Krankenversicherung für Selbstständige in Deutschland
Versicherungspflicht gilt auch für Selbstständige
Wenn Ausländer nach Deutschland kommen und hier als Selbstständige arbeiten, müssen sie in der Regel eine privaten Krankenversicherung abschließen. Wer vorher in einem EU-Land gesetzlich versichert war, kann auch in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Private Krankenversicherung
In Deutschland sind Selbstständige in der Regel privat krankenversichert. Die private Krankenversicherung ist eine individuelle Absicherung. Der Beitrag bemisst sich nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko, vor allem aber nach dem Alter des Versicherten.
Hier die Preisspannen für eine private Krankenversicherung, berechnet für den Monatsbeitrag eines gesunden 35jährigen Versicherten:
- Einfach, Gute Leistungen - Günstiger Beitrag: 350 bis 550 Euro
- Gehoben, Sehr gute Leistungen - Preiswert: 450 bis 700 Euro
- Premium: Beste Leistungen - Angemessener Preis: 550 bis 900 Euro
Vor Beginn der privaten Krankenversicherung müssen die Interessenten sich meistens vom Arzt untersuchen lassen. Sind sie gesund, ist der Beitrag für junge Leute oft sehr günstig. Für Ausländer interessant: Die privaten Krankenversicherung gelten fast immer EU-weit und häufig weltweit - jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum.
Wer als Expat nur einen begrenzten Zeitraum in Deutschland bleibt und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat oder beantragt hat, kann besonders günstige aber hochwertige Expat-Krankenversicherungen abschließen.
Wer länger bleibt, braucht eine private Krankenvollversicherung. Hier ist vor einem Abschluss die Beratung durch einen Versicherungsfachmann vorgeschrieben. Hier können Sie eine entsprechende Beratung anfordern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, sondern nach dem Einkommen. Der Beitragssatz beträgt liegt zwischen 15 und 17 Prozent vom Einkommen, ist also von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bei Selbstständigen bewegt sich der Beitrag, abhängig vom tatsächlichen Einkommen, zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte Selbstständige.
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Familienangehörigen von EU-Bürgern und anderen Ausländern, die Mitglied einer deutschen Krankenkasse sind.
Doch nicht jeder Ausländer oder EU-Bürger, der in Deutschland selbstständig tätig ist, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse wählen. Entscheidend ist die vorherige Versicherung, auch wenn diese in einem anderen Land bestand. Nur wer schon vorher im Ausland in einer gesetzlichen Krankenversicherung war, kann sich in Deutschland freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.