Als EU-Bürger in Deutschland leben

Krankenversicherung für alle, die nicht studieren oder arbeiten

Während der Krankenkassen-Beitritt von Arbeitnehmern und Studenten aus dem Ausland eine einfache Angelegenheit ist, wird es ohne Arbeits- oder Studienplatz komplizierter. Es ist aber durchaus möglich, als EU-Bürger ohne Arbeit in Deutschland einen guten Schutz für den Krankheitsfall zu finden. 

EU-Bürger dürfen in jedem Land der Europäischen Union leben. Diese „Freizügigkeit" ist eines der zentralen Rechte im gemeinsamen Binnenmarkt. Dazu gehört eine gute Absicherung im Krankheitsfall. EU-Ausländer sollen nicht gegenüber denjenigen benachteiligt werden, die schon immer in einem Land wohnen. Allerdings hängt es vom Status des EU-Ausländers in Deutschland ab, wie der Krankenversicherungsschutz konkret umgesetzt wird.

Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, die dort gesetzlich versichert sind, können sich mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland kostenfrei behandeln lassen. Dies gilt für kurzfristige Aufenthalte von Urlaubern, kann aber auch bei bestimmten längeren Aufenthalten in Anspruch genommen werden. Studenten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und Rentner aus dem europäischen Ausland nutzen diese Möglichkeit.

Lösungen für den längeren Aufenthalt
Der Behandlungsanspruch über die Europäische Krankenversicherungskarte ist auf Notfälle beschränkt. Wenn ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedslandes länger in Deutschland bleiben möchte, kann er den Leistungsanspruch  erweitern. Dazu müssen sich Ausländer aus EU-Staaten ein spezielles Formular, das Europäische Dokument S1, von ihrer Krankenversicherung im Heimatland ausstellen lassen. Das mobile Dokument S1 ersetzt die früheren E-Formulare E106, E109, E120 und E121. Es dient dazu, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte aus dem Ausland die Gesundheitsleistungen zu erhalten, die in Deutschland üblich sind. Studenten und Rentner können davon Gebrauch machen.

So erhalten Ausländer ohne Arbeit eine Krankenversicherung in Deutschland
Den vollen Leistungsumfang erhalten Ausländer, wenn sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden. Nicht nur aus diesem Grund werden die meisten EU-Bürger in Deutschland so bald wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Oftmals ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sogar gesetzlich vorgeschrieben, so zum Beispiel für angestellte Arbeitnehmer. 

In einigen Fällen können Ausländer aus EU-Staaten aber Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden, selbst wenn sie keine Arbeit haben. Sie müssen dafür nach den in Deutschland gültigen Regeln Anspruch auf eine gesetzliche Krankenkasse haben. Das ist zum Beispiel bei EU-Ausländern auf Arbeitssuche in Deutschland der Fall, wenn sie sich arbeitslos gemeldet haben. 

Eine weitere Möglichkeit zur Krankenversicherung in Deutschland bietet der §5  Art.1 Nr. 13 des fünften Sozialgesetzbuches. Dort ist geregelt, dass jeder der vorher (auch im EU-Ausland) gesetzlich krankenversichert war und "keinen anderen Anspruch auf Absicherung", sich gesetzlich versichern kann. Wer als EU-Bürger dauerhaft in Deutschland leben möchte, kann über diesen Passus Mitglied einer deutschen Krankenkasse zu werden, wenn er vor der Einreise nach Deutschland in seinem Heimatland gesetzlich versichert war. Dieser Anspruch sollte aber innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Einreise gestellt werden.

Den vollen Leistungsumfang erhalten Ausländer, wenn sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden. Nicht nur aus diesem Grund werden die meisten EU-Bürger in Deutschland so bald wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Oftmals ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sogar gesetzlich vorgeschrieben, so zum Beispiel für angestellte Arbeitnehmer.

Krankenkassen-Beitritt für EU-Bürger mit gesetzlicher Vorversicherung

So finden EU-Bürger eine geeignete Krankenversicherung in Deutschland: Hier Informationen anfordern oder gleich online die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse beantragen.

Krankenkasse beitreten

Private Krankenversicherung
Für EU-Bürger, die zwar aus einem EU-Land kommen, aber dort privat versichert waren, ist eine Krankenversicherung ohne Arbeit oder Studium in Deutschland in der Regel nicht möglich. In den meisten Fällen müssen sich die betroffenen eine private Krankenversicherung in Deutschland suchen. Für gesunde jüngere Personen ist das kein Problem. Wir schwere Vorerkrankungen hat, wir versichert sich im "Basistarif" einer privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif liegt bei den Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen.

Private Krankenversicherung abschließen

Ausländer, die in Deutschland leben ohne zu arbeiten, müssen oft die private Krankenversicherung wählen. Hier finden Sie einen Tarifvergleich und können individuelle Angebote anfordern.

Private Krankenversicherung wählen


Versicherung im Basistarif der privaten Krankenversicherung
Wer sich eine private Krankenversicherung nicht leisten oder aus anderen Gründen nicht abschließen kann, versichert sich im "Basistarif" der privaten Krankenversicherung. Jede private Krankenversicherung muss einen Basistarif anbieten. Wer sich im Basistarif versichern will, kann sich die Gesellschaft aussuchen. Es besteht Kontrahierungszwang: Die privaten Krankenversicherung muss den Antragsteller versichern.

Der Basistarif gewährt Leistungen, die mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Die Prämien dürfen nicht höher als die Höchstsätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Zurzeit liegt die monatliche Versicherungsprämie bei rund 5775,00 Euro. Wer sich die Prämie nicht leisten kann, wendet sich an die für die Grundsicherung zuständige Stelle.

Gästeversicherung als kurzfristige Alternative
Wenn der Status der Krankenversicherung unsicher ist, sollte man sich vor der Einreise durch den Abschluss einer Gästeversicherung absichern. Die Prämien sind niedriger als die Prämien der normalen privaten Krankenversicherung. Der Abschluss einer Gästeversicherung ist bis zu fünf Jahren möglich. In dieser Zeit sollte sich die Frage des Krankenversicherungsschutzes klären lassen. Man sollte diese Klärung zügig vornehmen, denn die Gästeversicherung ist keine langfristige Alternative zur normalen Krankenversicherung für Inländer.

Wichtig ist hier: Der Zeitraum der Gästeversicherung sollte großzügig gewählt sein. Man kann sie nach der Einreise in der Regel nicht verlängern.

Gästeversicherung direkt abschließen

Hier können Sie die Kosten für den Reiseschutz für ausländische Gäste berechnen und die Reiseversicherung direkt abschließen. Der Abschluss erfolgt online bei der HanseMerkur Krankenversichrung. Sie erhalten sofort eine entsprechende Bestätigung.

Gästeversicherung abschließen