Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub
Schwerbehinderte benötigen eine längere Zeit, um sich von der Arbeit zu erholen
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Das stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 24. Oktober 2006 klar. Die entsprechende Neuregelung im Sozialgesetzbuch beruhe unverändert auf dem Gedanken, dass schwerbehinderte Menschen stärker belastet sind und deshalb eine längere Zeit benötigten, um sich von der Arbeit zu erholen. Der Neunte Senat gab damit wie schon die Vorinstanzen der Klage eines Krankenpflegers aus Baden-Württemberg statt (9 AZR 669/05).
dpa