Arbeitsaufnahme für Geflüchtete aus der Ukraine

Arbeiten in Deutschland ohne bürokratische Hürden möglich

Viele Ukraine-Flüchtlinge möchten in Deutschland arbeiten. Dafür ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten diese Arbeitserlaubnis ohne bürokratischen Aufwand. Vor dem ersten Arbeitstag sollten Arbeitnehmer aus der Ukraine eine Krankenkasse wählen.

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Die Ausländerbehörde vermerkt in der Aufenthaltsgenehmigung, dass eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Diese Erlaubnis wird auch dann erteilt, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Wichtig: Geflüchtete aus der Ukraine müssen diese Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Ausländerbehörden stellen bereits bei einer Antragstellung  "Fiktionsbescheinigungen" aus. Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist eine Arbeitsaufnahme schon in der Zeit zwischen Antragsstellung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis möglich.

Unternehmen, die Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen wollen, benötigen dafür keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Normalerweise wird bei Arbeitnehmern aus einem Nicht-EU-Staat eine "Vorrangprüfung" durchgeführt. Die Arbeitsagentur prüft, ob die freie Stelle nicht mit einem Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderem EU-Land besetzt werden kann. Bei Ukraine-Flüchtlingen ist die Vorrangprüfung nicht nötig.

Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Arbeitserlaubnis besitzen und in Deutschland einer Arbeit nachgehen, sind ganz normale Arbeitnehmer. Es gibt keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Sie haben Anspruch auf Mindestlohn und Erholungsurlaub. Auch alle Arbeitnehmerschutzrechte wie die Kündigungsschutzvorschriften gelten.