Kind nach Geburt schwer behindert - Eltern erhalten 800 000 Euro

Kaiserschnitt wurde zu spät eingeleitet

Die Eltern eines schwer behinderten Kindes erhalten wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt 800 000 Euro Abfindung von den Kreiskliniken Reutlingen. Auf diesen Vergleich einigten sich beide Parteien bei dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Nach dem Beschluss vom 20. November 2006 sind damit alle materiellen und Schmerzensgeldansprüche der Eltern aus dem Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) geklärt.

Bei der Geburt des heute achtjährigen Kindes war laut Gutachten trotz Komplikationen zu spät ein Kaiserschnitt eingeleitet worden. Das Landgericht Tübingen hatte die Kreiskliniken Reutlingen Ende August 2005 zu einer Zahlung von Schmerzensgeld und der Abdeckung weiterer materieller Ansprüchen verurteilt. Dagegen war das Krankenhaus in Berufung gegangen.

dpa