Krankenkasse muss keine Schmerztherapie am Toten Meer zahlen
Nur eine Therapie in einer Klinik unter ständiger ärztlicher Aufsicht wird erstattet
Private Krankenversicherungen müssen keine Schmerztherapie in Hotels am Toten Meer bezahlen. Nur eine Therapie in einer Klinik unter ständiger ärztlicher Aufsicht sei zu erstatten, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (Az.: 4 U 78/03) nach Angaben der ARAG-Versicherung. Eine Patientin hatte vergeblich argumentiert, dass die Therapie ihr Linderung verschafft habe und wesentlich preiswerter gewesen sei, als der Aufenthalt in einer heimischen Klinik.