Saisonarbeitnehmer
Jährlich unterstützen über 275.000 Saisonarbeiter Landwirtschaft und Gastronomie
Saisonarbeitnehmer sind für die Landwirtschaft in Deutschland unverzichtbar. Jährlich kommen etwa 275.000 Menschen, um vorübergehend auf Feldern und in Gewächshäusern Spargel zu stechen oder Obst und Gemüse zu ernten. Saisonarbeit-Jobs gibt es in den Branchen: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Gastronomie.
Die Beschäftigung darf nicht länger sein als 3 Monate am Stück andauern oder insgesamt mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Diese Kurzfristigkeit ist das entscheidende Merkmal der Saisonarbeit. Wird eine Saisonarbeitskraft im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung eingestellt, ist diese Tätigkeit unter Umständen in Deutschland versicherungs- und auch beitragsfrei. Der Arbeitgeber muss dies prüfen.
Gilt für den Arbeitnehmer deutsches Recht und besteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, meldet ihn der Arbeitgeber bei einer wählbaren Krankenkasse an. Für geringfügig beschäftigte Saisonkräfte ist eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erforderlich.
Saisonarbeitnehmer anmelden
Hier können Sie Saisonarbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkassen anmelden. Wählen Sie eine Krankenkasse und wählen Sie bei der Frage nach einer Berufsgruppe "Saisonarbeitnehmer" aus.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Meldepflicht zum Krankenversicherungsstatus für Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten, um sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich krankenversichert sind. Für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber für kurzfristige Beschäftigungen bei der Anmeldung angeben, ob der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert ist.
Hat der Erntehelfer keine andere Krankenversicherung, ist er in Deutschland nicht krankenversichert. Für diese Fälle wird der Abschluss einer privaten, zusätzlichen Krankenversicherung empfohlen. Darum kann sich der Erntehelfer allerdings entweder selbst kümmern – oder der Betrieb schließt eine Versicherung ab.
Gästeversicherung für den zeitlich begrenzten Aufenthalt
Hier können Sie die Kosten für den Reiseschutz für ausländische Gäste berechnen und die Reiseversicherung direkt abschließen. Der Abschluss erfolgt online bei der HanseMerkur Krankenversichrung. Sie erhalten sofort eine entsprechende Bestätigung.