Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008
Grenzwerte, Beitragssätze und weitere Zahlen
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Der Wert wird jedes Jahr neu berechnet und entspricht der Anpassung an die Gehaltsentwicklung in Deutschland.
West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Rentenversicherung | 5.300 | 63.600 | 4.500 | 54.000 |
Arbeitslosenversicherung | 5.300 | 63.600 | 4.500 | 54.000 |
Kranken- und Pflegeversicherung | 3.600 | 43.200 | 3.600 | 43.200 |
Berücksichtigt wird immer das komplette Jahreseinkommen, also inklusive Sonderleistungen wie zum Beispiel einem dreizehnten Monatsgehalt oder ausgezahltem Weihnachtsgeld.
West | Ost | |
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Rentenversicherung | 527,35 | 447,75 |
Arbeitslosenversicherung | 87,45 | 74,25 |
Pflegeversicherung | 34,11 | 34,11 |
Arbeitnehmer-Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung (Kinderlosen-Beitrag) | 9,00 | 9,00 |
Wessen Einkommen oberhalb der Beitragbemessungsgrenze liegt, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr. Die sich daraus ergebenden Höchstwerte sind in der Tabelle wieder gegeben.
West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.012,50 | 48.150 | 4.012,50 | 48.150 |
Die Versicherungspflichtgrenze markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Mit dem GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz vom 1. April 2007 endet die Versicherungspflicht erst, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird.
West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Geringfügigkeitszone | 400 | 400 | ||
Midi-Zone | 400,01-800 | 400,01-800 |
In vielen Bereichen des Sozialversicherungssystems gibt es Sonderregeln für Geringverdiener. Wer einen Mini-Job hat, muss zum Beispiel keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen. In der Gleitzone ("Midi-Job") gelten für den Arbeitnehmer ermäßigte Beitragssätze, während der Arbeitgeber der vollen Betrag zahlt. Der Arbeitnehmeranteil steigt nach einer speziellen Formel, die in § 344 des dritten Sozialgesetzbuchs festgelegt ist, linear an. Bei 401 Euro Monatseinkommen müssen nur etwa 4% des Gehalts an die Sozialversicherung abgeführt werden. Bei 800 Euro ist der volle Arbeitnehmer-Anteil erreicht, der sich 2008 auf etwa 20% beläuft.
in Prozent | |
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Rentenversicherung | 19,9 |
Arbeitslosenversicherung | 3,3 |
Pflegeversicherung | 1,7 (seit 1.7.: 1,95) |
Arbeitnehmer-Sonderbeitrag zur Krankenversicherung | 0,9 |
Arbeitnehmer-Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung (Kinderlosen-Beitrag) | 0,25 |
Die Beitragssätze beziehen sich auf das monatliche Bruttoeinkommen bis zur Bemessungsgrenze. In der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der genannten Sätze.
West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Bezugsgröße | 2.485 | 29.820 | 2.100 | 25.200 |
Die Bezugsgröße nach § 18 des vierten Sozialgesetzbuchs ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung. Sie wirkt sich auf den Mindestbeitrag aus, die freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen, oder zum Beispiel auf die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Informationen:
Zusätzliche Erklärungen zu den einzelnen Werten finden Sie unter Rechengrößen in der Sozialversicherung