Krankenversicherung für Ukrainerinnen und Ukrainer

ALG II-Antrag ab 1. Juni: Die Wahl der Krankenversicherung ist Voraussetzung

Ukrainer und Ukrainerinnen dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und ihren Aufenthaltsort frei wählen. Flüchtlinge aus der Ukraine können in der ganzen EU den Status als Kriegsgeflüchtete erhalten. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, sich aber bei der Ankunft registrieren lassen. Mit der Registrierung entsteht ein Anrecht auf Unterhalt, medizinische Versorgung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren. 

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In der ersten Zeit des Aufenthaltes in Deutschland sind die Sozialämter auch für die medizinische Versorgung zuständig. Kriegsflüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Pflegebedürftigkeit. Die Sozialämter geben in der Regel "Behandlungscheine" aus, die die Betroffenen dann beim Arzt vorlegen. Die Kosten für die Behandlung und notwendige Medikamente werden dann durch das Sozialamt bezahlt.

Je nach Bundesland können die Gemeinden mit Krankenkassen kooperieren, die dann die Betreuung des Flüchtlings übernehmen. Die angebotenen Leistungen entsprechen aber nicht dem Leistungsniveau, dass für gesetzliche Versicherte normalerweise in Deutschland gilt. Deshalb haben Kriegsflüchtlinge ein Interesse an einer möglichst vollständigen Integration in das System der gesetzlichen Krankenversicherung.

ALG II-Antrag: Die Wahl der Krankenversicherung ist Voraussetzung

Geflüchtete aus der Ukraine können Unterstützung nach Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Sie stellen hierfür einen Antrag beim Jobcenter, das auch die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Vor dem Termin im Jobcenter sollten Antragsteller eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Mit Beginn der Mitgliedschaft erhalten sie dann Leistungen wie jeder andere in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte.

Den Krankenkassen-Beitrittsantrag kann man hier stellen und erhält dann sofort eine Bestätigung. Beim Termin im Jobcenter erklären Geflüchtete, welche Krankenkasse sie gewählt haben. Hier geht es zur Antragsstellung in ukrainischer Sprache.

Die Antragsstellung beim Jobcenter sollte so bald wie möglich erfolgen. Wichtig sind folgende Nachweise:

• Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder der Fiktionsbescheinigung
• Kopie des Mietvertrags
• Bestätigung zur Wahl der Krankenkasse
• wenn möglich: Kontoauszüge des deutschen Kontos ab Kontoeröffnung bis zum aktuellen Tag

Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat keinen Anspruch auf ALG II. Aus der Ukraine Geflüchtete haben in diesem Fall dennoch ein Recht auf Beitritt in eine Krankenkasse. Sie stellen einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft direkt bei der Krankenkasse. Das Recht auf Beitritt muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ankunft ausgeübt werden.

Der einfachste Weg zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Aufnahme einer Arbeit mit einem Verdienst über 538,01 und unter 5775,00 Euro im Monat. Dann entsteht eine Versicherungspflicht: Der Arbeitnehmer wählt eine Krankenkasse. Diese Krankenkasse muss den Arbeitnehmer versichern, sie kann ihn nicht ablehnen.

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Krankenkasse wählen
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland weisst eine Besonderheit auf: Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind über 80 verschiedene Krankenkassen. Dies hat historische Gründe. Krankenkassen entwickelten sich aus den Versorgungssystemen von Berufsständen oder einzelner Betriebe. Zu einer vollständigen Vereinheitlichung ist es nie gekommen.

Für die Versicherten bedeutet das: Sie müssen eine Krankenkasse wählen. Bei der Wahl kann man nicht viel falsch machen: Alle Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterliegen einer strengen staatlichen Aufsicht. 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer mindestens 12 Monate Mitglied einer bestimmte Krankenkasse gewesen ist, kann in jede andere gesetzliche Krankenkasse problemlos wechseln.

Das Handeln und die Verpflichtungen der Krankenkassen sind in Deutschland im Sozialgesetzbuch V geregelt. Diese gesetzlichen Regeln gelten für alle Krankenkassen und alle Versicherten gleichermaßen. Krankenkassen sind Organisationen der mittelbaren Staatsverwaltung und dürfen keine Gewinne erzielen.

Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer
Neben der Aufenthaltserlaubnis und der Aufnahme ins Ausländerzentralregister sind Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer Voraussetzungen für eine Integration ins Arbeitsleben in Deutschland. Die Steueridentifikationsnummer wird nach der Anmeldung des Wohnsitzes bei einer Gemeinde automatisch erteilt. Die Sozialversicherungsnummer beantragt der Arbeitgeber, das Jobcenter oder die gewählte Krankenkasse.