Schulungen für chronisch Kranke
„Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ sind eine freiwillige Leistung der Krankenkassen
Neben strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management) für chronisch Kranke können gesetzliche Kassen auch Schulungen für diese Patientengruppe anbieten. Die Kurse schließen sich an eine Behandlung an und werden offiziell als „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ bezeichnet. Nach § 43 des fünften Sozialgesetzbuchs ist dies eine freiwillige Leistung der Krankenkassen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine Empfehlung herausgegeben, die den Ablauf dieser Kurse näher beschreibt. Demzufolge sollen die Schulungen in Gruppen von sechs bis zwölf Personen durchgeführt werden. Daran sollen nicht nur die chronisch Kranken, sondern –sofern sinnvoll- auch ihre Angehörigen, oder die ständigen Betreuer, teilnehmen.
Die Schulungen kommen für Personen in Frage, die sich dauerhaft in ärztlicher Behandlung befinden, mindestens aber über ein Jahr. Dabei handelt es sich nicht um eine Wartezeit: die Schulung kann bereits dann verordnet werden, wenn von einer mindestens einjährigen Behandlung auszugehen ist. Weitere Bedingung ist, dass in den vergangenen vier Jahren keine vergleichbare Schulung stattgefunden hat und dass der Arzt eine Empfehlung für einen solchen Kurs ausgestellt hat. Zuletzt hält sich die Krankenkasse ein Prüfungsrecht vor: sie entscheidet vor der Kostenübernahme, ob der Kurs sinnvoll und notwendig ist.
Bei den Kursen sollen die Patienten lernen, ihre Krankheit und mögliche Behandlungsmethoden besser zu verstehen. Bei Programmen für Diabetiker kann es zum Beispiel um eine gute Ernährung gehen oder darum, wie man sich im Notfall selber hilft. Im Grunde zielen viele Kurse aber darauf ab, den Patienten zu einem anderen Lebensstil zu bewegen. Die Auswirkung der chronischen Erkrankung auf das tägliche Leben sollen begrenzt werden und die Patienten sollen Wege finden, trotz ihrer Einschränkungen ein gutes und glückliches Leben zu führen.
Die Kurse dauern meistens etwa 90 Minuten und müssen wohnortnah angeboten werden. Sie erstrecken sich in der Regel über mehrere Wochen, können aber auch als Kompaktseminar angeboten werden. Weitere Kosten –zum Beispiel für Übernachtung oder Verpflegung- werden aber auch bei einem Blockseminar nicht erstattet.
Je nach Krankenkasse fällt das Angebot an Patientenschulungen anders aus. Häufig finden sich Angebote für Diabetiker, Menschen mit Asthma, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Neurodermitis, Rheuma sowie anderen chronischen Schmerzen.