Berufsverbot für Hebamme rechtens
Mutter und Kind gefährdet
Das Berufsverbot für eine Hebamme, die das Leben von Mutter und Kind gefährdet hat, ist nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg rechtens. Im konkreten Fall hatte eine Hebamme aus dem Kreis Aurich bei Komplikationen während von ihr betreuter Geburten wiederholt zu spät einen Arzt gerufen. Ein Neugeborenes erlitt dem OVG zufolge Gesundheitsschäden, in einem anderen Fall kam es sogar zu einer Totgeburt. Das zuständige Landesamt hatte ihr daraufhin die Berufserlaubnis entzogen. Mit ihrer Klage war die Frau bereits vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gescheitert (Az.: 8 ME 53/08).