DocMorris gewinnt Rechtsstreit gegen Apothekerverband

Versandhandel von Arzneimitteln aus den Niederlanden nach Deutschland ist erlaubt

In der Auseinandersetzung um den Versandhandel von Medikamenten hat die Versandapotheke DocMorris vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Sieg errungen. Das OLG wies am 28. Juni 2007 in zweiter Instanz eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gegen DocMorris ab. Dies teilten beide Parteien unabhängig voneinander mit. In dem Verfahren aus dem Jahr 2000 geht es um den Versandhandel von Arzneimitteln aus den
Niederlanden nach Deutschland.

Der Gründer und Vorstandschef von DocMorris, Ralf Däinghaus, erklärte, dass der Apothekerverband trotz «glasklarer» Regelung des Versandhandels immer noch in verlorene Schlachten ziehe. Der Europäische Gerichtshof habe in der Sache ebenfalls schon positiv entschieden. Außerdem habe die Bundesregierung den Versandhandel mit Medikamenten seit Anfang 2004 geregelt.

Der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller erklärte, er habe Zweifel, ob mit der Entscheidung dem Verbraucher ein Dienst erwiesen werde. Das Urteil erlaube, «Arzneimittel ohne Einhaltung deutscher Sicherheitsstandards an deutsche Patienten zu versenden». Das OLG habe Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

dpa