Uhr als Pfand für Behandlung
Arzt muss Strafe zahlen
Ein Augenarzt aus Leutkirch im Allgäu (Kreis Ravensburg) muss Strafe zahlen, weil er von einem Patienten ohne Versicherungskarte die Uhr als Pfand genommen hatte. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart Ende August 2005 beschlossen.
Der Arzt habe zudem - als er Notdienst hatte - einen Patient mit einer Netzhautablösung nicht behandelt, sagte der Gerichtssprecher. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte dem niedergelassenen Vertragsarzt im Jahr 2001 ein Bußgeld von 5000 Mark (2500 Euro) auferlegt. Mit der Klage dagegen scheiterte der Mann nun in zweiter Instanz.
Im ersten Fall handelte es sich um einen Bundeswehrsoldaten, der ohne Überweisungsschein und Versicherungskarte zu ihm gekommen war. Als Sicherheit hatte der Arzt dessen Schmuckstück genommen. Im zweiten Fall hatte der Mediziner einen Patienten per Telefon zu sich bestellt. Als dieser zur Praxis ging, war sie geschlossen. Der Arzt rechtfertigte sich: Er habe den Kranken bei sich Hause behandeln wollen, konnte ihm das aber nicht mehr sagen, weil dieser den Hörer zu schnell aufgelegt hatte.
Das Gericht entschied, der Arzt habe in beiden Fällen gravierend gegen seine vertragsärztlichen Pflichten verstoßen.