Familienversicherung der Krankenkasse auch bei hoher Abfindung
Das Bundessozialgericht hat entschieden
Auch wenn ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine hohe Abfindung von seinem früheren Arbeitgeber erhält, kann er sich bei der Krankenversicherung des Ehepartners mitversichern lassen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am 9. Oktober 2007 entschieden (Az.: B 5b/8 KN 1/06 KR R). Die Familienversicherung greife nur dann nicht, wenn ein Ehepartner mehr als den Grenzbetrag von derzeit 350 Euro im Monat bekomme. Auch wenn eine sehr hohe Abfindung gezahlt werde, könne die Krankenkasse die Summe nicht einfach aufteilen und als Quasieinkommen rechnen.
Die Bundesrichter gaben in letzter Instanz einer Frau aus Essen recht, die Ende November 1998 gekündigt und dafür eine Abfindung von 108 000 Mark (55 000 Euro) erhalten hatte. Die Krankenversicherung teilte die Summe kurzerhand durch das bisherige Monatseinkommen und errechnete so ein fiktives Gehalt für 17 Monate, in denen sie die Frau nicht mitversichern wollte.
Das erklärten die Richter als unzulässig. Die Abfindung sei im Dezember 1998 gezahlt worden, für diesen Monat sei eine Familienversicherung tatsächlich nicht statthaft. Gleich vom nächsten Monat an sei dies aber anders gewesen, weil die Frau in dieser Zeit, abgesehen von 130 Mark Zinseinnahmen, kein Einkommen gehabt habe. Eine Einmalzahlung sei eben nur eine Einmalzahlung, wie hoch sie auch sein möge. Folglich hätte die Frau gleich vom Januar 1999 an familienversichert werden müssen.
dpa