Streit um Rollstuhl für Altenheimbewohner

Streit um Rollstuhl für Altenheimbewohner

Eine Krankenkasse muss einem ihrer in einem Altenheim lebenden Versicherten einen Multifunktions-Rollstuhl bezahlen. Dieser Beschluss des Sozialgerichtes Münster wurde im August 2005 bekannt. Die örtliche Caritas begrüßte die Klarstellung, dass nicht die Pflegeeinrichtungen verpflichtet seien, Hilfsmittel zu stellen. Der Bewohner eines Altenheimes in Ahaus sei geistig voll orientiert und nehme auch am Leben außerhalb der Einrichtung teil. Nur brauche er dazu den besonderen Rollstuhl (Az.: S 12 KR 21/05).
dpa