Krankenversicherung für Rentner und Pensionäre
Krankenversicherung bei Rückkehr und Einwanderung
Renter, die in der EU gesetzlich versichert waren, bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse ihres Herkunftslands versichert. Rückkehrer und Einwanderer, die privat oder gar nicht versichert waren, versichern sich privat. Wer sich die normale private Krankenversicherung nicht leisten kann, versichert sich im privaten "Basistarif".
In der EU gesetzlich krankenversicherte Rentner
Wer in einem EU-Land gesetzlich versichert war und nach Deutschland umzieht, bleibt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in seinem Herkunftsland. Wer dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, lässt sich bei seiner Krankenkasse das Formular "E-121" ausstellen. Mit diesem Formular wendet man sich dann an eine Krankenkasse in Deutschland. Man kann dabei jede deutsche Krankenkasse wählen.
Rentner erhalten eine Gesundheitskarte und haben in Deutschland ein Recht auf die gleiche medizinische Versorgung, die allen in Deutschland gesetzlich Versicherten zusteht. Die deutsche Krankenkasse zahlt für die Kosten ärztlicher Versorgung und rechnet dann mit Krankenkasse in Herkunftsland ab. Rentner aus anderen EU-Staaten, die sich in Deutschland niederlassen, haben in der Regel auch Anspruch auf Krankenbehandlung in ihrem Heimatland.
Privat Versicherte Rentner und Pensionäre
In ihrem Herkunftsland privat versicherte Rentner sind in Deutschland Privatpatienten, zahlen ihre Arztrechnungen selbst und müssen die Behandlungskosten mit ihrer privaten Krankenversicherung im Ausland abrechnen. Privat Versicherte sollten deshalb vor dem Umzug in ihre Krankenversicherungs-Bedingungen prüfen und mit der privaten Krankenversicherung in ihrem Herkunftsland reden.
Ob die private Krankenversicherung für Leistungen im Deutschland aufkommt, hängt vom jeweiligen Krankenversicherungsvertrag ab. Bei vielen Verträgen wird nur gezahlt, wenn vorher eine „Auslandsvereinbarung“ getroffen wurde. In jedem Fall zahlt auch die private Krankenversicherung nur nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Tarifen. Man sollte deshalb die Krankenversicherung über dem Umzug informieren und sich nach den Erstattungsmodalitäten erkundigen.
Private Krankenversicherung im Basistarif
Wer nach Deutschland kommt und nicht einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten kann, muss sich privat versichern. Für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen ist dies aber häufig nicht möglich. Private Krankenversicherung schließen in diesen Fällen in den normalen Tarifen keine Verträge ab.
Private Krankenversicherungen sind dennoch verpflichtet, Menschen aufzunehmen, die in Deutschland leben und sich privat versichern müssen. Hierfür bieten die den "Basistarif" an. Die Leistungen sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Krankenversicherungen dürfen niemanden zurückweisen. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt.
Betroffene beantragen bei einer privaten Krankenversicherung ihrer Wahl die Aufnahme in den Basistarif. Die angefragte Versicherungsgesellschaft prüft den Antrag und wird den Antragsteller um eine medizinische Untersuchung bitten. Die Kosten werden von der PKV übernommen. Diese Untersuchung ändert nichts an der Aufnahmeverpflichtung oder der Höhe des Beitrags.
Der Beitrag des Basistarifs darf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Zurzeit liegt der Beitrag bei rund 807,98 Euro. Wer diesen Beitrag nicht bezahlen kann, muss sich an die Behörden wenden, die für Grundsicherung zuständig sind. Sind Versicherte hilfebedürftig, reduziert sich die Prämie im Basistarif auf die Hälfte. Können sich die betroffenen auch diesen Beitrag nicht leisten, übernimmt die Grundsicherung den gesamten Betrag.