Voller Versicherungsschutz für Arbeitslosengeld II Empfänger

Krankenkassen müssen ARGE-Entscheidungen hinnehmen

Empfänger von Arbeitslosengeld II können auch in
Zukunft auf vollen Versicherungsschutz durch ihre Krankenkasse
vertrauen. Nach einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts müssen die
Kassen es akzeptieren, wenn die zur Betreuung von ALG II-Empfängern
gegründeten ARGE-Behörden schwer kranke Arbeitslose als noch
erwerbsfähig einstufen, selbst wenn die Kassen Zweifel daran haben
(Az.: S 40 KR 206/05 ER). Das Gericht gewährte einem 45-jährigen
Dortmunder Arbeitslosen, der wegen eines Gehirnschlages seit einem
halben Jahr in stationärer Behandlung ist, Rechtsschutz. Die Kosten
für seine Behandlung muss weiterhin seine Krankenkasse tragen.

Die Kasse hatte angezweifelt, dass der Schwerkranke drei Stunden
täglich arbeitsfähig sei und der ARGE vorgeworfen, mit der Einstufung
des Mannes die Krankheitskosten auf die Kasse abzuwälzen. Würde der
Mann nicht als arbeitsfähig eingestuft, müsste nicht die Krankenkasse
sondern die Sozialhilfe und damit die Stadt für die Behandlungskosten
aufkommen. Der Zuständigkeits-Konflikt der Behörden dürfe jedoch
nicht auf dem Rücken eines schwer kranken Arbeitslosen ausgetragen
werden, so das Gericht in seiner im Oktober 2005 veröffentlichten
Entscheidung.