Krankenversicherung für Studenten aus der Europäischen Union
Versicherungspflicht gilt, EHIC ist ausreichend
Wer an einer Universität in Deutschland studieren möchte, braucht eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Studierende aus dem EU-Ausland (EU/EWR). Der Nachweis über eine Krankenversicherung ist für die Immatrikulation an einer deutschen Universität erforderlich. Studenten und Studentinnen aus dem EU-Ausland legen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor. Dies ist in der Regel ausreichend.
Einige Universitäten verlangen, dass eine gesetzliche Krankenkassen die EHIC prüft und den Meldegrund 10 (M10) an die Uni sendet. Die Techniker Krankenkasse bietet einen entsprechenden Service für Studenten aus dem Ausland an. Sie können Ihren Versicherungsnachweis hier anfordern.
Erasmus-Studenten
Erasmus-Studenten bleiben während ihrer Studienzeit in Deutschland bei ihrer Krankenkasse im Heimatland gesetzlich versichert. Eine deutsche Krankenversicherung ist nicht nötig, da Erasmus-Studenten an ihrer Universität im Heimatland immatrikuliert bleiben und nach ihrem ein- bis zwei semestrigen Aufenthalt dort das Studium fortsetzen.
Um den Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland in Deutschland zu nutzen, benötigen die Studenten die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Aufgrund von Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist diese in Deutschland gültig. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte oder kann bei der heimischen Krankenversicherung beantragt werden.
Mit der EHIC haben Erasmus-Studenten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen und Kosten wie Versicherte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund unterschiedlicher Gesundheitssysteme in den EU-Mitgliedsländern kann es jedoch zu Unterschieden bei der Kostenübernahme von Leistungen kommen.
Die privaten Krankenversicherungen von Studenten aus dem EU-/EWR-Ausland werden in manchen Fällen in Deutschland anerkannt. In diesen Fällen benötigen die Studenten für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule eine Bestätigung darüber, dass sie für die Dauer des Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann im Laufe des Studiums jedoch nicht mehr möglich.
Volles Studium in Deutschland
Studenten aus dem EU-/EWR-Ausland, die ein Vollstudium in Deutschland aufnehmen möchten, können ebenfalls aufgrund der Sozialversicherungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und des EWR die EHIC bei der Immatrikulation vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Studenten zwar an einer deutschen Universität immatrikuliert sind, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt aber weiterhin im Heimatland haben.
Der Lebensmittelpunkt im Heimatland begründet sich durch das Verbringen der Semesterferien bei den Eltern oder aber auch durch die Finanzierung des Studiums durch die Eltern. Sollten Studenten aus dem EU-/EWR-Ausland die EHIC nutzen, gelten für sie die gleichen Hinweise zum Versicherungsschutz wie für Erasmus-Studenten.
Erhalten Studenten aus dem EU-/EWR-Ausland während ihres Vollstudiums deutsche Fördergelder oder haben die Absicht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, fallen sie aus der heimischen Krankenversicherung. Sie müssen sich dann bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich versichern. Diese Bestätigung wird von einer deutschen Krankenkasse ausgestellt.
Die EHIC ist eigentlich kürzere Auslandsreisen gedacht und sichert die ärztliche Versorgung in Notfällen. Die Kosten übernimmt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Reiseland und rechnet später mit der Versicherung im Heimatland ab. Schwierig kann das bei bestimmten Leistungen werden, die nicht der Notfallversorgung zugerechnet werden - zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.
Die privaten Krankenversicherungen von Studenten aus dem EU-/EWR-Ausland werden in manchen Fällen in Deutschland anerkannt. In diesen Fällen benötigen die Studenten für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule eine Bestätigung darüber, dass sie für die Dauer des Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann im Laufe des Studiums jedoch nicht mehr möglich.
Für Studenten aus EU-Ländern, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt: Wer im Heimatland gesetzlich versichert ist, muss sich für ein Austauschsemester oder -jahr nicht zusätzlich in Deutschland versichern. Allerdings muss man sich an eine deutsche Krankenkasse wenden, die die Versicherung im Heimatland bestätigt. Die dazu notwendigen Dokumente stellt die Krankenkasse im Heimatland zur Verfügung.
Für Studenten aus der Türkei, Tunesien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, sowie Kroatien gilt: Mit diesen Ländern hat Deutschland bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Wer in einem dieser Länder gesetzlich versichert ist, muss sich deshalb nicht unbedingt zusätzlich in Deutschland versichern. Allerdings kann es unter Umständen schwierig sein, eine deutsche Krankenkasse zu finden, die die ausländische Krankenversicherung anerkennt. In diesem Fall ist es eher sinnvoll, der deutschen Studenten-Krankenversicherung beizutreten.
Teilnehmerinnen an studienvorbereitenden Sprachkursen oder Studienkollegs sind nicht krankenversicherungspflichtig, weil sie nicht als Studenten im Sinne der Sozialversicherung gelten, und zwar auch dann nicht, wenn für die Teilnahme an diesen Kursen eine Einschreibung an einer Hochschule erforderlich ist. Für diesen Personenkreis kommt die Versicherung in der privaten Krankenversicherung nach Tarifen für den vorübergehenden Inlandsaufenthalt von Ausländern in Betracht.
Krankenversicherung für Sprachkurse und Studienkollegs
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