Ärzte klärten nicht rechtzeitig über Risiken auf - Schmerzensgeld
Krankenhaus muss 20 000 Euro zahlen
Ein Krankenhaus muss 20 000 Euro an einen Mann zahlen, der vor einer Operation nicht rechtzeitig über die Risiken aufgeklärt worden ist. Der Kläger sei unter anderem impotent geworden, teilte das Oberlandesgericht Koblenz in einem im Dezember 2005 veröffentlichten Urteil mit. Die Krankenhausbetreiber konnten demnach nicht beweisen, dass die Ärzte den Mann mindestens am Vortag der Leistenbruchoperation informiert hatten. Eine Aufklärung am Tag des Eingriffs sei nicht ausreichend (Az.: 5 U 676/05).
Der Kläger war mit Schmerzen in die Ambulanz des Krankenhauses gekommen. Am nächsten Tag wurde er operiert. Das sei mit erheblichen Risiken verbunden gewesen, weil der Kläger zwei Mal voroperiert war. Die Richter erklärten, ein Patient müsse so rechtzeitig über die Risiken eines Eingriffs aufgeklärt werden, dass er die Vor- und Nachteile abwägen könne und damit sein Selbstbestimmungsrecht gewahrt werde. Eine Aufklärung am Tag der Operation sei - abgesehen von Notfällen - zu spät. Die Richter verwiesen dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.