Krankenkasse muss nicht zugelassenes Medikament zahlen
Befristeter AIDS-Therapieversuch
Bei einem befristeten Therapieversuch muss die Krankenkasse auch ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament bezahlen. Dieses Urteil veröffentlichte das Hessische Landessozialgericht im April 2005 in Darmstadt und gab damit einem Aids-Patienten Recht (Az: L 8 KR 38/05 ER).
Der Mann litt im Rahmen der Behandlung an Störungen der Fettverteilung mit schweren Darmbeschwerden und starker Atemnot. Nach Einschätzung der Ärzte konnte dagegen nur ein Medikament aus den USA helfen, das keine Zulassung in Deutschland besitzt. Die zuständige Krankenkasse lehnte jedoch die Übernahme der Kosten ab und bekam in erster Instanz Recht.
Dieses Urteil hob das Landessozialgericht auf. In bestimmten Therapiebereichen hätten Patienten Anspruch auf die neuesten Behandlungsmethoden. Je schwerwiegender die Belastung für die Patienten sei, desto gründlicher müsse abgewogen werden, heißt es in der Entscheidung. Im vorliegenden Fall sei die Verweigerung des Medikaments für den Patienten lebensbedrohlich.
(dpa)