Elektronische Gesundheitskarte
Versichertenkarte als Schnittstelle zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse
Die elektronische Gesundheitskarte braucht jeder gesetzlich Versicherte, der in Deutschland zum Arzt gehen möchte. Nur wer diese Karte vorlegt, kann Leistungen in Anspruch nehmen. Zurzeit werden über die elektronische Gesundheitskarte wenig mehr als allgemeine Adressdaten und Angaben zur Krankenkasse übermittelt.
Wichtiges Merkmal der elektronische Gesundheitskarte ist das Lichtbild des Versicherten, das den Missbrauch der Karte verhindern soll. Die Bilddaten darf die Krankenkasse nur zur Herstellung der Karte nutzen, danach müssen sie gelöscht werden. Weiter sind auf der Versichertenkarte zurzeit nur die Stammdaten des Patienten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Krankenkasse und Versichertennummer.
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die "Europäische Krankenversicherungskarte". Sie ermöglicht die kostenlose Behandlung gesetzlich Versicherter innerhalb Europas. Das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite bei bezieht sich nur auf die "Europäische Krankenversicherungskarte“.
Versicherte können persönliche Gesundheitsdaten wie Informationen zu Allergien, chronischen Erkrankungen, einer Schwangerschaft oder Implantaten digital auf ihrer eGK speichern lassen. Die Kontaktdaten von behandelnden Ärzten oder von Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, können hinterlegt werden. Im medizinischen Ernstfall können diese Daten dann von Ärztinnen und Ärzten auf der eGK ausgelesen werden. Die Nutzung der Notfalldaten ist für die Versicherten freiwillig.
Weitere Funktion der elektronischen Gesundheitskarte sollen nach und nach ergänzt werden. Dazu gehört die freiwillige Speicherung von Informationen über die Organspendebereitschaft eines Versicherten. Das Mitführen eines Organspendeausweisen würde damit innerhalb Deutschlands überflüssig.
Durch eine „Ende zu Ende Verschlüsselung“ ist die elektronische Gesundheitskarte vor Datenmissbrauch geschützt und entspricht damit den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Auf die Daten können nur Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Krankenhausmitarbeiter zugreifen. Versicherte können alle medizinischen Daten durch eine Pin schützen und somit selbst entscheiden, wer wann Zugriff auf welche Daten hat. Die Notfalldaten sind auch ohne die Pin abrufbar, um eine schnelle Notfallhilfe sicherzustellen.
Mitversicherte Kinder enthalten eine eigene elektronische Gesundheitskarte, auf der sich bei Kindern unter 15 Jahren kein Lichtbild befindet. Wer seine Krankenkasse wechseln will, bekommt von der neuen Krankenversicherung eine neue elektronische Gesundheitskarte ausgestellt. Die alte Karte geht an die alte Krankenversicherung zurück, die die Daten sperrt und löscht.