Arzt macht sich wegen Fehlinformation vor Schönheits-OP strafbar
Ärzte können wegen vorsätzlicher Körperverletzung belangt werden
Wenn Ärzte Patienten über Risiken einer Schönheitsoperation bewusst nicht vollständig informieren, können sie wegen vorsätzlicher Körperverletzung belangt werden. Den Patienten kann in diesem Fall sogar ein Geldanspruch nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) zustehen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen hervor, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: L 10 VG 6/07).
In dem Fall sprachen die Richter einer Frau nach zwei missglückten OPs eine entsprechende Entschädigung nach dem OEG zu. Bei der Patientin waren im Anschluss an die kosmetischen Eingriffe erhebliche Komplikationen aufgetreten. Wie sich zeigte, hatte der Schönheitschirurg der Frau verschwiegen, dass die Operationen wegen einer Vorerkrankung ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellten. Nach Einschätzung der Richter konnte dem Arzt nachgewiesen werden, dass er das Risiko aus Profitgier bewusst verschwiegen hatte, um sich die Einwilligung der Patientin zu dem Eingriff zu erschleichen.