Auch Psychotherapeuten verlieren mit 68 die Kassenzulassung

Altersgrenze dient dem Schutz der gesetzlich Versicherten

Ein Psychotherapeut verliert wie alle Ärzte mit dem 68. Geburtstag automatisch die Kassenzulassung. Die Fortsetzung langfristig angelegter Therapien muss er dann einzeln von den Krankenkassen genehmigen lassen; ansonsten müssen seine Patienten die Beendigung ihrer Therapie wie Privatpatienten aus eigener Tasche bezahlen. Das geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig (Az.: L 4 B 406/07) hervor. Die Altersgrenze diene dem Schutz der gesetzlich Versicherten, die nur Anspruch auf Behandlung durch einen Vertragsarzt haben. Damit würden Risiken eingedämmt, die von älteren, nicht mehr voll leistungsfähigen Ärzten ausgingen.

dpa