Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016
Grenzwerte, Beitragssätze und weitere Zahlen für 2016
Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bilden die Rechengrößen in der Sozialversicherung, die jedes Jahr von Bundeskabinett und Bundesrat neu beschlossen werden.
Den Ausgangspunkt für die weiteren Berechungen bildet die “Bezugsgröße” in der Sozialversicherung. Aus diesem Wert werden die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet. Im Jahr 2015 waren die Bezugsgrößen im Westen 2.835 Euro im Monat und im Osten 2.415 Euro. Die Bezugsgröße wird 2016 auf 2.905 Euro im Westen und auf 2.520 Euro im Osten angehoben.
West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
2.905 | 34.860 | 2.520 | 30.240 |
Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet die Höhe des Einkommens eines Arbeitnehmers bis zu der er in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein muss. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert kann er freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlich Krankenversicherung bleiben, sich aber auch privat versichern. Für Beamte und Selbständige gilt diese Regelung nicht. Sie können sich immer privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze war 2015 auf ein Einkommen von 54.900 Euro im Jahr festgelegt und wird 2016 auf 56.250 Euro im Jahr steigen. Für privat krankenversicherte "Bestandsfälle", das sind Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren, gilt ab 2016 eine ermäßigte Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro.
Ab 1.1.2003 privat versichert | Vor 1.1.2003 privat versichert | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.687,50 | 56.250 | 4.237,50 | 50.850 |
Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höhe des Einkommens fest, bis zu dem die in Prozent berechneten Beiträge in die Sozialversicherung ansteigen. Für Mitglieder, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, steigt der Beitrag nicht mehr weiter. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich. Sie lag für die Kranken- und Pflegeversicherung 2015 bei 4.125 Euro im Monat und wird 2016 auf 4.237,50 Euro ansteigen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2016 in den alten Bundesländern von 6.050 Euro im Monat auf 6.200 Euro steigen. In den neuen Bundesländern wird sie von 5.200 Euro auf 5.400 Euro im Monat steigen.
West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Rentenversicherung | 6.200 | 74.400 | 5.400 | 64.800 |
Arbeitslosenversicherung | 6.200 | 74.400 | 5.400 | 64.800 |
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.237,50 | 50.850 | 4.237,50 | 50.850 |
Die Beitragssätze bestimmen den prozentualen Anteil des Einkommens, den gesetzlich Versicherte in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Der prozentuale Anteil kann nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze ansteigen. Seit 2015 beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 % des Bruttoeinkommens. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte. Die Krankenkassen erheben zusätzlich individuelle Zusatzbeiträge für die allein der Arbeitnehmer aufkommen muss. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 2,35 %, für Kinderlose über 23 2,6 %, der Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,7 % und zur Arbeitslosenversicherung 3,0 %.
in Prozent | |
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Rentenversicherung | 18,7 |
Arbeitslosenversicherung | 3,0 |
Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz | 14,6 + Zusatzbeitrag |
Krankenversicherung, ermäßigter Beitragssatz | 14,0 + Zusatzbeitrag |
Pflegeversicherung | 2,35 |
Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahre in der Pflegeversicherung | 0,25 (allein vom Arbeitnehmer zu tragen) |
Verdienstgrenzen: Mini- und Midi-Jobs
Geringverdiener mit einem Mini-Job zahlen in Deutschland bis zu einem monatlichen Gehalt von 450 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge. Wer zwischen 450,01 Euro und 850 Euro im Monat verdient, hat einen "Midi-Job". Hier werden vom Arbeitgeber die vollen Sozialbeiträge gezahlt, vom Arbeitnehmer allerdings nur ein verminderter Prozentsatz der Beiträge.
West | Ost | |
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Monat | Monat | |
Geringfügigkeitszone | bis 450,00 | bis 450,00 |
Midi-Zone | 450,01-850 | 450,01-850 |
Weitere Informationen:
Zusätzliche Erklärungen zu den einzelnen Werten finden Sie unter Rechengrößen in der Sozialversicherung