorgung. Denn ein besserer Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und die gemeinsame Arbeit an einem klar definierten Therapieziel sind Grundvoraussetzung für eine gute und effiziente Versorgung.
Mit der Gesundheitsrefom soll die Integrierte Versorgung, die Vernetzung einzelner medizinischer und nicht medizinischer Versorgungsbereiche ins Zentrum der Behandlung gerückt und gezielt gefördert werden. Aus Akteuren im Gesundheitssystem sollen Partner werden, die zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Leistungen auf ein gemeinsames Behandlungsziel hin abstimmen.