Schmerzensgeld für Zahnschmerzen
Zahnarzt muss auch für mögliche künftige Schäden aufkommen
Das Oberlandesgericht Köln hat einen Zahnarzt zu 7000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, weil er die Schmerzen einer Patientin nicht fachgerecht behandelte. Wie das Gericht am 4. Apirl 2007 mitteilte, muss der Kölner Arzt auch für mögliche künftige Schäden im Zusammenhang mit der Behandlung aufkommen. (Aktenzeichen: 5 U 148/04)
Die Patientin hatte noch Monate nach einer Wurzelbehandlung über Schmerzen geklagt, die der Zahnarzt aber als reguläre Anpassungsschmerzen durch eingesetzte Keramikfüllungen deutete. Auf Grund von Entzündungen mussten der Patientin schließlich zwei Zähne gezogen werden. Das Gericht befand, dass der Arzt nicht hinreichend auf die Schmerzen reagiert habe. Schon vier Tage nach einer Behandlung könne nicht mehr von Anpassungsschmerz ausgegangen werden.
dpa