Trotz Behandlungsfehler kein Schadensersatzanspruch
Frau verliert einen Teil ihres Fußes
Patienten haben trotz ärztlicher Behandlungsfehler keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Fehler nicht zwingend für den gesundheitlichen Schaden verantwortlich sind.
Eine Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück wies eine entsprechende Klage einer 45-Jährigen aus Wallenhorst ab, wie am 19. Oktober 2006 bekannt wurde (Az. 2 O 518/05). Die Frau war wegen ihres schmerzenden Fuße im Oktober 2002 zu einem Osnabrücker Allgemeinmediziner gegangen. Dieser vermutete eine Entzündung und verordnete Ruhigstellung. Schließlich kam es zu einem Gefäßverschluss, ein Teil des Fußes einschließlich zwei Zehen musste amputiert werden.
dpa