Arztbesuch und Krankenversicherung für EU-Bürger
Bei Urlaub oder Geschäftsreise reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Wer in einem anderen EU-Land gesetzlich versichert ist, hat in Deutschland bei akuter Krankheit Anspruch auf ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und Medikamente. Als Nachweis legt man beim Arzt oder im Krankenhaus die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor. Auch die "provisorische Ersatzbescheinigung" (PEB) wird akzeptiert.
In Deutschland gibt des keine poliklinischen Behandlungszentren, sondern ein dichtes Netz von Hausärzten und Fachärzten. Sie sind selbstständig und führen eine eigene Praxis. Der Patient wählt seinen Arzt selbst aus.
Gesetzlich Krankenversicherte werden in Deutschland von "Kassenärzten" behandelt. Das sind Ärzte, die entsprechende Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen haben. Das sind meisten Arztpraxen in Deutschland. Auf dem Praxisschild steht dann meist "Alle Kassen". Man sollte zur Sicherheit aber vor Beginn der Behandlung fragen, ob eine kassenärztliche Behandlung angeboten wird.
Gesetzlich Versicherte zahlen den Arzt nicht selbst. Er rechnet direkt mit der Krankenkassen ab. Das gleiche gilt für in einem anderen EU-Land gesetzlich Versicherte. Dies gilt allerdings nur für akute Erkrankungen und nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland. Die EHIC gilt nicht, wenn man gezielt zur Behandlung nach Deutschland einreist.
In der Arztpraxis legen Patienten die Europäische Krankenversicherungskarte sowie Ihren Pass oder Personalausweis vor. Wer seine EHIC nicht vorlegen kann, muss bei seiner Krankenversicherung im Heimatland die "provisorische Ersatzbescheinigung" (PEB) anfordern und dem Arzt weitergeben.
Patienten müssen im nächsten Schritt noch die gesetzliche Krankenkasse wählen, die die Kosten übernehmen soll. Sie können jede gesetzliche Krankenkasse wählen. Der Arzt legt Ihnen hierfür das Formular "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" vor und unterstützt Sie beim Ausfüllen.
Die Behandlung rechnet der Arzt dann mit der Krankenkasse ab. Er stellt auch Überweisungen zu Fachärzten oder ins Krankenhaus aus. Wenn Medikamente verschrieben werden, erhält der Patient ein "Kassenrezept", das er in jeder Apotheke einlösen kann. Dabei wird eine Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro fällig.
Chronisch Kranke oder Kranke, die während des Aufenthaltes spezialisierte medizinische Einrichtungen brauchen, sollten sich vor der Einreise an eine Krankenkasse in Deutschland wenden. Dort hilft man im Vorfeld bei der Planung, zum Beispiel einer Dialyse.
Patienten aus den EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz haben Anspruch auf alle Leistungen, die während Ihres Aufenthaltes medizinisch notwendig sind. Studenten, entsandte Arbeitnehmer und Arbeitssuchende können die EHIC nutzen, wenn ihr Aufenthalt vorübergehend ist. Da es sich hier aber oft um einen längeren Aufenthalt handelt können unter Umständen auch Vorsorgeuntersuchungen medizinisch notwendig sein. Bei Fragen zum Leistungsumfang sollten sich Betroffene an die von Ihnen gewählte Krankenkasse wenden.
Wer den Arzt als "Privatpatient" aufsuchen möchte, muss zusätzlich eine Gästeversicherung abschließen. Diese Versicherung ist nicht teuer, ist aber mit Vorteilen bei der Terminvergabe verbunden. Denn die ärztliche Behandlung wird bei Privatpatienten besser honoriert. Schließlich ist es mit einer Gästeversicherung möglich, auch Privatärzte aufzusuchen, die keine Kassen-Patienten behandeln. Ein weiterer Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung kann so auch ausgeglichen werden: Der Rücktransport ins Heimatland bei schwerer Erkrankung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Hier würde die Gästeversicherung einspringen.
Gästeversicherung direkt abschließen
Hier können Sie die Kosten für den Reiseschutz für ausländische Gäste berechnen und die Reiseversicherung direkt abschließen. Der Abschluss erfolgt online bei der HanseMerkur Krankenversichrung. Sie erhalten sofort eine entsprechende Bestätigung.
Gesetzlich versicherte EU-Bürger, die zu einer medizinischen Behandlung einreisen
Wer in einen anderen EU-Land gesetzlich versichert ist und zu einer medizinischen Behandlung einreist, muss sich vor Behandlungbeginn mit dem Nachweis-Formular E 112 oder S2 an eine deutsche Krankenkasse wenden. Das Formular E 112 oder S2 wird von der Krankenkasse im Heimatland ausgestellt. Die gewählte deutsche Krankenkasse tauscht das vorgelegte Formular gegen einen Abrechnungsschein ein. Dort werden auch die geplante Behandlung und eventuelle Einschränkungen genannt. Den Abrechnungsschein legt der Patient dann dem behandelnden Arzt vor.
(Die oben erläuterten Regeln gelten für Besucher aus der EU/EWR/Schweiz: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Besondere Regeln für Besucher aus Ländern mit bilateralem Abkommen
Die Länder Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien haben mit der Bundesrepublick Deutschland bilaterale Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen. Besucher aus diesen Länder müssen sich zunächst an eine Krankenkasse ihrer Wahl in Deutschland wenden. Sie legen dort den von der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrem Heimatland ausgestellt Anspruchsnachweis vor. Die deutsche Kankenkasse erstellt dann einen Abrechnungsschein. Diesen Abrechnungsschein legt der Patient dem Arzt vor Beginn der Behandlung vor.
Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung (PE)
Die Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung (PE, Formular G81 in der ärztlichen Praxissoftware) muss dem behandelnden Arzt zusammen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) vorgelegt werden.
PE Englisch-Deutsch: Patient’s Declaration European Health Insurance
PE Französisch-Deutsch: Déclaration du Patient Assurance Maladie Européenne
PE Spanisch-Deutsch: Declaración del paciente seguro médico Europeo
PE Bulgarisch-Deutsch: Декларация на пациента Европейско здравно осигуряване
PE Dänisch-Deutsch: Patienterklæring Europæisk Sygesikring
PE Griechisch-Deutsch: Δήλωση ασθενούς Ευρωπαϊκή ασφάλιση ασθενείας
PE Italienisch-Deutsch: Dichiarazione del paziente Assicurazione malattia europea
PE Kroatisch-Deutsch: Izjava pacijenta Europsko zdravstveno osiguranje
PE Niederländisch-Deutsch: Patiëntenverklaring Europese Zorgverzekering
PE Polnisch-Deutsch: Europejskie ubezpieczenie zdrowotne – oświadczenie pacjenta
PE Rumänisch-Deutsch: Declaraţie a pacientului Asigurarea europeană de sănătate
PE Tschechisch-Deutsch: Prohlášení pacienta Evropské zdravotní pojištění
PE Ungarisch-Deutsch: Európai Egészségbiztosítási betegnyilatkozat