Einen Arbeitsunfall darf nicht jeder Arzt behandeln
Nicht ohne weiteres vom Hausarzt behandeln lassen
Einen Arbeitsunfall dürfen Angestellte nicht ohne weiteres von ihrem Hausarzt behandeln lassen. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus oder einer Praxis müssten Betroffene zunächst zu einem sogenannten Durchgangsarzt, sagte Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Der Durchgangsarzt sei speziell für solche Fälle zugelassen und entscheide darüber, wie die weitere Behandlung erfolgen soll. In solchen Fällen sei die freie Arztwahl somit zu Beginn der Behandlung eingeschränkt.
Betroffene sollten bei der ersten Behandlung etwa im Krankenhaus den Arzt auch immer gleich darauf hinzuweisen, dass sie einen Arbeitsunfall hatten. Ansonsten kann es hinterher Probleme mit der Kostenübernahme geben. Denn für Arbeitsunfälle ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zusammen mit den Berufsgenossenschaften. Ihnen müssen Arbeitsunfälle spätestens nach drei Tagen gemeldet werden.